Kündigung durch Umzug in einen bestehenden Haushalt.

5 years ago

Hallo,

laut Aussage der Telekom besteht die Möglichkeit seinen bestehenden Telekom Anschluss bei einem Umzug in einen bestehenden Haushalt fristlos zu kündigen!!

 

Gesagt getan..... Ich habe den Anschluss am 30.09.2020 zum, 08.10.2020 (habe ich schriftlich) gekündigt und bekomme jetzt ein Schreiben der Telekom das sie meinen Anschluss zum Vertragende (17.05.2021) auflösen. Entweder hält sich die Telekom an seine Aussagen oder die Sache geht direkt zum Rechtsanwalt, ich persönlich habe keine Lust und Zeit mich mit diesen Thema auseinanderzusetzen. In meinen Augen sind das betrügerische Absichten was die Telekom an den Tag legt.

 

Gruß M. Huber 

 

Anm: Anhänge aus Datenschutzgründen gelöscht

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    • 5 years ago

      Ich habe deine Anhänge mal gelöscht, da war ja alles abgebildet was nicht in ein öffentliches Forum gehört. Sogar deine Adresse und deine Kundennummer.

       

      Wie hast du denn gekündigt und was hast du als Nachweis gebracht?

      Besteht in dem Haushalt in den du ziehst überhaupt ein Telekom-Anschluss?

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      5 years ago

      Das reicht nunmal nicht aus, wenn dann musst du das halt richtig kündigen.

       

       

      Das ist klar dass du eine normale Kündigungsbestätigung bekommst, du musst halt auch nachweisen wohin zu ziehst und dass dort auch ein Telekom-Anschluss existiert-.

       

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung-wegen-haushaltszusammenfuehrung?samChecked=true

       

      Man muss doch nicht immer mit einem Rechtsanwalt drohen, zumal man selber einfach den Fehler gemacht hat.

      Answer

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      5 years ago

      In den neuen Haushalt in den du hinziehst muss auch ein bestehender Telekom Tarif bereits am laufen sein. Wenn dort ein anderer Provider anliegt geht dies nicht. Dies ist im übrigen eine reine Kulanzlösung der Telekom und kein Rechtsanspruch drauf, aber dies wird dir dein Anwalt gern für sein Honorar erklären. Als Nachweis reicht die ummelde Bestätigung nicht aus. Da gibt es ein extra Formular wo man auch die Telekom Kunden Nummer des neuen Haushalts eintragen muss und den Namen des Vertragsinhabers und neue Adresse Natürlich. 

       

       

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      5 years ago

      GastXY

      Da gibt es ein extra Formular wo man auch die Telekom Kunden Nummer des neuen Haushalts eintragen muss und den Namen des Vertragsinhabers und neue Adresse Natürlich.

      Da gibt es ein extra Formular wo man auch die Telekom Kunden Nummer des neuen Haushalts eintragen muss und den Namen des Vertragsinhabers und neue Adresse Natürlich. 

      GastXY

      Da gibt es ein extra Formular wo man auch die Telekom Kunden Nummer des neuen Haushalts eintragen muss und den Namen des Vertragsinhabers und neue Adresse Natürlich. 


      Fast so wie Du schreibst, aber im Detail ist es nicht korrekt. Das wird abgefragt:

       

      muc80337_2_0-1602924957810.png

       

      Unlogged in user

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    • 5 years ago

      Hallo @mh.consulting,

       

      hast Du die erforderlichen Nachweise ebenfalls hochgeladen?

      https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung

       

      Übrigens ist die vorzeitige Vertragsauflösung bei einer Haushaltszusammenführung eine reine Kulanzentscheidung und es besteht daher kein Rechtsanspruch auf eine vorzeitige Kündigung des Vertrags.

       

      Viele Grüße

       

       

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    • 5 years ago


      @mh.consulting  schrieb:
      Entweder hält sich die Telekom an seine Aussagen oder die Sache geht direkt zum Rechtsanwalt, ich persönlich habe keine Lust und Zeit mich mit diesen Thema auseinanderzusetzen.

