Gelöst

Telekom Kundin mit 89 Jahren muss leider auf ihrem letzten Weg ins Hospiz

vor einem Jahr

Wir sind die Betreuer dieser Frau und haben den Vertrag gekündigt. Jetzt haben wir die Bestätigung bekommen und sie muss noch über einen ganzen Monat Kundin bleiben. Wer weiß, ob sie da noch lebt?

Ist das seitens der Telekom normal?

(Wir schütteln nur mit dem Kopf.)

586

0

37

    • vor einem Jahr

      Sagen wir mal so...Die Kündigungsfrist bei der Telekom ist die kleinste Sorge beim Todesfall.

      ..auch beim Weg ins Pflegeheim oder Hospiz gar.Deutschland Musterland von Vorschriften..

      .und Nachweise beibringen...

       

      Ist jetzt aber OT

      0

      5

      von

      vor einem Jahr

      Da war unsere Trauerhilfe eine echte Hilfe.  Allerdings greift die nur, wenn der Inhaber bereits verschieden ist. Solange man noch lebt, bist auf die Helfenden angewiesen. Und selbst denen kann man keinen Vorwurf machen, wenn etwas unbeachtet bleibt.

      0

      von

      vor einem Jahr

      FrankDD

      Da war unsere Trauerhilfe eine echte Hilfe. Allerdings greift die nur, wenn der Inhaber bereits verschieden ist. Solange man noch lebt, bist auf die Helfenden angewiesen. Und selbst denen kann man keinen Vorwurf machen, wenn etwas unbeachtet bleibt.

      Da war unsere Trauerhilfe eine echte Hilfe.  Allerdings greift die nur, wenn der Inhaber bereits verschieden ist. Solange man noch lebt, bist auf die Helfenden angewiesen. Und selbst denen kann man keinen Vorwurf machen, wenn etwas unbeachtet bleibt.

      FrankDD

      Da war unsere Trauerhilfe eine echte Hilfe.  Allerdings greift die nur, wenn der Inhaber bereits verschieden ist. Solange man noch lebt, bist auf die Helfenden angewiesen. Und selbst denen kann man keinen Vorwurf machen, wenn etwas unbeachtet bleibt.


      Wobei es hier heißt, dass es sich um die Betreuer handelt. Die sind ja irgendwann von irgendjemandem eingestzt worden. In einem solchen Fall sollte man wissen was man sich aufbürdet, wie auch bei sonstigen Vorsorgevollmachten und so weiter. Deshalb, wer so etwas macht sollte sich über die Folgen im Klaren sein.

      0

      von

      vor einem Jahr

      Wenn jeder sich um sich selber kümmert ist allen geholfen...bzgl aufbürden.

       

       

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      Guten Abend @Merlin2504

       

      ich danke dir für deinen Beitrag und finde es toll, dass du dich um Leute kümmerst, die selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. 

       

      Es ist so, dass wir bei einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung, eine Kündigungsfrist von einem Monat einräumen können und im Sterbefall wird der Anschluss natürlich mit Erhalt der Sterbeurkunde zu sofort beendet. 

       

      Es ist nicht genau definiert, was für Pflegeeinrichtungen das sind und aus welchem Grund ein Umzug dahin stattfindet, insofern kann ein individuelles Kündigungsdatum so nicht automatisch berücksichtigt werden. 

       

      Lieben Gruß

      Diandra

      0

    • vor einem Jahr

      Danke für eire antworten. Es ist viel sinnvolles aber auch sinnfreies hier geschrieben wurden.

      Über manche Antworten kann man nur mit dem Kopf schütteln.

      Fazit für uns:

      Tue niemand was Gutes und hinterfährt dir nicht schlechtes. 🥲

      0

      1

      von

      vor einem Jahr

      Merlin2504

      Über manche Antworten kann man nur mit dem Kopf schütteln.

      Über manche Antworten kann man nur mit dem Kopf schütteln.
      Merlin2504
      Über manche Antworten kann man nur mit dem Kopf schütteln.

      Ich habe mich auch ein wenig über Deine Eingangsfrage gewundert (und die Anklage darin), denn ich kenne das alles sogar nicht.

       

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...