Kündigung durch Umzug in einen bestehenden Haushalt.

vor 4 Jahren

Hallo,

laut Aussage der Telekom besteht die Möglichkeit seinen bestehenden Telekom Anschluss bei einem Umzug in einen bestehenden Haushalt fristlos zu kündigen!!

 

Gesagt getan..... Ich habe den Anschluss am 30.09.2020 zum, 08.10.2020 (habe ich schriftlich) gekündigt und bekomme jetzt ein Schreiben der Telekom das sie meinen Anschluss zum Vertragende (17.05.2021) auflösen. Entweder hält sich die Telekom an seine Aussagen oder die Sache geht direkt zum Rechtsanwalt, ich persönlich habe keine Lust und Zeit mich mit diesen Thema auseinanderzusetzen. In meinen Augen sind das betrügerische Absichten was die Telekom an den Tag legt.

 

Gruß M. Huber 

 

Anm: Anhänge aus Datenschutzgründen gelöscht

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  • vor 4 Jahren

    Ich habe deine Anhänge mal gelöscht, da war ja alles abgebildet was nicht in ein öffentliches Forum gehört. Sogar deine Adresse und deine Kundennummer.

     

    Wie hast du denn gekündigt und was hast du als Nachweis gebracht?

    Besteht in dem Haushalt in den du ziehst überhaupt ein Telekom-Anschluss?

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    von

    vor 4 Jahren

    GastXY

    Da gibt es ein extra Formular wo man auch die Telekom Kunden Nummer des neuen Haushalts eintragen muss und den Namen des Vertragsinhabers und neue Adresse Natürlich.

    Da gibt es ein extra Formular wo man auch die Telekom Kunden Nummer des neuen Haushalts eintragen muss und den Namen des Vertragsinhabers und neue Adresse Natürlich. 

    GastXY

    Da gibt es ein extra Formular wo man auch die Telekom Kunden Nummer des neuen Haushalts eintragen muss und den Namen des Vertragsinhabers und neue Adresse Natürlich. 


    Fast so wie Du schreibst, aber im Detail ist es nicht korrekt. Das wird abgefragt:

     

    muc80337_2_0-1602924957810.png

     

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 4 Jahren

    Hallo @mh.consulting,

     

    hast Du die erforderlichen Nachweise ebenfalls hochgeladen?

    https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung

     

    Übrigens ist die vorzeitige Vertragsauflösung bei einer Haushaltszusammenführung eine reine Kulanzentscheidung und es besteht daher kein Rechtsanspruch auf eine vorzeitige Kündigung des Vertrags.

     

    Viele Grüße

     

     

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 4 Jahren


    @mh.consulting  schrieb:
    Entweder hält sich die Telekom an seine Aussagen oder die Sache geht direkt zum Rechtsanwalt, ich persönlich habe keine Lust und Zeit mich mit diesen Thema auseinanderzusetzen.

    Ein Termin beim Rechtsanwalt kostet auch Zeit und ggf. Geld. Da lohnt es sich mal abzuklopfen ob man überhaupt die Bedingungen erfüllt, unter denen die Telekom kulanterweise und ohne gesetzliche Verpflichtung eine vorzeitige Beendigung einräumt. Aus der hier im Thread verlinkten Seite wo man diese Kündigung wegen Haushaltszusammenführung  aussprechen kann:

     


    Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag (mit Mindestvertragslaufzeit) ohne Einhaltung der Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist kündigen, wenn am neuen Wohnsitz ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde. Die Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird. Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:

    • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objektes (Unterlagen werden von uns nach der Bearbeitung der Kündigung vernichtet)

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 4 Jahren

    mh.consulting

    In meinen Augen sind das betrügerische Absichten was die Telekom an den Tag legt.

    In meinen Augen sind das betrügerische Absichten was die Telekom an den Tag legt.

    mh.consulting

    In meinen Augen sind das betrügerische Absichten was die Telekom an den Tag legt.



    Die betrügerischen Absichten könnte man dir unterstellen, du versuchst ja wohl eine Kulanz der Telekom auszunutzen ohne dass die Voraussetzungen nachgewiesen sind.

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    von

    vor 4 Jahren

    muc80337_2

    Gut, dann ist das nicht Deine Vermutung sondern nur meine.

    Gut, dann ist das nicht Deine Vermutung sondern nur meine. 
    muc80337_2
    Gut, dann ist das nicht Deine Vermutung sondern nur meine. 

    vermutlich ist es nicht nur deine Vermutung aber das vermutliche Problem an solchen vermeintlichen Vermutungen ist halt ihr vermutlicher Charakter.

     

    Nichts genaues weiß man nicht Zwinkernd

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 4 Jahren

    mh.consulting

    Gesagt getan..... Ich habe den Anschluss am 30.09.2020 zum, 08.10.2020 (habe ich schriftlich) gekündigt und bekomme jetzt ein Schreiben der Telekom das sie meinen Anschluss zum Vertragende (17.05.2021) auflösen.

    Gesagt getan..... Ich habe den Anschluss am 30.09.2020 zum, 08.10.2020 (habe ich schriftlich) gekündigt und bekomme jetzt ein Schreiben der Telekom das sie meinen Anschluss zum Vertragende (17.05.2021) auflösen.

    mh.consulting

    Gesagt getan..... Ich habe den Anschluss am 30.09.2020 zum, 08.10.2020 (habe ich schriftlich) gekündigt und bekomme jetzt ein Schreiben der Telekom das sie meinen Anschluss zum Vertragende (17.05.2021) auflösen.


    Falls die Voraussetzung "privater Anschluss an neuer gemeinsamer Adresse" nicht erfüllt sein sollte, dann gibt es grundsätzlich noch den Weg über das Telekommunikationsgesetz:

    Beauftrage telefonisch (nicht Online und nicht im Shop) einen Umzug des Anschlusses an die neue Adresse und verweise explizit auf das Telekommunikationsgesetz - ohne Änderung von Vertrag und Laufzeit.

    • Sollte dies nicht möglich sein, so kannst Du außerordentlich kündigen nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes: drei Monate zum Monatsende. Sprich frühestens auf Ende Januar 2021
    • Sollte dies möglich sein, so kannst Du entscheiden ob Du den Auftrag laufen lässt (der Umzug kostet 70 Euro) oder ob Du den telefonisch gegebenen Auftrag widerrufst

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 4 Jahren

    Hallo @mh.consulting,

    danke für deinen Beitrag hier und herzlich willkommen in der Community.

    Es tut mir leid, dass es zu einem Missverständnis gekommen ist. Meine Mitschreiber haben hier
    schon gut den Stand der Dinge erklärt. Gerne prüfe ich aber noch mal die Situation, befülle bitte
    dafür dein Profil und gib mir danach hierüber Bescheid.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manuel D.

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    Uneingeloggter Nutzer

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