Gelöst
Umzug zum Partner mit bestehenden Anschluss
vor 7 Jahren
Hallo Telekom Team, ich bin im Oktober 2017 zu meinen Verlobten in seine bestehende Wohnung gezogen. Da er bereits hier vor Ort einen Anschluss hat und ich meinen Vertrag deswegen nicht mehr benötige, habe ich mein Vertrag gekündigt und möchte mich heir auf das Sonderkündigungsrecht beziehen. Jetzt bekam ich eine Mahnung und habe gesehen, dass ich noch ein Jahr mein gekündigten Vertrag bezahlen soll, was ich nicht einsehe und auch nicht bereit bin zu zahlen. Was benötigt denn die Telekom noch von mir, damit der Vertrag vorzeitig in die Kündigung gehen kann?
Mit freundlichen Grüßen
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Akzeptierte Lösung
TrippsteinToni
akzeptiert von
ge.ru
vor 7 Jahren
Hallo @Romana410,
hat dein Partner einen Vertrag bei Telekom? Dann sollte das auch in deinem Sinne funktionieren.
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true&_CSRFToken=6c53cf7e53c88d1bd1c794ec4327aba5
VG
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Romana410
Antwort
von
TrippsteinToni
vor 7 Jahren
Nein, er ist bei einem anderen Anbieter, daher das Problem...
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Sherlocka
Antwort
von
TrippsteinToni
vor 7 Jahren
@Romana410
dann versuche es mit meiner Lösung, bzw. dem zweiten Teil meiner Lösung.
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dunikohler
Antwort
von
TrippsteinToni
vor 7 Jahren
Wenn der Partner einen anderen Anbieter hat , muss der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit eingehalten werden
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
TrippsteinToni
Akzeptierte Lösung
dunikohler
akzeptiert von
dunikohler
vor 7 Jahren
Herzlich willkommen @Romana410
Besteht dort ein Telekom Anschluss > Stichwort Haushaltszusammenführung ?
Ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten zum Monatsende kann nur gelten wenn bei der Haushaltszusammenführung beide Partner bisher Kunden der Telekom sind ! Dies hierzu >
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true&_CSRFToken=77a309b4e5dc69090644a6edb08dcf19
Viele Grüße
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Akzeptierte Lösung
Sherlocka
akzeptiert von
ge.ru
vor 7 Jahren
@Romana410
Unter ganz bestimmten Bedingungen gibt es eine Möglichkeit, dass die Telekom dich aus Kulanz aus dem Vertrag lässt.
Ich habe dir die Seite verlinkt, auf welcher das erklärt wird, was alles Voraussetzung ist.
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung
Erfüllst du die Voraussetzungen? Dann mache, was dort steht.
Erfüllst du sie nicht, dann kannst du nur versuchen, deinen Anschluss an deine neue Adresse umziehen zu lassen. Bestehe dabei auf einen Umzug nach TKG , den kann man nicht online machen lassen. Wenn die Telekom in der Lage ist, in der Wohnung genau zu den gleichen Bedingungen wie jetzt, einen Anschluss einzurichten, dann musst du in den saueren Apfel beißen und den Anschluss umziehen (außer der Nachmieter übernimmt deinen alten Vertrag). Falls aber die Telekom feststellt, sie kann dir an der Adresse und Wohnung nicht genau die gleich Anschlussart zur Verfügung stellen, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht. Und wenn du das dann in Anspruch nimmst, dann sind es nur eine Zeitspanne von drei Monaten, in denen der alte Vertrag noch nachläuft.
Bin auf deine Rückmeldung gespannt.
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Romana410
Antwort
von
Sherlocka
vor 7 Jahren
Ich habe gerade mit der Hotline telefoniert, die sich sehr hilfbreit gezeigt hat und bis morgen nach einer Lösung für mich schauen möchte. Der Anschluss bei meinen Verlobten ist nicht bei der Telekom, nun hoffe ich, dass es trotdem aus Kullanz geht. Ich würde es ansonsten für sehr ungerecht sehen, wenn man mir ein Sonderkündigungsrecht nicht einräumen sollte. Mein Vertrag wurde auch an der Haustür abgeschlossen und die Herrn von der Telekom sind damals auch nicht auf mein Verlangen gekommen. Hier könnte ja wahrscheinlich noch das Sonderkündigungsrecht wirksam werden, wegen Haustürgeschäft.
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baer12
Antwort
von
Sherlocka
vor 7 Jahren
Nein, ein Sonderkündigungsrecht weil es ein Haustürgeschäft war, gibt es nicht.
Verträge sind nun einmal von beiden Seiten einzuhalten. Nur weil du dich entscheidest, mit deinem Freund zusammen zu ziehen, muss die Telekom nicht auf ihren Vertrag mit dir verzichten.
Aber warten wir mal ab, was sie dir anbieten.
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muc80337_2
Antwort
von
Sherlocka
vor 7 Jahren
Mein Vertrag wurde auch an der Haustür abgeschlossen und die Herrn von der Telekom sind damals auch nicht auf mein Verlangen gekommen. Hier könnte ja wahrscheinlich noch das Sonderkündigungsrecht wirksam werden, wegen Haustürgeschäft.
@Romana410
In der Tat hast Du da nicht ein Sonderkündigungsrecht sondern da hast Du das gesetzlich verbriefte Recht als Verbraucher auf einen Widerruf.
Allerdings: das geht nur wenn seit der Auftragsbestätigung nicht mehr als 14 Tage vergangen sind. Was ich bisher aber nicht so herauslese.
Es gibt deshalb zwei Wege aus dem Vertrag vorzeitig rauszukommen
Es wäre ja auch eine Überlegung wert je nach Laufzeit des Vertrages Deines Freundes, dass Ihr den Telekom-Vertrag weiter führen wollt und nicht den Vertrag seines bisherigen Anbieters.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Sherlocka