Gelöst

Umzug zum Partner mit bestehenden Anschluss

vor 7 Jahren

Hallo Telekom Team, ich bin im Oktober 2017 zu meinen Verlobten in seine bestehende Wohnung gezogen. Da er bereits hier vor Ort einen Anschluss hat und ich meinen Vertrag deswegen nicht mehr benötige, habe ich mein Vertrag gekündigt und möchte mich heir auf das Sonderkündigungsrecht beziehen. Jetzt bekam ich eine Mahnung und habe gesehen, dass ich noch ein Jahr mein gekündigten Vertrag bezahlen soll, was ich nicht einsehe und auch nicht bereit bin zu zahlen. Was benötigt denn die Telekom noch von mir, damit der Vertrag vorzeitig in die Kündigung gehen kann? 

 

Mit freundlichen Grüßen 

8613

10

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    5 Sterne Mitgestalter*in

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Hallo @Romana410,

     

    hat dein Partner einen Vertrag bei Telekom? Dann sollte das auch in deinem Sinne funktionieren.

     

    https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true&_CSRFToken=6c53cf7e53c88d1bd1c794ec4327aba5

     

    VG

    3

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Wenn der Partner einen anderen Anbieter hat , muss der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit eingehalten werden 

  • Akzeptierte Lösung

    Community Guide

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Herzlich willkommen @Romana410

     

    Besteht dort ein Telekom Anschluss > Stichwort Haushaltszusammenführung ? 

     

    Ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten zum Monatsende kann nur gelten wenn bei der Haushaltszusammenführung beide Partner bisher Kunden der Telekom sind ! Dies hierzu > 

     

    https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true&_CSRFToken=77a309b4e5dc69090644a6edb08dcf19

     

    Viele Grüße 

    0

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    Community Guide

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    @Romana410

    Unter ganz bestimmten Bedingungen gibt es eine Möglichkeit, dass die Telekom dich aus Kulanz aus dem Vertrag lässt.

    Ich habe dir die Seite verlinkt, auf welcher das erklärt wird, was alles Voraussetzung ist.

    https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung

     

    Erfüllst du die Voraussetzungen? Dann mache, was dort steht.

    Erfüllst du sie nicht, dann kannst du nur versuchen, deinen Anschluss an deine neue Adresse umziehen zu lassen. Bestehe dabei auf einen Umzug nach TKG , den kann man nicht online machen lassen. Wenn die Telekom in der Lage ist, in der Wohnung genau zu den gleichen Bedingungen wie jetzt, einen Anschluss einzurichten, dann musst du in den saueren Apfel beißen und den Anschluss umziehen (außer der Nachmieter übernimmt deinen alten Vertrag). Falls aber die Telekom feststellt, sie kann dir an der Adresse und Wohnung nicht genau die gleich Anschlussart zur Verfügung stellen, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht. Und wenn du das dann in Anspruch nimmst, dann sind es nur eine Zeitspanne von drei Monaten, in denen der alte Vertrag noch nachläuft.

     

    Bin auf deine Rückmeldung gespannt.

    3

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren


    @Romana410 schrieb:
    Mein Vertrag wurde auch an der Haustür abgeschlossen und die Herrn von der Telekom sind damals auch nicht auf mein Verlangen gekommen. Hier könnte ja wahrscheinlich noch das Sonderkündigungsrecht wirksam werden, wegen Haustürgeschäft. 

    @Romana410

    In der Tat hast Du da nicht ein Sonderkündigungsrecht sondern da hast Du das gesetzlich verbriefte Recht als Verbraucher auf einen Widerruf.

    Allerdings: das geht nur wenn seit der Auftragsbestätigung nicht mehr als 14 Tage vergangen sind. Was ich bisher aber nicht so herauslese.

     

    Es gibt deshalb zwei Wege aus dem Vertrag vorzeitig rauszukommen

    1. auf Kulanz (und daran glaube ich überhaupt nicht)
    2. falls Du wie von @Sherlocka geschrieben hochoffiziell einen Umzug beauftragst an der Telefon-Hotline und darauf bestehst, dass der gem. Telekommunikationsgesetz ohne Änderung der vertraglichen Bedingungen erfolgt - und falls das geht, dann zieht der Anschluss um (Umzugsgebühr 70 Euro) und falls das nicht geht, dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht
      Es wäre ja auch eine Überlegung wert je nach Laufzeit des Vertrages Deines Freundes, dass Ihr den Telekom-Vertrag weiter führen wollt und nicht den Vertrag seines bisherigen Anbieters.

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