Gelöst

Umzug - Mitarbeiter sagt bestehender Vertrag kann nicht übernommen werden

vor 2 Jahren

Guten Abend,

 

gerade wollte ich meinen Umzug per Telefon beauftragen. Der Mitarbeiter hat geprüft, ob mein bisheriger Anschluss auch am neuen Wohnort zur Verfügung steht. Das ist der Fall. Nachdem er mir erst sagt, dass ich damit den Vertrag mitnehmen kann, kam, nachdem ich sein Angebot für einen anderen Vertrag abgelehnt hatte der Sinneswandel und er sagte mir ein Umzug wäre immer ein Neuvertrag und ich könnte meinen Vertrag so nicht mitnehmen und müsste die neuen, teureren, Konditionen nehmen. Er konnte mir nicht erklären, woher dieser Sinneswandel kam, weswegen ich das Ganze erstmal abgebrochen hatte. Nach kurzem Googlen konnte ich feststellen, dass das, was der Mitarbeiter mir gesagt hatte, nicht stimmte. Also rief ich erneut an. Diesmal ein anderer Mitarbeiter, bei dem der Umzug zu den bestehenden Konditionen einwandfrei klappte. Gerade kam die Auftragsbestätigung rein. Je länger och darüber nachdenke, finde ich es eine absolute Frechheit, wie der erste Kollege vorgegangen ist. zudem man recht einfach googlen kann, dass die Aussage so nicht stimmt. Deswegen auch dieser Beitrag. Zum Dank kann ich jetzt noch die völlig überzogene Umzugsgebühr bezahlen -  Ich erwarte hier mindestens ein Entgegenkommen. Das Gespräch wurde aufgenommen...

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    • vor 2 Jahren

      Maha13

      Das Gespräch wurde aufgenommen...

      Das Gespräch wurde aufgenommen...
      Maha13
      Das Gespräch wurde aufgenommen...

      Von dir? - na dann hoffe ich ja, dass du eine aufgenommen Einverständnis vom Servicemitarbeiter hast ^^

       

      Maha13

      Zum Dank kann ich jetzt noch die völlig überzogene Umzugsgebühr bezahlen

      Zum Dank kann ich jetzt noch die völlig überzogene Umzugsgebühr bezahlen
      Maha13
      Zum Dank kann ich jetzt noch die völlig überzogene Umzugsgebühr bezahlen

      die 69,95€ sind für jeden Umzug fällig - sogar im selben Haus.
      Sind halt alles arbeiten die am Netz bzw. in der Wohnung oder im Leitungsnetz des Hauses gemacht werden müssen.

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @→Mataimaki←Interessant. Bedeutet in der Konsequenz, das niemals irgendjemand von mir eine derartige Zustimmung jemals noch bekommen wird und er immer mit einer Auskunftsanfrage nach DSGVO rechnen muss, da ich nicht sicher sein kann, das mein Verbot auch korrekt erkannt und umgesetzt wurde. Da traue ich niemandem. Insbesondere keinem Unternehmen.

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      von

      vor 2 Jahren

      @Marius AD 

      Marius AD

      Der Unterschied ist, dass das aufgenommene Material der Telekom nicht einfach auf einem "öffentlichen" Smartphone liegt.

      Der Unterschied ist, dass das aufgenommene Material der Telekom nicht einfach auf einem "öffentlichen" Smartphone liegt.
      Marius AD
      Der Unterschied ist, dass das aufgenommene Material der Telekom nicht einfach auf einem "öffentlichen" Smartphone liegt.

      Kann ich nicht prüfen. Und wer dort Zugriff hat und was damit anstellt auch nicht. Also Vertrauen gegen Vertrauen. Wenn das Unternehmen mir nicht traut, trau ich denen auch nicht. Und "öffentlich " ist mein Smartphone schon einmal garnicht. Sollte jemand nicht authorisiertes darauf zugreifen "wollen", dann durch einen Hack. Und das ist dann auch eine Straftat.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @say2k 

      say2k

      Ja, du musst deinen Gesprächspartner darüber informieren und dieser muss zustimmen. Passiert beides nicht, machst du dich strafbar.

