Gelöst

Telekom Techniker baut Glasfasermodem 11 Tage vor Vertragsende ab

vor 4 Tagen

Betreff: Offizielle Beschwerde und Schadensersatzforderung wegen vorzeitiger Leitungsabschaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie mir trotz stundenlanger Telefonate mit verschiedenen Mitarbeitern nicht helfen wollen, reiche ich hiermit offizielle Beschwerde gegen die unrechtmäßige, vorzeitige Einstellung Ihrer vertraglich vereinbarten Leistungen ein.

Mein Vertrag für den Glasfaseranschluss läuft regulär noch mindestens 10 Tage, vielleicht sogar noch weitere Monate, abhängig von Ihrer Bearbeitungszeit. Am gestrigen Tag erschien jedoch der von Ihnen beauftragte Telekom-Techniker an meiner Adresse und hat das voll funktionsfähige Glasfaser-Modem demontiert und mitgenommem. Es wurde vorher bei der Terminabsprache telefonisch und auch schriftlich mitgeteilt, dass bei dem Termin nichts demontiert wird und der Anschluss für die Vertragslaufzeit voll funktionsfähig bleibt. Anscheinend wurde ganz bewusst nicht die Wahrheit gesagt. Der Techniker wurde ebenfalls darauf angesprochen und er behauptete ebenfalls nicht wahrheitsgemäß, das wir "nun halt maximal 24h kein Telefon und Internet hätten". Durch diesen unberechtigten, vorzeitigen Rückbau Ihrer Netzinfrastruktur haben Sie mir die Nutzung meines laufenden und bezahlten Internet- und Telefonanschlusses vertragswidrig entzogen. Da der Vertrag noch aktiv ist, liegt hier eine klare Pflichtverletzung und Nichterfüllung des Vertrages Ihrerseits vor.

Ich fordere Sie hiermit daher auf:

1) Mir Morgen am 22.07.2026 die Hardware wieder zu montieren, damit Sie Ihren vertraglichen Pflichten wieder nachkommen können.

2) Mir die Ausfalltage seit gestern anteilig auf meiner Abschlussrechnung gutzuschreiben

Die benötigten Kundendaten habe ich in dem privaten Community-Profil für das Service Team hinterlegt.

Ich würde mich freuen, wenn sich auf diesem Weg endlich angemessen um Ihren Fehler gekümmert wird.

Mit freundlichem Gruß aus Bielefeld

T....... K......

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vor 3 Tagen

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Tagen

      @Sarah S. 

      Sarah S.

      Das klingt ungewöhnlich. Sehr sehr ungewöhnlich. 

      Hallo @Thorsten_12345,

      willkommen in unserer Community. 

      Das klingt ungewöhnlich. Sehr sehr ungewöhnlich. 

      Natürlich helfen wir dir, kannst du bitte noch eine Rückrufnummer in deinem Profil ergänzen und dann kurz Bescheid geben!? 

      Danke und beste Grüße

      Sarah 

      Sarah S.

      Das klingt ungewöhnlich. Sehr sehr ungewöhnlich. 

      Eigentlich gar nicht. 

      @Patti Müller hat es schon richtig beschrieben:

      Die Klapp-TA ist zugleich GF-TA und Wandhalterung für Glasfasermodem Huawei Echolife HG8010u. 

      Wird die Klapp-TA um- oder abgebaut, kann das HG8010u nicht mehr vernünftig angeschlossen werden. 

      Der Prozess sieht vor, das HG8010u provisorisch mit einem Patchkabel mit der GF-TA zu verbinden und dann ... ähh... daran mangels Wandbefestigung baumeln zu lassen. Bis der Kunde den Einrichtungslink für seinen neuen Anschluss bekommt, dann kann das HG8010u abgebaut und das neue Glasfasermodem über den Link angemeldet werden. Das alte ONT kann dann vom Kunden im Elektroschrott entsorgt werden. 

      Manche Techniker kennen den Prozess nicht genau und nehmen das telekomeigene GF-Modem mit zur Entsorgung.

      @LeeroyJenkins 

      LeeroyJenkins

      Seit wann wird denn das Glasfasermodem von einem Techniker demontiert, wenn der Vertrag beendet wird? Sowas habe ich ja noch nie gehört.

      Das Glasfasermodem ist doch in der Regel auch Eigentum des Kunden?

      Seit wann wird denn das Glasfasermodem von einem Techniker demontiert, wenn der Vertrag beendet wird? Sowas habe ich ja noch nie gehört.

      Das Glasfasermodem ist doch in der Regel auch Eigentum des Kunden?

      Das klingt mehr als skurril! 😮

      LeeroyJenkins

      Seit wann wird denn das Glasfasermodem von einem Techniker demontiert, wenn der Vertrag beendet wird? Sowas habe ich ja noch nie gehört.

      Das Glasfasermodem ist doch in der Regel auch Eigentum des Kunden?

      Das passiert, wenn der Kunde einen Anbieterwechsel anstößt und einen alten migrierten FTTH 1.7 Anschluss hat. 

      Bei FTTH 1.7 wurde das Glasfasermodem als aktives Netzbauteil beim Kunden fest installiert und gehörte zum Telekomnetz. Es ist daher nicht Eigentum des Kunden, sondern gehört dem Netzbetreiber. 

      Nachdem der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, dass ein Glasfaserabschluss beim Kunden passiv sein muss, hat die Telekom ihr Netz auf das Gigabit Geschäftssystem umgestellt. Das bedeutet, die NE4 endet jetzt mit der GF-TA , die eine Anschlussbuchse für das kundeneigene Glasfasermodem hat. Die Anmeldung des ONT am OLT erfolgt auch nicht mehr durch ein PLOAM Passwort, sondern durch die Verknüpfung der Glasfaser-ID mit der Seriennummer des ONT

      Alle alten FTTH 1.7 Anschlüsse wurden auf das neue System migriert und die alten ONT und Klapp-TA bleiben im Bestand, bis der Kunde einen Neuvertrag abschließt oder das HG8010u den Geist aufgibt. 

      Dann wird die Klapp-TA gegen eine GF-TA mit Anschlussbuchse ausgetauscht und die TA mit einem QR-Code, der die GF-ID beinhaltet nachgerüstet. 

      @Thorsten_12345 

      Stecke an der GF-TA Dein neues Glasfasermodem an und melde es über die Seite https://glasfaser.telekom.de/ont-tausch/ am OLT an. 

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