Umzug 1 1/2 Monate kein Internt aber volle Berechnung für die alte Wohnung

vor einer Stunde

Hallo liebes Telekom hilft-Team, hallo Community,

Ich bin Ende September umgezogen und habe dies auch Mitte September offiziell beauftragt und mitgeteilt. Der aktuelle Stand ist, dass ich in der neuen Wohnung voraussichtlich noch bis Mitte November komplett ohne Internet dasitze. Da Glasfaser erst dann möglich ist. Eine Übergangslösung wie dsl sei nicht möglich wurde mir gesagt. Das aber auch erst nach dem ursprünglich gesagt wurde das ginge, der Techniker wurde dann aber zu meiner alten Adresse geschickt, an meiner neuen hieß es dann ginge doch kein dsl.

Was mich nervt, es wurde mir für die Monate Oktober und November der volle Rechnungsbetrag abgebucht. Auf meine Nachfrage, warum ich das bezahlen soll, wurde mir vom Kundenservie gesagt, das sei für die alte Wohnung. Dort wohne ich aber gar nicht mehr und der Mietvertrag ist gekündigt. Ich zahle also aktuell den vollen Preis.

Daher habe ich folgende Bitten und Forderungen zur Klärung:

  1. Rückerstattung: Eine sofortige Gutschrift der unberechtigt abgebuchten Grundgebühren für Oktober und November für die alte Adresse.
  2. Entschädigung nach TKG : Eine Ausfallentschädigung für die wochenlange Zeit ohne Internetanschluss gemäß § 60 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ). Da der Anschluss nicht fristgerecht am neuen Wohnort bereitgestellt wurde, steht mir nach dem Gesetz ab dem dritten Tag eine Entschädigung von 5 Euro und ab dem fünften Tag von 10 Euro (bzw. 20 % des Monatsentgelts) für jeden weiteren Tag des Ausfalls zu

Ich habe meine Kundendaten hier in meinem Foren-Profil bereits hinterlegt, damit ihr euch meinen Fall direkt ansehen könnt.

Ich Danke vorab für jegliche Hilfe.

Viele Grüße,

Hugo

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Gelöschter Nutzer

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    • vor einer Stunde

      hugo0806

      Eine sofortige Gutschrift

      Hallo liebes Telekom hilft-Team, hallo Community,

      Ich bin Ende September umgezogen und habe dies auch Mitte September offiziell beauftragt und mitgeteilt. Der aktuelle Stand ist, dass ich in der neuen Wohnung voraussichtlich noch bis Mitte November komplett ohne Internet dasitze. Da Glasfaser erst dann möglich ist. Eine Übergangslösung wie dsl sei nicht möglich wurde mir gesagt. Das aber auch erst nach dem ursprünglich gesagt wurde das ginge, der Techniker wurde dann aber zu meiner alten Adresse geschickt, an meiner neuen hieß es dann ginge doch kein dsl.

      Was mich nervt, es wurde mir für die Monate Oktober und November der volle Rechnungsbetrag abgebucht. Auf meine Nachfrage, warum ich das bezahlen soll, wurde mir vom Kundenservie gesagt, das sei für die alte Wohnung. Dort wohne ich aber gar nicht mehr und der Mietvertrag ist gekündigt. Ich zahle also aktuell den vollen Preis.

      Daher habe ich folgende Bitten und Forderungen zur Klärung:

      1. Rückerstattung: Eine sofortige Gutschrift der unberechtigt abgebuchten Grundgebühren für Oktober und November für die alte Adresse.
      2. Entschädigung nach TKG : Eine Ausfallentschädigung für die wochenlange Zeit ohne Internetanschluss gemäß § 60 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ). Da der Anschluss nicht fristgerecht am neuen Wohnort bereitgestellt wurde, steht mir nach dem Gesetz ab dem dritten Tag eine Entschädigung von 5 Euro und ab dem fünften Tag von 10 Euro (bzw. 20 % des Monatsentgelts) für jeden weiteren Tag des Ausfalls zu

      Ich habe meine Kundendaten hier in meinem Foren-Profil bereits hinterlegt, damit ihr euch meinen Fall direkt ansehen könnt.

      Ich Danke vorab für jegliche Hilfe.

      Viele Grüße,

      Hugo

      hugo0806

      Eine sofortige Gutschrift

      Gutschriften erfolgen Grundsätzlich nach der Problemlösung @hugo0806 , da bis jetzt ja noch keine Ende klar definiert ist. Ich kann verstehen, dass dich das ärgert, aber nur so wird es reibungslos funktionieren.

