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Telekommunikationsmodernisierungsgesetz 2021 - Umzug Mindestgeschwindigkeit Latenz etc.
vor 4 Jahren
Im April 2021 hat das Gesetz den Bundesrat passiert und wird ab Dezember 2021 gültig sein.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0301-0400/325-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Es gibt einige bedeutende Änderungen, manche sind aber ein Papiertiger.
Gut: Umzug - nur noch 1 Monat Kündigungsfrist (bisher 3 Monate und zudem zum Monatsende) und es ist zudem klar geregelt, dass die Frist (so wie die Telekom das bisher schon gehandhabt hat) nicht erst ab Umzug läuft sondern dass man bei rechtzeitiger Kündigung bereits auf den Umzugstag kündigen kann.
Papiertiger: Verfügbarkeit und Mindestgeschwindigkeit - Wischiwaschi, nichts ist wirklich konkret geregelt
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muc80337_2
Community Guide
vor 2 Monaten
Ab demnächst werden im Download 15 und im Upload 5 Mbit/s die MIndestversorgung darstellen
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1024938
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