Gelöst

Umzug zum Partner

vor 3 Jahren

Ich ziehe zum 01.11.2022 zu meinem Freund und wollte mein Vertrag zum 31.10.2022 vorzeitig beenden. Leider geht es wohl nicht für Privat Kunden. Leider muss ich bis zum 06/2023 weiterhin knapp 70,00 € zahlen und das möchte ich nicht und mein Vertrag kann ich auch nicht mitnehmen da die Leitung belegt ist vom fremd Anbieter. Ich benötige Ihre Hilfe. 

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    • vor 3 Jahren

      Merle B.

      Ich ziehe zum 01.11.2022 zu meinem Freund und wollte mein Vertrag zum 31.10.2022 vorzeitig beenden. Leider geht es wohl nicht für Privat Kunden. Leider muss ich bis zum 06/2023 weiterhin knapp 70,00 € zahlen und das möchte ich nicht und mein Vertrag kann ich auch nicht mitnehmen da die Leitung belegt ist vom fremd Anbieter. Ich benötige Ihre Hilfe.

      Ich ziehe zum 01.11.2022 zu meinem Freund und wollte mein Vertrag zum 31.10.2022 vorzeitig beenden. Leider geht es wohl nicht für Privat Kunden. Leider muss ich bis zum 06/2023 weiterhin knapp 70,00 € zahlen und das möchte ich nicht und mein Vertrag kann ich auch nicht mitnehmen da die Leitung belegt ist vom fremd Anbieter. Ich benötige Ihre Hilfe. 

      Merle B.

      Ich ziehe zum 01.11.2022 zu meinem Freund und wollte mein Vertrag zum 31.10.2022 vorzeitig beenden. Leider geht es wohl nicht für Privat Kunden. Leider muss ich bis zum 06/2023 weiterhin knapp 70,00 € zahlen und das möchte ich nicht und mein Vertrag kann ich auch nicht mitnehmen da die Leitung belegt ist vom fremd Anbieter. Ich benötige Ihre Hilfe. 


      Telefonisch Umzug nach dem telekommunikation Gesetz machen, dann funktioniert es

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Merle B. Bin etwas verwirrt. Du schreibst 'geht nicht für Privat-Kunden'. Ist Dein Anschluss ein Geschäftsanschluss?

      Dann greifen allerdings die Vorschriften des TKGs nicht. Und 'pakta sunt servanda'.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda

      Der Umzug zum Partner ist eben reine Privatsache. Kulanterweise wird in der Regel jedoch für Privatkunden die Auflösung mit Frist akzeptiert, wenn in der neuen Wohnung bereits ein Telekom-Anschluss besteht.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      wolliballa

      Dann greifen allerdings die Vorschriften des TKGs nicht.

      Dann greifen allerdings die Vorschriften des TKGs nicht.
      wolliballa
      Dann greifen allerdings die Vorschriften des TKGs nicht.

      @wolliballa 

      In extrem vielen Fällen greift das TKG für Geschäftskunden 😉

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Einfach die 0800 3301000 kontaktieren und den Umzug nach TKG beauftragen. Sollte er nicht bereitgestellt werden können kannst du vorzeitig aus dem Vertrag raus. Wenn doch, musst du das leider bis Vertragsende aussitzen.

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    • vor 3 Jahren

      Auch dir ein freundliches Hallo @Merle B. 

       

      Du wendest dich bitte an die Hotline 0800 33 01000 /-Umzug mit der Bitte, einen Umzug nach TKG beauftragen zu wollen.

      Wenn es möglich ist, nimmst du den Vertrag 1:1 mit, wenn nicht bekommst du eine Sonderkündigung mit einem Monat Kündigungsfrist!

       

      schöne Grüsse

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    • vor 3 Jahren


      @Merle B.  schrieb:

       . . . . .  mein Vertrag kann ich auch nicht mitnehmen da die Leitung belegt ist vom fremd Anbieter. Ich benötige Ihre Hilfe. 


      Dann ist doch alles paletti!

      Du beauftragst einen Umzug, und wenn die Telekom den (lt. deiner Aussage) nicht schalten kann, bietet sie dir, ein Sonderkündigungsrecht an.

      Aber nur dann.

       

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Guten Morgen @Merle B. vielen Dank für den Beitrag und herzlich willkommen in unserer Community. Fröhlich

       

      Welche Möglichkeiten du hast, wurde hier ja bereits mitgeteilt. Wenn du die Kündigung normal über das Formular gemacht hast, dann wird es so nicht berücksichtigt und zum normalen Laufzeitende gekündigt. Hast du dich schon an die Hotline gewandt oder kann ich dich unterstützen? Wenn ja, dann teile mir doch am besten mit, wann ich Dich telefonisch erreichen kann. Dann besprechen wir das weitere Vorgehen einmal telefonisch.

       

      Grüße Anne W.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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