Telekommasten auf Grundstück entfernen
vor 6 Jahren
Sehr geehrtes Team,
mein Bruder und ich haben ein Grundstück und dieses wollen wir in Kürze bebauen. Auf diesem Grundstück steht ein Masten dessen Leitung sich einmal quer über das ganze Grundstück zieht und somit einen Bebauung unmöglich macht.
Da wir bisher über die Service Nummer und den Bauherren Service nicht weiter kommen, versuche ich es auf diesem Weg jemanden zufinden der sich der Sache an nimmt und nicht wieder alles im Sande verläuft.
Im Grundbuch ist nichts über den Masten eingetragen und er steht auf unserem privaten Grundstück.
Laut Rechtsforum im Internet: Steht uns ein Beseitigungsanspruch gegen den Telekommunikationsanbieter aus § 1004 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch wegen des Telefonmasts zu, da das Eigentum hierdurch beeinträchtigt wird. Wir sind nicht zur Duldung verpflichtet (§ 1004 Abs. 2 BGB), da keinerlei Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen sind.
Dieser Anspruch kann durch uns durchgesetzt werden, ohne dass uns die Kosten auferlegt werden könnten.
Liebe Grüße Tanja
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vor einem Jahr
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UlrichZ
vor 6 Jahren
@wtanja: Damit die Telekom- Teamies Dir helfen können, trage bitte hier:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-profile-userdata
Deine Kontaktdaten ein, auf die nur die Telekom Teamies Zugriff haben.
Gruß Ulrich
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UlrichZ
der_Lutz
vor 6 Jahren
Laut Rechtsforum im Internet:
Laut Rechtsforum im Internet:
Na dann kann ja nichts schief gehen.
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Martina H.
Telekom hilft Team
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von
der_Lutz
vor 6 Jahren
herzlich Willkommen in der Telekom hilft Community. Bitte entschuldige, das ich mich jetzt erst dazu melde.
Soeben habe ich versucht, dich telefonisch zu dem Thema zu erreichen. Magst du mir sagen, wann es besser mit einem Rückruf passt?
Viele Grüße
Martina H.
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der_Lutz
CyberSW
vor 6 Jahren
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/BJNR119000004.html#BJNR119000004BJNG001601123
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CyberSW
Patrik K.
vor 6 Jahren
Hallo @wtanja
Kannst du sagen, wo die Leitungen hinführen - verlaufen sie zum Beispiel zu einem Nachbarhaus um dort einen Hausnaschluss zu versorgen? Welche Antworten hast du beim Bauherren-Service bisher erhalten?
Liebe Grüße, Patrik
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Patrik K.
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wtanja