      Ja, du musst deinen Gesprächspartner darüber informieren und dieser muss zustimmen. Passiert beides nicht, machst du dich strafbar. 
      say2k
      Ja, du musst deinen Gesprächspartner darüber informieren und dieser muss zustimmen. Passiert beides nicht, machst du dich strafbar. 

      Die implizierte Zustimmung zur Aufzeichnung kommt ja, davon gehe ich ja erst einmal aus, aus der Anfrage des Dienstleiters selber aufzeichnen zu wollen. Damit wird dann ja auch die Stimme des MA des Dienstleisters aufgezeichnet.

      Erfolgt keine Nachfrage von keiner Seite, dann ist es Selbstverständlich, das nicht aufgezeichnet werden darf. Von keiner Seite. Ausnahme BOS.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor 2 Jahren

      Nachdem nun alles richtig gelaufen ist, dient der Beitrag dem Ärgerabbau😀

      Eine Umzugsgebühr ist immer fällig  und wird sicher nicht wegen einer schlechte Beratung fallen gelassen @Maha13 

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    • vor 2 Jahren

      Natürlich von mir aufgenommen - saß mit Mikrofon neben meinem Handy...🙄

       

      Natürlich ist die Gebühr bei jedem Umzug fällig - das ist aber keine schlechte Beratung sondern eine Falschaussage, um den Kunden teurere Bedingungen aufzuquatschen.

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Maha13

      Natürlich von mir aufgenommen - saß mit Mikrofon neben meinem Handy...🙄 Natürlich ist die Gebühr bei jedem Umzug fällig - das ist aber keine schlechte Beratung sondern eine Falschaussage, um den Kunden teurere Bedingungen aufzuquatschen.

      Natürlich von mir aufgenommen - saß mit Mikrofon neben meinem Handy...🙄

       

      Natürlich ist die Gebühr bei jedem Umzug fällig - das ist aber keine schlechte Beratung sondern eine Falschaussage, um den Kunden teurere Bedingungen aufzuquatschen.

      Maha13

      Natürlich von mir aufgenommen - saß mit Mikrofon neben meinem Handy...🙄

       

      Natürlich ist die Gebühr bei jedem Umzug fällig - das ist aber keine schlechte Beratung sondern eine Falschaussage, um den Kunden teurere Bedingungen aufzuquatschen.


      Na dann schick das doch mal an den Bundesdatenschutzbeauftragten. https://www.bfdi.bund.de/DE/DerBfDI/Inhalte/DerBfDI/AufgabenBFDI.html#:~:text=Der%20Bundesbeauftragte%20f%C3%BCr%20den%20Datenschutz%20und%20die%20Informationsfreiheit%20(%20BfDI%20)%20ist,Ulrich%20Kelber%20der%20Bundesdatenschutzbeauftragte.

       

      Der freut sich schon über deine Aufnahme Fröhlich 

       

      So ein Aufriss weil man die Umzugsgebühren nicht zahlen will. Läuft......

       

       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Maha13

      Natürlich ist die Gebühr bei jedem Umzug fällig - das ist aber keine schlechte Beratung sondern eine Falschaussage, um den Kunden teurere Bedingungen aufzuquatschen.

      Natürlich ist die Gebühr bei jedem Umzug fällig - das ist aber keine schlechte Beratung sondern eine Falschaussage, um den Kunden teurere Bedingungen aufzuquatschen.
      Maha13
      Natürlich ist die Gebühr bei jedem Umzug fällig - das ist aber keine schlechte Beratung sondern eine Falschaussage, um den Kunden teurere Bedingungen aufzuquatschen.

      Ist trotzdem kein Grund dir eine Gebühr zu erlassen die jeder andere Kunde auch bezahlt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Maha13

      Ich erwarte hier mindestens ein Entgegenkommen

      Ich erwarte hier mindestens ein Entgegenkommen
      Maha13
      Ich erwarte hier mindestens ein Entgegenkommen

      Wofür, wegen einem zweiten Telefonat?  Du hast was Du wolltest, einen Umzug nach TKG .

