Gelöst
Huawei umtauschen
vor 7 Jahren
Hallo, ich habe mir vor weniger alls 1 Monat, zu meinem Mobilfunkvertrag das Huawei P30 dazugeholt.
Jetzt hat Google die Zusammenarbeit gekündigt und das Gerät lässt sich dementsprechend nicht mehr über Android updaten.
Gibt es eine Möglichkeit das Gerät nun gegen ein anderes einer Google-kompatiblen Marke zu tauschen?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Damit wir den Informationsgehalt gleich halten, wäre es gut wenn wir im folgenden Thread: http://bit.ly/2Qe1zde wie schon @dunikohler erwähnte bleiben. Dort wurde auch schon eine passende Antwort zu gegeben.
Für alle Bestandskunden gilt, dass diese zum Zeitpunkt des Kaufs ein voll umfänglich funktionierendes Huawei Gerät erworben haben. Deswegen gilt hier nach aktuellem Stand kein Wandlungsrecht/Recht auf Umtausch der Huawei Endgeräte.
Bei Verlängerungen wie deiner können wir nur agieren, wenn diese noch in der entsprechenden Widerrufsfrist sind. Bei Unklarheiten hinterlege mir gern deine Daten und ich nehme Kontakt mit dir auf @nibue
Viele Grüße René J.
16
von
vor 7 Jahren
@Justin2019
Zunächst einmal ist es nicht richtig, dass die Play-Dienste auf bereits verkauften bzw. zertifizierten Geräten nicht mehr funktionieren. Du wirst also auch weiterhin Apps aus dem Play Store beziehen können. Auch kann Huawei über das Android Open Source-Programm weiterhin Sicherheitsupdates bereitstellen. Was es unter Umständen nicht mehr geben wird sind Updates auf zukünftige Android-Versionen.
Da Auto-Vergleiche offenbar sehr beliebt sind können wir gerne bei diesen bleiben. Wenn ein Neuwagen nach drei Monaten kein Navi mehr hat kommt es darauf an woran das liegt. Wenn das Navi defekt ist kann der Käufer vom Verkäufer Nachbesserung verlangen, denn dann ist die Beweislastumkehr noch nicht eingetreten (erst ab dem siebten Monat) und der Verkäufer muss für Sachmängel haften. Es wird zugusten des Käufers angenommen, dass das Navi bereits von Anfang an einen Defekt hatte, der sich erst nach drei Monaten äußerte. Wenn das Navi allerdings geklaut wird liegt kein Sachmangel vor, der Verkäufer haftet folglich auch nicht. Logisch.
Und genau letzterer Fall beschreibt ungefähr die Causa Huawei. Der Verkäufer, hier die Telekom, hat keine vertraglichen Pflichten verletzt und daher hat der Käufer auch keinen Anspruch auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag.
Blöd für die Käufer, ist aber bei nüchterner Betrachtung so. Ihr müsst euch einfach mal klar machen, dass die Telekom für dieses Debakel nicht die Verantwortung trägt und dass ihr den euch möglicherweise entstehenden Schaden nicht einfach weiterreichen könnt.
von
vor 7 Jahren
@Tiger_Tanaka
Wie gesagt, Füße still halten und abwarten was passiert, es will ja niemand (zumindest ich) direkt etwas unterstellen geschweige denn gleich die Rechtskeule schwingen...
Ich sehe mich als Besitzer nun verunsichert, da es keine große Gewissheit gibt was nun genau passiert. Dies weiß jedoch die Telekom auch nicht geschweige denn diverse Mitbewerber etc.
Alles in allem, schauen wir mal
0
von
vor 7 Jahren
Wie gesagt, Füße still halten und abwarten was passiert, es will ja niemand (zumindest ich) direkt etwas unterstellen geschweige denn gleich die Rechtskeule schwingen...
Wie gesagt, Füße still halten und abwarten was passiert, es will ja niemand (zumindest ich) direkt etwas unterstellen geschweige denn gleich die Rechtskeule schwingen...
Ganz egal was passiert, es gibt gar keine Grundlage für die Rechtskeule.
Ansonsten führe doch mal aus, am besten unter Bezugnahme auf die relevanten Rechtsnormen, wie sich deine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer (Telekom) begründen. Vielleicht übersehe ich etwas und wir kommen der Sache so näher.
0
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von