Umzug ins Ausland Telekomvertrag in der Zweitwohnung

vor 5 Monaten

Hallo, wir werden zum 1.1. ins Ausland ziehen. Aktuellen haben wir zwei Wohnungen (beruflich bedingt), beide Wohnungen werden ab dem 31.12. oder früher gekündigt sein. 

 

In der Zweitwohnung haben wir aktuell einen Telekomvertrag.

 

Wir müssen uns bei unserer Gemeinde am Erstwohnsitz abmelden, dies werden wir um die Weihnachtszeit vornehmen, jetzt ist die Anschrift der Abmeldung aber ungleich der Adresse des  Vertrages des Zweitwohnsitz-Telekomanschlusses.

 

Wie gehen wir hier am besten vor, dass wir die Sonderkündigung korrekt erwirken?

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14

  • vor 5 Monaten

    Sebmer

    Wie gehen wir hier am besten vor, dass wir die Sonderkündigung korrekt erwirken?

    Wie gehen wir hier am besten vor, dass wir die Sonderkündigung korrekt erwirken?
    Sebmer
    Wie gehen wir hier am besten vor, dass wir die Sonderkündigung korrekt erwirken?

    Hallo @Sebmer 

     

    https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/vertrag/kuendigung/umzug-ausland 

     

    Dazu das Formular ausfüllen:

    https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung

     

     

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Monaten

    Grüße @Sebmer 

    Sebmer

    Wir müssen uns bei unserer Gemeinde am Erstwohnsitz abmelden, dies werden wir um die Weihnachtszeit vornehmen, jetzt ist die Anschrift der Abmeldung aber ungleich der Adresse des Vertrages des Zweitwohnsitz-Telekomanschlusses.

    Wir müssen uns bei unserer Gemeinde am Erstwohnsitz abmelden, dies werden wir um die Weihnachtszeit vornehmen, jetzt ist die Anschrift der Abmeldung aber ungleich der Adresse des  Vertrages des Zweitwohnsitz-Telekomanschlusses.
    Sebmer
    Wir müssen uns bei unserer Gemeinde am Erstwohnsitz abmelden, dies werden wir um die Weihnachtszeit vornehmen, jetzt ist die Anschrift der Abmeldung aber ungleich der Adresse des  Vertrages des Zweitwohnsitz-Telekomanschlusses.

    Du musst dich doch auch beim Zweitwohnsitz abmelden wenn du ins Ausland umzieht. 

    3

    Antwort

    von

    vor 5 Monaten

    Der Zweitwohnsitz ist angemeldet. Da der Vertrag über Check24 abgeschlossen wurde konnte nur der Zweitwohnsitz als Adresse angegeben werden obwohl die eigentliche Meldeadresse eine andere ist. 

    Deshalb frage ich auch, da die Abmeldung des Zweitwohnsitz ja per se keine Sonderkündung auslöst aber der Wegzug schon. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Monaten

    @Sebmer Was ist denn der Grund für den Umzug ins Ausland? Arbeit? Dann sollte es auch mit einer Bescheinigung deines Arbeitgebers funktionieren.

     

    Ansonsten kann nur das @Telekom-hilft-Team mal schauen & erzählen wie man das aufdröseln könnte. Dafür müsste allerdings dein Profil befüllt werden

     

    https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile

    (Kundendaten für den Kundenservice - Schieberegler zur Einwilligung nach rechts)

     

    (Ha, ein Makro 😁)

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Monaten

    @Telekom-hilft-Team ich habe das Profil upgedated. Evtl. könnt ihr mir helfen. 

    Einen Anstellungsvertrag ab dem 1.1.25 der ausländischen Firma können wir gerne vorweisen.

    4

    Antwort

    von

    vor 5 Monaten

    Hallo @Sebmer

     

    leider konnte ich dich gerade nicht erreichen. ☹️

    Lass mir gerne ein Zeitfenster da, in dem du erreichbar bist. 

     

    Liebe Grüße

    Belana

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Monaten

    Danke @Belana M.  ruft mich gerne gegen 16 Uhr an. 

    2

    Antwort

    von

    vor 5 Monaten

    Hallo @Sebmer,

     

    danke für das nette Telefonat.

     

    Wie besprochen, berechtigt allein der Wegfall der Zweitwohnung noch nicht zur Sonderkündigung. Da aber ein Arbeitsvertrag mit dem Datum des Arbeitsbeginns vorliegt, kann zu diesem Datum gekündigt werden.

    Über das Onlineformular besteht die Möglichkeit, das entsprechende Dokument hochzuladen. Es kann dort ebenfalls ein Datum gewählt werden, ab wann eine Anschlusssperre gewünscht ist. So wird ausgeschlossen, dass unberechtigte Personen den Anschluss noch nutzen könnten.

     

    Sollten noch Fragen aufkommen, helfen wir hier gern weiter.

     

    Viele Grüße

    Jürgen

     

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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