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    • vor einer Stunde

      Auch dir ein freundliches Hallo @hugo0806 

      Die Teamies werden sich sicherlich gern mit deinem Thema auseinandersetzen.

      Deshalb habe ich es mal ans Team weiter geleitet.

      Man wird sich bei dir melden.

      Schön wäre, wenn du in deinem Profil noch unter -weitere Informationen- ein großzügiges Zeitfenster für deine Erreichbarkeit eintragen tätest.

      Grüßle 🦂

      P.S.: Halte bitte die letzten sechs Ziffern deiner IBAN zur Identifikation bereit. Danke!

      0

    • vor einer Stunde

      @hugo0806 "Ich bin Ende September umgezogen und habe dies auch Mitte September offiziell beauftragt und mitgeteilt"   Extrem sportliches Vorhaben. Selbst wenn die Glasfaser schon fertig gewesen wäre.

      0

    • vor einer Stunde

      hugo0806

      Rückerstattung: Eine sofortige Gutschrift der unberechtigt abgebuchten Grundgebühren für Oktober und November für die alte Adresse.

      Hallo liebes Telekom hilft-Team, hallo Community,

      Ich bin Ende September umgezogen und habe dies auch Mitte September offiziell beauftragt und mitgeteilt. Der aktuelle Stand ist, dass ich in der neuen Wohnung voraussichtlich noch bis Mitte November komplett ohne Internet dasitze. Da Glasfaser erst dann möglich ist. Eine Übergangslösung wie dsl sei nicht möglich wurde mir gesagt. Das aber auch erst nach dem ursprünglich gesagt wurde das ginge, der Techniker wurde dann aber zu meiner alten Adresse geschickt, an meiner neuen hieß es dann ginge doch kein dsl.

      Was mich nervt, es wurde mir für die Monate Oktober und November der volle Rechnungsbetrag abgebucht. Auf meine Nachfrage, warum ich das bezahlen soll, wurde mir vom Kundenservie gesagt, das sei für die alte Wohnung. Dort wohne ich aber gar nicht mehr und der Mietvertrag ist gekündigt. Ich zahle also aktuell den vollen Preis.

      Daher habe ich folgende Bitten und Forderungen zur Klärung:

      1. Rückerstattung: Eine sofortige Gutschrift der unberechtigt abgebuchten Grundgebühren für Oktober und November für die alte Adresse.
      2. Entschädigung nach TKG : Eine Ausfallentschädigung für die wochenlange Zeit ohne Internetanschluss gemäß § 60 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz ( TKG ). Da der Anschluss nicht fristgerecht am neuen Wohnort bereitgestellt wurde, steht mir nach dem Gesetz ab dem dritten Tag eine Entschädigung von 5 Euro und ab dem fünften Tag von 10 Euro (bzw. 20 % des Monatsentgelts) für jeden weiteren Tag des Ausfalls zu

      Ich habe meine Kundendaten hier in meinem Foren-Profil bereits hinterlegt, damit ihr euch meinen Fall direkt ansehen könnt.

      Ich Danke vorab für jegliche Hilfe.

      Viele Grüße,

      Hugo

      hugo0806

      Rückerstattung: Eine sofortige Gutschrift der unberechtigt abgebuchten Grundgebühren für Oktober und November für die alte Adresse.

      Hast du irgendeine vertragliche Bestätigung, dass der Anschluss an der alten Adresse aufgehoben wird?

      oder gekündigt ist?

      Wenn nein, sind die Kosten natürlich korrekt.

      Das du da nicht mehr wohnst ist dein Ding. 

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    • vor 31 Minuten

      Hallo @hugo0806!

      Rückerstattung: Eine sofortige Gutschrift der unberechtigt abgebuchten Grundgebühren für Oktober und November für die alte Adresse.

      Hast du für den alten Tarif eine Kündigungsbestätigung von uns erhalten bzw. uns eine schriftliche Kündigung zugeschickt? Falls nicht, ist die Berechnung leider rechtens und wird nicht erstattet. 😕

       

      Entschädigung nach TKG :

      Hierbei scheint es sich um ein Missverständnis zu handeln. Wurde dir der neue Tarif mit einer handfesten Umzugsbestätigung zugesagt? Ist der gewünschte Tarif aus technischer Sicht nämlich nicht realisierbar, besteht Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht. 

       

      Lieben Gruß,

      Klaudija

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