Gelöst
Telekom Kundin mit 89 Jahren muss leider auf ihrem letzten Weg ins Hospiz
vor einem Jahr
Wir sind die Betreuer dieser Frau und haben den Vertrag gekündigt. Jetzt haben wir die Bestätigung bekommen und sie muss noch über einen ganzen Monat Kundin bleiben. Wer weiß, ob sie da noch lebt?
Ist das seitens der Telekom normal?
(Wir schütteln nur mit dem Kopf.)
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vor einem Jahr
Sagen wir mal so...Die Kündigungsfrist bei der Telekom ist die kleinste Sorge beim Todesfall.
..auch beim Weg ins Pflegeheim oder Hospiz gar.Deutschland Musterland von Vorschriften..
.und Nachweise beibringen...
Ist jetzt aber OT
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5
von
vor einem Jahr
Da war unsere Trauerhilfe eine echte Hilfe. Allerdings greift die nur, wenn der Inhaber bereits verschieden ist. Solange man noch lebt, bist auf die Helfenden angewiesen. Und selbst denen kann man keinen Vorwurf machen, wenn etwas unbeachtet bleibt.
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von
vor einem Jahr
Da war unsere Trauerhilfe eine echte Hilfe. Allerdings greift die nur, wenn der Inhaber bereits verschieden ist. Solange man noch lebt, bist auf die Helfenden angewiesen. Und selbst denen kann man keinen Vorwurf machen, wenn etwas unbeachtet bleibt.
Da war unsere Trauerhilfe eine echte Hilfe. Allerdings greift die nur, wenn der Inhaber bereits verschieden ist. Solange man noch lebt, bist auf die Helfenden angewiesen. Und selbst denen kann man keinen Vorwurf machen, wenn etwas unbeachtet bleibt.
Wobei es hier heißt, dass es sich um die Betreuer handelt. Die sind ja irgendwann von irgendjemandem eingestzt worden. In einem solchen Fall sollte man wissen was man sich aufbürdet, wie auch bei sonstigen Vorsorgevollmachten und so weiter. Deshalb, wer so etwas macht sollte sich über die Folgen im Klaren sein.
0
von
vor einem Jahr
Wenn jeder sich um sich selber kümmert ist allen geholfen...bzgl aufbürden.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Guten Abend @Merlin2504,
ich danke dir für deinen Beitrag und finde es toll, dass du dich um Leute kümmerst, die selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.
Es ist so, dass wir bei einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung, eine Kündigungsfrist von einem Monat einräumen können und im Sterbefall wird der Anschluss natürlich mit Erhalt der Sterbeurkunde zu sofort beendet.
Es ist nicht genau definiert, was für Pflegeeinrichtungen das sind und aus welchem Grund ein Umzug dahin stattfindet, insofern kann ein individuelles Kündigungsdatum so nicht automatisch berücksichtigt werden.
Lieben Gruß
Diandra
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vor einem Jahr
Danke für eire antworten. Es ist viel sinnvolles aber auch sinnfreies hier geschrieben wurden.
Über manche Antworten kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Fazit für uns:
Tue niemand was Gutes und hinterfährt dir nicht schlechtes. 🥲
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1
von
vor einem Jahr
Über manche Antworten kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Ich habe mich auch ein wenig über Deine Eingangsfrage gewundert (und die Anklage darin), denn ich kenne das alles sogar nicht.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
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