Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Telefonnummer Mitnahme
vor 6 Monaten
Am 10.7.2024 endete unser Vertrag bei Telekom. Ich habe einen Antrag auf Mitname unserer Festnetznummer gestellt. Man teilte uns mit, dass die Freigabe für den neuen Anbieter am 23.7.2024 erfolgen sollte. Heute erfahre ich, dass es nun der 30.7.2024 wird.
Warum dauert eine Rufnummernmitnahme solange ? Für mich ist das Schikane weil man den Vertrag gekündigt hat und jetzt nochmal was draufsetzt. Dachte zwischenzeitlich doch zu bleiben, aber schon allein dieses Verhalten uns als Kunde, wenn auch ehemaliger Kunde, macht keine Lust auf einen neuen Telekomvertrag. Es war gut Telekom verlassen zu haben, u.a. auch weil sie zu teuer sind und ihr Internet Auftritt nicht gerade kundenfreundlich gestaltet ist. Aber immer gleich nach feedback hecheln und wissen wollen wie toll man ist. Nein danke.
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Mister Burny
Community Guide
vor 6 Monaten
Du schreibst im Bereich "E-Mail".
Geht es denn um eine Festnetznummer oder eine Mobilfunknummer?
Schon mal daran gedacht, dass der 30.07. eventuell vom neuen Anbieter kommt? Der braucht ja auch ein wenig Zeit um die Nummer in sein System einzupflegen.
Zweite Frage dazu natürlich auch - wann hat der Anbieter die Nummer angefragt?
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JuergenS1
2 Sterne Mitgestalter
vor 6 Monaten
@Mister Burny
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Kleiner_starker_Kaffee
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 6 Monaten
Bei deinem neuen Anbieter? und der verständigt sich mit der Telekom, wann die Portierung erfolgt 😳😀
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Lorenz S.
Antwort
von
Kleiner_starker_Kaffee
vor 5 Monaten
Hallo @ww.schoe,
leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen.
Es kann für einen Kunden so aussehen, als würde der abgebende Anbieter Schikanen aufbauen, um den Abgang eines Kunden besonders schwer zu gestalten.
Das ist bei uns nicht so. Es würde nur zu verärgerten Kunden führen, die nicht wiederkommen wollten.
Die Telekom fährt eine kundenfreundliche Strategie.
Die Erklärung für Ihre Erfahrung ist woanders zu finden:
Für Kündigungen und Rufnummernmitnahmen gibt es Mindestfristen, die entsprechend den Regeln für den Anbieterwechselprozess eingehalten werden müssen.
So muss für einen Anbieterwechsel (Kündigung mit Rufnummernmitnahme) die Anfrage beim aufnehmenden Anbieter mindestens vier Wochen vor dem Wechseltermin (das ist das Ende der Vertragslaufzeit) eingehen. Das berücksichtigt zum einen die Kündigungsfrist von vier Wochen und die Mindestvorlaufzeit für die Abwicklung dieser Auftragsart.
Wir empfehlen den Auftrag zum Anbieterwechsel beim aufnehmenden Anbieter mindestens eine Woche vor Ablauf der Kündigungsfrist zu erteilen; besser sind zwei Wochen.
Das bedeutet in Summe, der Auftrag zum Anbieterwechsel sollte sechs Wochen vor Vertragsende erteilt werden.
Für die reine Rufnummernportierung gilt die Mindestfrist von sieben Arbeitstagen, also zehn Kalendertagen.
Bei reinen Rufnummernportierungen wird immer der angefragte Wechseltermin bestätigt, wenn er die Mindestfrist erfüllt.
In Ihrem Fall hat der Anbieter bei uns am 16. Juli den 30. Juli 2024 als Wechseltermin angefragt. Unsere Zustimmung zu diesem Termin haben wir am 17. Juli 2024 dem Anbieter signalisiert.
Sie hatten Ihren Anschluss bei uns frühzeitig gekündigt, anstatt beim Anbieter einen Auftrag zum Anbieterwechsel zu erteilen.
Drei Wochen vor dem bereits bestätigten Kündigungstermin ging eine Anfrage zum Anbieterwechsel (Kündigung mit Rufnummernmitnahme) ein, welche von uns aufgrund der unterschrittenen Mindestfrist abgelehnt wurde.
Wir raten prinzipiell zum Auftrag zum Anbieterwechsel, denn auf diese Weise können die Rufnummern zusammen mit dem Anschluss übernommen werden, und dem Kunden entsteht kein Ausfall.
Nur muss dieser fristgerecht erteilt werden, um dem aufnehmenden Anbieter die Chance zu bieten, die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten und die Fristen zu beachten.
Ich wünsche alles Gute.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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