Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Umzug nicht möglich, da Adresse nicht zur Auswahl/Verfügung steht.
vor 3 Jahren
Meine neue Adresse (Reihenhaus) wird im Verfügbarkeitscheck nicht angezeigt. Bei der Hotline sagte man mir, dass es wohl an der Gemeinde/Stadt liegt. Beim Einwohnermeldeamt der Stadt sagte man mir, dass die Adresse ganz normal ersichtlich/erschlossen ist. Was kann ich nun tun, damit ich meinen vorhandenen Telekomanschluss zu gleichen Konditionen ohne VVL mitnehmen kann? Umzug zum 1.12.2021 oder muss ich ein Schreiben aufsetzen mit Sonderkündigungsrecht nach TKG , damit sich jmd. aus der Fachabteilung drum kümmert? Bitte um support.
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pamperlapescu
Community Guide
vor 3 Jahren
Auch dir ein freundliches Hallo @milow
Hast du mal geprüft, ob im Haus ein APL existiert?
Wie sieht´s mit den Nachbarhäusern aus?
Neubau?
schöne Grüsse
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KarstenS5
Antwort
von
pamperlapescu
vor 3 Jahren
Ansonsten kann es sich natürlich auch darum handeln das dort kein APL gesetzt wurde, dann wäre es ein Fall für den Bauherrenservice und Geduld, oder einfach eine Erkundigung wie der eigentliche Erbauer die Häuser per Internet versorgt hat. Dannkann es ohne weiteres so sein, dass sie von der Telekom wechseln müssen.
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Käseblümchen
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 3 Jahren
Ganz einfach:
Wenn der Bauherr die Telekom nicht mit der Installation eines Anschlusses ( APL , falls Kupfer), dann kann auch kein Telefon/Internet-Anschluss der Telekom geschaltet werden.
Und wenns ein Neubau ist kann auch gut sein, dass der Anschluss zwar installiert, aber die Dokumentation noch nicht abgeschlossen ist.
Dann kennt das Buchungs-System die Adresse auch noch nicht.
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HAMAPA
Community Guide
vor 3 Jahren
Und du glaubst, ein anderer Anbieter kann dir dann einen Anschluss schalten.
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Käseblümchen
Antwort
von
HAMAPA
vor 3 Jahren
Da ich nicht weiß, wann zum ersten mal der Umzug beauftragt wurde, könnte es durchaus sein, dass die Sonderkündigung mit 3-Monatsfrist nach altem Recht vor der 1-Monatsfrist nach neuem Recht abläuft.
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