Umzug nicht möglich, da Adresse nicht zur Auswahl/Verfügung steht.

vor 3 Jahren

Meine neue Adresse (Reihenhaus) wird im Verfügbarkeitscheck nicht angezeigt. Bei der Hotline sagte man mir, dass es wohl an der Gemeinde/Stadt liegt. Beim Einwohnermeldeamt der Stadt sagte man mir, dass die Adresse ganz normal ersichtlich/erschlossen ist. Was kann ich nun tun, damit ich meinen vorhandenen Telekomanschluss zu gleichen Konditionen ohne VVL mitnehmen kann? Umzug zum 1.12.2021 oder muss ich ein Schreiben aufsetzen mit Sonderkündigungsrecht nach TKG , damit sich jmd. aus der Fachabteilung drum kümmert? Bitte um support.

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  • Community Guide

    vor 3 Jahren

    Auch dir ein freundliches Hallo @milow 

     

    Hast du mal geprüft, ob im Haus ein APL existiert?

    Wie sieht´s mit den Nachbarhäusern aus?

    Neubau?

     

    schöne Grüsse

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    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Ansonsten kann es sich natürlich auch darum handeln das dort kein APL gesetzt wurde, dann wäre es ein Fall für den Bauherrenservice und Geduld, oder einfach eine Erkundigung wie der eigentliche Erbauer die Häuser per Internet versorgt hat. Dannkann es ohne weiteres so sein, dass sie von der Telekom wechseln müssen.

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 3 Jahren

    Ganz einfach:

    Wenn der Bauherr die Telekom nicht mit der Installation eines Anschlusses ( APL , falls Kupfer), dann kann auch kein Telefon/Internet-Anschluss der Telekom geschaltet werden.

     

    Und wenns ein Neubau ist kann auch gut sein, dass der Anschluss zwar installiert, aber die Dokumentation noch nicht abgeschlossen ist.

    Dann kennt das Buchungs-System die Adresse auch noch nicht.

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  • Community Guide

    vor 3 Jahren


    @milow  schrieb:
    oder muss ich ein Schreiben aufsetzen mit Sonderkündigungsrecht nach TKG ,

    Und du glaubst, ein anderer Anbieter kann dir dann einen Anschluss schalten.

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    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @KarstenS5  schrieb:

     

    Das Problem ist ja gerade das in der neuen Wohnung gar kein Neuvertrag möglich ist. Wie soll es dann in der alten Wohnung zu einem Neuvertrag kommen?


    Da ich nicht weiß, wann zum ersten mal der Umzug beauftragt wurde, könnte es durchaus sein,  dass die Sonderkündigung mit 3-Monatsfrist nach altem Recht vor der 1-Monatsfrist nach neuem Recht abläuft.

     

     

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