Trotz Recht auf Weiterversorgung Anschlusssperre und keine Möglichkeit des Anbieterwechsels

6 years ago

Zum 1.2.2019 wollte ich von O2 zur Telekom wechseln. Der Anschlussversuch des Telekom Mitarbeiters hat bis zum 7.2.2019 gedauert. Er war 3 mal am DSLAM und hat es nicht geschafft die Leitung zu schalten und seine Bemühungen abgebrochen. Auf Anraten der Bundesnetzagentur haben wir den Anschluss wegen Nichterfüllung gekündigt. Die Telekom hat die Kündigung per sofort schriftlich bestätigt. Man hat dann von Seiten der Telekom eine Anbieteranschusssperre verhängt. Seit dem 7.2.2019 versuchen wir wieder zu O2 zurück zu wechseln. Die DSL Anträge bei O2 werden immer wieder storniert, weil der Portierungstermin den die Telekom vorgibt der 1.2.2021 ist. Wir haben bereits 16 DSL Anträge vergeblich gestellt. Gleichzeitig verweigert die Telekom uns den Anschluss zu schalten bis eine Portierung zu O2 erfolgreich ist, "weil wir gekündigt haben". Wir haben seit dem 1.2.2019 weder Telefon noch Internet, trotzdem bucht die Telekom fleissig Beiträge ab -ohne Gegenleistung-. Störungsmeldungen werden geschlossen mit dem Hinweis "erledigt". Wenn es nach der Telekom geht sollen wir nun bis zum 1.2.2021 Beiträge zahlen für nichts. Gleichzeitig wird verweigert, dass wir den Anbieter vorher wechseln können.

Die Bundesnetzagentur ist vollkommen überlastet Beschwerden haben 4-6 Wochen Bearbeitungszeit. Wir haben uns zwar beschwert aber nichts passiert.

Haben man wirklich kein Recht auf Weiterversorgung wie man uns bei der Telekom weiss machen will und wir müssen trotzdem für den Anschluss 24 Monate bezahlen ohne das er jemals funktioniert ? Warum wird trotz Kündigungsbestätigung auf den 1.2.2021 als frühesten Portierungstermin beharrt und gleichzeitig eine vorzeitige Portierung und Anbieterwechsel verweigert ? Dies soll lt. Telekom alles Gesetzeskonform sein. Da liegt doch eine Lücke im Gesetz vor oder ?

 

Note

This post has been closed.

Note

This post is no longer open for answers or comments and is no longer visible to community members.

499

0

0

    • 6 years ago

      Die Portierung ist erst möglich, wenn die Kündigung durch ist. Aber statt die Kündigung abzuwarten hast du die Portierung drauf geknallt - solange kann der Anschluss nicht gekündigt werden. Die verlängerte Vertragslaufzeit, welche automatisch per Portierung bestätigt wird, muss O2 über die Kontaktdaten bei ZW klären.

      Ein Recht auf ne Weiterversorgung hast du nicht, da du ja keinen klassischen Anbieterwechsel machst.

      0

    • 6 years ago

      Hallo @Carolin2,

       

      hatte denn O2 am Anfang weiterversorgt, da die Schaltung bei der Telekom nicht geklappt hat?

       

      Auf jeden Fall hast du hier meiner Meinung nach ziemlich überreagiert und das größtmögliche Chaos erzeugt.

       

      Trag doch im Profil bitte mal deine Telekom-Kundennummer und eine Rückrufnummer an. Ich bin sicher, dass ein Telekom- Teamie das irgendwie "aufräumen" kann.

       

      ER

      0

      Answer

      from

      6 years ago

      so ein Stunt wegen 6 Tagen verzögerung, kann gar nicht weh genug tun

       

      Da du gekündigt hast, wieso soll da die Telekom weiterversorgen?

      zumal dies ja wohl nicht möglich ist, sonst wäre ja eine Kündigung wegen Nichterfüllung nicht möglich gewesen.

    • 6 years ago

      Hallo @Carolin2,

      dass die Schaltung fehlschlug und Sie seit dem 1. Februar ohne Anschluss sind, ist schwer erträglich. Ihren Frust kann ich verstehen. Ohne persönliche Daten kann ich jedoch nicht recherchieren oder Ihnen helfen.
      Bitte vervollständigen Sie Ihr Profil. Ich melde mich sobald ich kann.

      Freundliche Grüße, Lorenz S.

      0

      0

    • 6 years ago

      Carolin2

      Auf Anraten der Bundesnetzagentur haben wir den Anschluss wegen Nichterfüllung gekündigt.

      Auf Anraten der Bundesnetzagentur haben wir den Anschluss wegen Nichterfüllung gekündigt. 

      Carolin2

      Auf Anraten der Bundesnetzagentur haben wir den Anschluss wegen Nichterfüllung gekündigt. 



      Dann sollen die dich jetzt auch versorgen...

      Ich kann mir absolut nicht vorstellen dass von der Bundesnetzagentur genau dieser Tipp gekommen ist.

      Naja, den Mist darfst du wenigstens selbst ausbaden.

      0

      0

    • 6 years ago

      Carolin2

      ...Auf Anraten der Bundesnetzagentur haben wir den Anschluss wegen Nichterfüllung gekündigt. ... Die Bundesnetzagentur ist vollkommen überlastet Beschwerden haben 4-6 Wochen Bearbeitungszeit. Wir haben uns zwar beschwert aber nichts passiert. ...