      Ein Termin beim Rechtsanwalt kostet auch Zeit und ggf. Geld. Da lohnt es sich mal abzuklopfen ob man überhaupt die Bedingungen erfüllt, unter denen die Telekom kulanterweise und ohne gesetzliche Verpflichtung eine vorzeitige Beendigung einräumt. Aus der hier im Thread verlinkten Seite wo man diese Kündigung wegen Haushaltszusammenführung  aussprechen kann:

       


      Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag (mit Mindestvertragslaufzeit) ohne Einhaltung der Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist kündigen, wenn am neuen Wohnsitz ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde. Die Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird. Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:

      • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
      • Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objektes (Unterlagen werden von uns nach der Bearbeitung der Kündigung vernichtet)

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    • 5 years ago

      mh.consulting

      In meinen Augen sind das betrügerische Absichten was die Telekom an den Tag legt.

      In meinen Augen sind das betrügerische Absichten was die Telekom an den Tag legt.

      mh.consulting

      In meinen Augen sind das betrügerische Absichten was die Telekom an den Tag legt.



      Die betrügerischen Absichten könnte man dir unterstellen, du versuchst ja wohl eine Kulanz der Telekom auszunutzen ohne dass die Voraussetzungen nachgewiesen sind.

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      5 years ago

      @der_LutzUnd Antworten kommen auch nicht mehr wirklich. Denke am neuen Wohnort wird ein anderer Provider tätig sein. Dann wünsche ich mal viel Erfolg mit dem Rechtsanwalt Fröhlich

      Answer

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      5 years ago


      @Gelöschter Nutzer  schrieb:
      Und Antworten kommen auch nicht mehr wirklich.

      Cool down.

      Der TE hat den Beitrag heute Vormittag geschrieben und es ist nicht jeder den ganzen Tag online.

       

      @der_Lutz 


      Das ist im Moment nur eine Vermutung.


       Gut, dann ist das nicht Deine Vermutung sondern nur meine. Zwinkernd

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      5 years ago

      muc80337_2

      Gut, dann ist das nicht Deine Vermutung sondern nur meine.

      Gut, dann ist das nicht Deine Vermutung sondern nur meine. 
      muc80337_2
      Gut, dann ist das nicht Deine Vermutung sondern nur meine. 

      vermutlich ist es nicht nur deine Vermutung aber das vermutliche Problem an solchen vermeintlichen Vermutungen ist halt ihr vermutlicher Charakter.

       

      Nichts genaues weiß man nicht Zwinkernd

      Unlogged in user

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    • 5 years ago

      mh.consulting

      Gesagt getan..... Ich habe den Anschluss am 30.09.2020 zum, 08.10.2020 (habe ich schriftlich) gekündigt und bekomme jetzt ein Schreiben der Telekom das sie meinen Anschluss zum Vertragende (17.05.2021) auflösen.

      Gesagt getan..... Ich habe den Anschluss am 30.09.2020 zum, 08.10.2020 (habe ich schriftlich) gekündigt und bekomme jetzt ein Schreiben der Telekom das sie meinen Anschluss zum Vertragende (17.05.2021) auflösen.

      mh.consulting

      Gesagt getan..... Ich habe den Anschluss am 30.09.2020 zum, 08.10.2020 (habe ich schriftlich) gekündigt und bekomme jetzt ein Schreiben der Telekom das sie meinen Anschluss zum Vertragende (17.05.2021) auflösen.


      Falls die Voraussetzung "privater Anschluss an neuer gemeinsamer Adresse" nicht erfüllt sein sollte, dann gibt es grundsätzlich noch den Weg über das Telekommunikationsgesetz:

      Beauftrage telefonisch (nicht Online und nicht im Shop) einen Umzug des Anschlusses an die neue Adresse und verweise explizit auf das Telekommunikationsgesetz - ohne Änderung von Vertrag und Laufzeit.

      • Sollte dies nicht möglich sein, so kannst Du außerordentlich kündigen nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes: drei Monate zum Monatsende. Sprich frühestens auf Ende Januar 2021
      • Sollte dies möglich sein, so kannst Du entscheiden ob Du den Auftrag laufen lässt (der Umzug kostet 70 Euro) oder ob Du den telefonisch gegebenen Auftrag widerrufst

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    • 5 years ago

      Hallo @mh.consulting,

      danke für deinen Beitrag hier und herzlich willkommen in der Community.

      Es tut mir leid, dass es zu einem Missverständnis gekommen ist. Meine Mitschreiber haben hier
      schon gut den Stand der Dinge erklärt. Gerne prüfe ich aber noch mal die Situation, befülle bitte
      dafür dein Profil und gib mir danach hierüber Bescheid.

      Mit freundlichen Grüßen
      Manuel D.

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