       

      Nebenbei, lese Dir die AB genau durch, nicht, dass es trotz allem ein Neuvertrga mit neuer Laufzeit geworden ist, nur bei Umzug gem. TKG gelten die alten Bedingungen wie z. B. die Laufzeit weiter.

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    • vor 2 Jahren

      Das macht ja gar kein Sinn hier etwas zu posten 😄

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Maha13  schrieb:
      Das macht ja gar kein Sinn hier etwas zu posten

      Mit dieser "Forderung" ist das ja auch zu erwarten, oder?

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Grüße @Maha13 

      Maha13

      Zum Dank kann ich jetzt noch die völlig überzogene Umzugsgebühr bezahlen - Ich erwarte hier mindestens ein Entgegenkommen.

      Zum Dank kann ich jetzt noch die völlig überzogene Umzugsgebühr bezahlen -  Ich erwarte hier mindestens ein Entgegenkommen.
      Maha13
      Zum Dank kann ich jetzt noch die völlig überzogene Umzugsgebühr bezahlen -  Ich erwarte hier mindestens ein Entgegenkommen.

      Siehe dazu: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/50455.pdf?

      screenshot-www.telekom.de-2023.08.21-21_04_52.png

       

       

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    • vor 2 Jahren

      Maha13

      zudem man recht einfach googlen kann, dass die Aussage so nicht stimmt.

      zudem man recht einfach googlen kann, dass die Aussage so nicht stimmt.
      Maha13
      zudem man recht einfach googlen kann, dass die Aussage so nicht stimmt.

      Wieso? 

      Gibt genügend die dann bei Google ne falsche Verfügbarkeit rauskriegen als es in der Wirklichkeit is. 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Maha13 und willkommen in unserer Community. 

       

      Schade, dass du so eine negative Erfahrung gemacht hast. Die Umzugskosten fallen immer an, egal ob es sich anschließend um einen neuen Tarif handelt oder der bisherige 1:1 mitgenommen wird. 

       

      Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde der Umzug mit dem zweiten Telefonat, wie gewünscht abgewickelt. Selbstverständlich hätte ich dir an der Stelle ebenfalls weitergeholfen, das nun aber nicht mehr nötig. 

       

      Solltest du nochmal eine Frage haben oder Support benötigen, melde dich gerne direkt in unserer Community. 

       

      Um die Frage, die hier noch kursiert, zu beantworten, nein, eine Aufnahme ohne vorherige Einwilligung ist gesetzlich nicht vertretbar. 

       

      Viele Grüße

      Dorothea T.

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    • vor 2 Jahren

      Ein Schlagabtausch Maha13 vs. Telekom.

       

      Aufschlag Telekom: Schlechtberatung und möglicherweise Lüge während der ersten Beratung.

       

      Rückantwort Maha13: Straftat wegen Aufzeichnung des Gesprächs.

       

      Wenn Du @Maha13 Dir wegen der schlechten Beratung/Lüge (?) erhoffst, dass die Telekom Dir die 70 Euro Umzugsgebühr erlässt - wieviel denkst Du solltest Du dem Telekommitarbeiter wegen der von Dir begangenen Straftat bezahlen, sodass der das nicht zu Anzeige bringt? 1.000 Euro? 10.000 Euro?

       

       

      Versteh mich nicht falsch - für mich ist das ein Fall von

      Was siehst du den Splitter in deines Bruders Auge, aber den Balken im eigenen Auge nimmst diu nicht wahr? “ (Lukas 6,41)

      Was siehst du den Splitter in deines Bruders Auge, aber den Balken im eigenen Auge nimmst diu nicht wahr? “ (Lukas 6,41)

      Was siehst du den Splitter in deines Bruders Auge, aber den Balken im eigenen Auge nimmst diu nicht wahr? “ (Lukas 6,41)


       

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