Umzug kundigen

vor 2 Jahren

Hallo,

 

Ich habe meinen Umzug vor einigen Tagen der Telekom mitgeteilt und bitte meinen Vertrag mitzunehmen. Mein Betrag war das Magenta-M Fiber, allerdings hat das Internet an meiner alten Adresse viele Tage vor meinem Umzug abgebrochen. Außerdem habe ich herausgefunden, dass der neue Vertrag nicht Glasfaser, sondern VDSL ist (ich habe während des Vorgangs von M auf L aufgerüstet). Also habe ich den Umzug widerrufen, um meinen Anschluss wieder in die alte Wohnung zu bekommen. Wenn ich erneut meinen Umzug bei der Telekom melde, kann ich meinen Vertrag kündigen, da die Glasfaseroption in der neuen Adresse nicht existiert, oder ich bin verpflichtet, mit Telekom-VDSL fortzufahren?

 

Vilen Dank

Panos

283

6

  • vor 2 Jahren


    @Panospag  schrieb:

    Hallo,

     

    Ich habe meinen Umzug vor einigen Tagen der Telekom mitgeteilt und bitte meinen Vertrag mitzunehmen. Mein Betrag war das Magenta-M Fiber, allerdings hat das Internet an meiner alten Adresse viele Tage vor meinem Umzug abgebrochen. Außerdem habe ich herausgefunden, dass der neue Vertrag nicht Glasfaser, sondern VDSL ist (ich habe während des Vorgangs von M auf L aufgerüstet). Also habe ich den Umzug widerrufen, um meinen Anschluss wieder in die alte Wohnung zu bekommen. Wenn ich erneut meinen Umzug bei der Telekom melde, kann ich meinen Vertrag kündigen, da die Glasfaseroption in der neuen Adresse nicht existiert, oder ich bin verpflichtet, mit Telekom-VDSL fortzufahren?

     

    Vilen Dank

    Panos


    Meiner Meinung nach ist Glasfaser kein Vertragsbestandteil sondern nur die Umsetzung der Bandbreite. Tarif Magenta Zuhause L Glas und neu Magenta Zuhause L (Kupfer) der Tarif und Kosten sind ja gleich nur die Zulieferung erfolgt über ein anderes Medium.

    Schaut anders aus wenn du nun einen XL oder XXL Tarif haben solltest, wenn der nicht umsetzbar ist wird dir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wenn du einen Umzug nach TKG gestellt hast. 

    5

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @prophaganda  schrieb:

    Solange nicht 1zu1 (nach TKG ) ist es eine Veränderung... IdeeZwinkernd

    Somit neuer Tarif und neue Laufzeit...

    Oder halt Kündigung, weil nicht die gleiche Leistung angeboten wird.

     

    (OP hat ja in der alten Wohnung Fiber, und in der neuen gibts "nur" VDSL.)

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