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Umzug ins Ausland Telekomvertrag in der Zweitwohnung
vor 4 Monaten
Hallo, wir werden zum 1.1. ins Ausland ziehen. Aktuellen haben wir zwei Wohnungen (beruflich bedingt), beide Wohnungen werden ab dem 31.12. oder früher gekündigt sein.
In der Zweitwohnung haben wir aktuell einen Telekomvertrag.
Wir müssen uns bei unserer Gemeinde am Erstwohnsitz abmelden, dies werden wir um die Weihnachtszeit vornehmen, jetzt ist die Anschrift der Abmeldung aber ungleich der Adresse des Vertrages des Zweitwohnsitz-Telekomanschlusses.
Wie gehen wir hier am besten vor, dass wir die Sonderkündigung korrekt erwirken?
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Marcel2605
Community Guide
vor 4 Monaten
Hallo @Sebmer
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/vertrag/kuendigung/umzug-ausland
Dazu das Formular ausfüllen:
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 4 Monaten
Grüße @Sebmer
Du musst dich doch auch beim Zweitwohnsitz abmelden wenn du ins Ausland umzieht.
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Sebmer
Antwort
von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor 4 Monaten
Der Zweitwohnsitz ist angemeldet. Da der Vertrag über Check24 abgeschlossen wurde konnte nur der Zweitwohnsitz als Adresse angegeben werden obwohl die eigentliche Meldeadresse eine andere ist.
Deshalb frage ich auch, da die Abmeldung des Zweitwohnsitz ja per se keine Sonderkündung auslöst aber der Wegzug schon.
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RoadrunnerDD
5 Sterne Mitgestalter
vor 4 Monaten
@Sebmer Was ist denn der Grund für den Umzug ins Ausland? Arbeit? Dann sollte es auch mit einer Bescheinigung deines Arbeitgebers funktionieren.
Ansonsten kann nur das @Telekom-hilft-Team mal schauen & erzählen wie man das aufdröseln könnte. Dafür müsste allerdings dein Profil befüllt werden
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile
(Kundendaten für den Kundenservice - Schieberegler zur Einwilligung nach rechts)
(Ha, ein Makro 😁)
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Sebmer
1 Sterne Mitglied
vor 4 Monaten
@Telekom-hilft-Team ich habe das Profil upgedated. Evtl. könnt ihr mir helfen.
Einen Anstellungsvertrag ab dem 1.1.25 der ausländischen Firma können wir gerne vorweisen.
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Belana M.
Antwort
von
Sebmer
vor 4 Monaten
Hallo @Sebmer,
leider konnte ich dich gerade nicht erreichen. ☹️
Lass mir gerne ein Zeitfenster da, in dem du erreichbar bist.
Liebe Grüße
Belana
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Sebmer
1 Sterne Mitglied
vor 4 Monaten
Danke @Belana M. ruft mich gerne gegen 16 Uhr an.
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Jürgen U.
Antwort
von
Sebmer
vor 4 Monaten
Hallo @Sebmer,
danke für das nette Telefonat.
Wie besprochen, berechtigt allein der Wegfall der Zweitwohnung noch nicht zur Sonderkündigung. Da aber ein Arbeitsvertrag mit dem Datum des Arbeitsbeginns vorliegt, kann zu diesem Datum gekündigt werden.
Über das Onlineformular besteht die Möglichkeit, das entsprechende Dokument hochzuladen. Es kann dort ebenfalls ein Datum gewählt werden, ab wann eine Anschlusssperre gewünscht ist. So wird ausgeschlossen, dass unberechtigte Personen den Anschluss noch nutzen könnten.
Sollten noch Fragen aufkommen, helfen wir hier gern weiter.
Viele Grüße
Jürgen
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