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Telefonkabel auf Privat Grundstück
6 years ago
Hallo alle zusammen,
ich bin bin seit geraumer Zeit Grundstücksbesitzer. Bei diversen Baggerarbeiten haben (anders als erwartet) ein Kabel 150x2x0,4 der Telekom gefunden und zerrissen. Im Grundbuch wurde nicht von einem Kabel/Baulast der damals Post heute Telekom erwähnt. Die Alteigentümer wissen auch nichts von einem Kabel.
Die Rechnung für den Kabelschaden soll ich tragen. Bei der Telekom fühlt sich dafür keiner verantwortlich. Da keine Baulast eingetragen ist, möchte ich, das das Kabel aus meinem Grundstück verschwindet, da ich, falls ich es mal verkaufen möchte mit Wertminderung rechnen muss.
Wer von euch kann mir hierbei einen nützlichen Rat geben?
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6 years ago
@Gelöschter Nutzer
Das kann am ehesten das Team klären.
Bitte befülle Dein Profil mit Kunden- und Handynr.:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-profile-userdata
und bestätige dies nach Erledigung über die "Antwort"-Funktion, vielen Dank.
Die im Profil hinterlegten Daten sind nur für den jeweiligen User u. das
Telekom-Team "ersichtlich".
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6 years ago
1. nützlicher Rat: Deine Baufirma sollte Zugriff auf das Trassenmanagement haben, BEVOR die Schaufel gesetzt wird
2. Nützlicher Rat: Vielleicht schaut ja doch einmal ein Mitglied vom Telekom-hilft-Team vorbei, da wäre es hilfreich, wenn Du wenigstens Deine Kontaktdaten schon mal hinterlegt hättest (Kann außer dem Team keiner einsehen):
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...
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from
6 years ago
Die dürfen ja gar nicht auf's Grundstück und können demzufolge auch nichts reparieren.
Was gibt's denn dann auch zu bezahlen?
Auch Verträge zu Zeiten der Weimarer Republik o. 3.Reich mit der Post abgeschlossen von vorherigen Grundstückseignern würden mich als 'Geschädigten' eher weniger tangieren.
Answer
from
6 years ago
Jetzt sind die Anzahl der Versorger doch recht übersichtlich,
Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Telefon, KabelTV,
und da bekommt man Auskunft bei den Leitungsbetreiber,
ausserdem wissen die auch wen man noch alles Fragen muß.
Es gibt ne Grundstückeigentümererklärung und die ist gültig
und berechtigt auch zum Betreten des Grundstücks.
(egal wann die abgeschloßen wurde, weil die Telekom ist Nachfolger der Post,
und hat alle Rechte + Pflichten vom Vorgänger übernommen)
(wenn irgendwann mal ein Vertrag über Wasserrecht abgeschloßen wurde,
würdest du heute auch drauf pochen;
weil wenn die Gemeinde sagt, es darf kein Wasser aus einem Gewässer entnommen werden,
kannst du dich auf dein Wasserrecht berufen)
Answer
from
6 years ago
@Buster01 ,
Wasserrechte sind im Grundbuch eingetragen. Falls nicht, ist die Entnahme womöglich lediglich geduldet.
Privatfirmen und -personen darf ich den Zutritt zu meinem Grundstück selbstverständlich verweigern.
Dazu genügt am Tor ein Schild, z.B. " Zutritt nur für Berechtigte". Alles andere geschieht widerrechtlich und ist Land- oder Hausfriedensbruch.
Ausgenommen sind Amtspersonen, mit einem Schriftstück, wie z.B. Gerichtsbeschluss oder Polizei und Feuerwehr bei 'Gefahr in Verzug'.
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Accepted Solution
accepted by
6 years ago
Dafür unterschreibst du ja auch eine Eigentümereinverständniserklärung....hat aber in dem Fall niemand unterschrieben
Dafür unterschreibst du ja auch eine Eigentümereinverständniserklärung....hat aber in dem Fall niemand unterschrieben
ich wette die hat jemand unterschrieben,
(die ältesten die ich digitalisiert habe waren von 1927 rum),
weil sonst hätte die Post dort kein Kabel gelegt,
leider werden die bei Grundstücksveräusserungen nicht weitergegeben,
es gibt also nur das Orginal was irgendwo abgelegt ist.
einfache VZK -Kabel werden nicht im Grundbuch eingetragen, genau so wenig wie Telefonmasten,
anders sieht es bei Hauptkabel, Schachtanlagen, Verteilerkästen aus,
da wird die Dienstbarkeit eingetragen.
Aber für so Fälle hat die Telekom eine Rechtsabteilung, die regeln das,
wäre nicht das erste mal das ich mich mit dem Hauseigentümer darüber streite,
ob das Nachbargebäude von seinem APL mitversorgt werden darf.
Interessant wird es wenn als Dienstbarkeit ein Kabelschacht eingetragen ist (von oben sieht man ja nur den Deckel)
und beim Tiefbau feststellt das dort ein altes U-Boot vergraben ist,
(die wurden nach dem Krieg als Kabelschächte verbuddelt
)
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Accepted Solution
accepted by
6 years ago
Nehmen wir es mal einfach .. nach TKG hast du schlicht und ergreifend nichts zu melden, wenn nen Kabel da lang muss.
Das Kabel ist vor deinen jetzigen wilden Buddelarbeiten schon da gewesen - auf den Kosten wirst du also sitzenbleiben.
Sry, aber hoffentlich ist es dir nen Lehrgeld, VORHER dich zu erkundigen was da ist.
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