      ...Auf Anraten der Bundesnetzagentur haben wir den Anschluss wegen Nichterfüllung gekündigt.

      ...

      Die Bundesnetzagentur ist vollkommen überlastet Beschwerden haben 4-6 Wochen Bearbeitungszeit. Wir haben uns zwar beschwert aber nichts passiert. ...

      Carolin2

      ...Auf Anraten der Bundesnetzagentur haben wir den Anschluss wegen Nichterfüllung gekündigt.

      ...

      Die Bundesnetzagentur ist vollkommen überlastet Beschwerden haben 4-6 Wochen Bearbeitungszeit. Wir haben uns zwar beschwert aber nichts passiert. ...


      Obwohl bei der Bundesnetzagentur nichts passiert, wurde Ihnen dort geraten, wegen Nichterfüllung zu kündigen?

      0

      0

      Answer

      from

      6 years ago

      Die Bundesnetzagentur war mittlerweile aktiv und die Telekom reagiert will den Anschluss nun nach 7 Wochen ohne DSL doch in Betrieb nehmen, schafft es allerdings nicht die IP Sperre auf zu heben. Störungsmeldungen werden mit "behoben" geschlossen ohne das was passiert. Weder die Störungshotline noch die Vertriebshotline noch die Beschwerdeabteilung noch die Spezialabt. für Beschwerden der Bundesnetzagentur weiß wie das geht bzw. wer das intern veranlasst.

      Ich finde das unglaublich.

      Weiß hier jemand welche Abteilung bei der Telekom da zuständig ist, also für das Aufheben von IP Sperren? Email ? Tel ?

       

      ps. Manche schreiben, man hätte kein Recht auf Grundversorgung wenn der neue Anbieter nicht in der Lage oder gewillt ist den Anschluss zu schalten.

      Dies ist nicht richtig siehe:
      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rechte/RechteZumAnbieterwechsel-node.html

       

      Dies hat mir auch die Telekom bestätigt. Das Problem ist nur, es ist im Gesetz nicht eindeutig festgelegt ob allein der Voranbieter oder der neue Anbieter zuständig ist. So schiebt der eine dem anderen die Zuständigkeit zu. Ich wollte zum Voranbieter zurück und genau das hat die Telekom blockiert.

      0

      Answer

      from

      6 years ago

      Was in diesem Zusammenhang eine IP Sperre sein soll, ist immer noch nicht klar.

      Wenn ich anhand der vagen Schilderungen raten müsste, würde ich tippen, dass der Verteiler aufgrund einer laufenden

      BNG Migration für Schaltungen gesperrt ist. Diese würde so ca. 6 Wochen dauern, was zum zeitlichen Ablauf passen könnte.

      Das Störugsmeldungen daher geschlossen werden ist absolut korrekt, denn es ist keine Störung.

       

      Diese Sperren wären mit der Bundesnetzagentur abgesprochen und genehmigt. - Wie sich die Bundesnetzagentur da einbringen sollte, falls die Annahme richtig ist - erschließt sich mir nicht

       

      Allerdings fehlen hier Informationen - z.b wie eine akzeptierte Kündigung per sofort mit einer weiterzahlung bis 2021 zusammen hängen.

       

      Carolin2

      ps. Manche schreiben, man hätte kein Recht auf Grundversorgung wenn der neue Anbieter nicht in der Lage oder gewillt ist den Anschluss zu schalten. Dies ist nicht richtig siehe: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rechte/RechteZumAnbieterwechsel-node.html

      ps. Manche schreiben, man hätte kein Recht auf Grundversorgung wenn der neue Anbieter nicht in der Lage oder gewillt ist den Anschluss zu schalten.

      Dies ist nicht richtig siehe:
      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rechte/RechteZumAnbieterwechsel-node.html

      Carolin2

      ps. Manche schreiben, man hätte kein Recht auf Grundversorgung wenn der neue Anbieter nicht in der Lage oder gewillt ist den Anschluss zu schalten.

      Dies ist nicht richtig siehe:
      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rechte/RechteZumAnbieterwechsel-node.html


      Das schreibt keiner, der bei klarem Verstand ist. Eine Grundversorgung hast du allerdings nicht beauftragt - die gibt es nur für Aufträge über reines Telefon OHNE DSL. Daher hat die Frage der Grundversorgung gar keine Relevanz.

      Ob eine Weiterversorgungspflicht besteht oder nicht, hängt einfach davon ab, ob deine Kündigung wegen Nichterfüllung vor oder nach dem Rückportierungsversuch durch O2 ausgeführt wurde.

       

      Ich bin immer noch der Meinung - dass du das Chaos weitestgehend selbst verursacht hast - zumindest wenn deine Schilderungen hier vollständig sind.

      0

      Answer

      from

      6 years ago

      Hallo @Carolin2,

      wie ich im System sehe, sind die Kollegen der Vorstandsbeschwerde schon mit Ihnen in Kontakt. Zuletzt gestern Abend. Es ist auch ein weiterer Rückruf bei Ihnen vorgesehen. Ich bin mir sicher, dass die Kollegen alles geben, damit am Ende alles gut wird für Sie.

      Viele Grüße
      Sabrina A.

      0

    This could help you too

    5 years ago

    in  

    555

    0

    0

    Solved

    7 years ago

    in  

    1067

    0

    1

    Solved

    in  

    587

    0

    3

    Solved

    in  

    397

    0

    3