Gelöst

umzug

vor 4 Jahren

Hallo ich ziehen zum 31 05 um  . In eine WG dort besteht bereits ein Internet Vertrag. Laut Hotline habe ich Pech und muss noxh 1,5 jahre zahlen, weil das kein Sonderkündigungsrecht ist? Ich möchte auch Das diese Dame kontrolliert wird. Hat einfach aufgelegt. Absolute Frechheit

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @Patrick1000 

      Sie müssen einen Umzug nach dem TKG telefonisch stellen.

      Wenn ihr Vertrag nicht 1zu1 umgesetzt werden kann, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten.

      Ansonsten leider nicht.

      8

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      wolliballa

      Bin mir nicht sicher, ob der Einzug in eine W& Grund für eine Zusammenführung sein kann Normalerweise gilt das nur für Haushaltszusammenführung/ Einzug beim Partner/ Eltern. Aber auch da läuft alles nach Fristen: 3 Monate nach Meldebescheinigung.

      Bin mir nicht sicher, ob der Einzug in eine W& Grund für eine Zusammenführung sein kann 

      Normalerweise gilt das nur für Haushaltszusammenführung/ Einzug beim Partner/ Eltern.

       

      Aber auch da läuft alles nach Fristen: 3 Monate nach Meldebescheinigung.

      wolliballa

      Bin mir nicht sicher, ob der Einzug in eine W& Grund für eine Zusammenführung sein kann 

      Normalerweise gilt das nur für Haushaltszusammenführung/ Einzug beim Partner/ Eltern.

       

      Aber auch da läuft alles nach Fristen: 3 Monate nach Meldebescheinigung.


      @wolliballa Gebe ich dir Recht. Allerdings ist Lebensgemeinschaft für mich ein dehnbarer Begriff, könnte meiner Meinung nach auch eine Wohngemeinschaft sein. Wie das konkret von der Telekom gehandhabt wird, bin ich mir aber auch nicht sicher.

      Falls der dort bestehende Vertrag allerdings nicht von der Telekom ist, ist die Überlegung sowieso hinfällig.
      Darum habe ich auch den Umzug nach TKG vorgeschlagen und würde diesen Weg gehen.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      An der neuen Adresse geht meine aktuelle Geschwindigkeit nicht.  Das ist dann ein Sonderkündigungsrecht? Was muss ich dafür tun? Interessant das die Telekom sich gar nicht äußert.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Patrick1000

      An der neuen Adresse geht meine aktuelle Geschwindigkeit nicht. Das ist dann ein Sonderkündigungsrecht? Was muss ich dafür tun? Interessant das die Telekom sich gar nicht äußert.

      An der neuen Adresse geht meine aktuelle Geschwindigkeit nicht.  Das ist dann ein Sonderkündigungsrecht? Was muss ich dafür tun? Interessant das die Telekom sich gar nicht äußert.

      Patrick1000

      An der neuen Adresse geht meine aktuelle Geschwindigkeit nicht.  Das ist dann ein Sonderkündigungsrecht? Was muss ich dafür tun? Interessant das die Telekom sich gar nicht äußert.


      Du musst wie gesagt telefonisch einen "Umzug nach TKG " beantragen. Online geht das nicht.

      Wird dann festgestellt, dass der Tarif nicht eins zu eins übernommen werden kann, kannst du ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten bei dem Telefonat hinterlegen lassen.

       

      Das Telekom Hilft Team wird sich hierzu bestimmt auch noch äußern aber die sind aktuell sehr gut beschäftigt. Die Rückmeldung kann durchaus ein paar Tage dauern.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @Patrick1000,

       

      wenn in der WG schon ein Telekomvertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht, kannst du deinen Vertrag eventuell kündigen.

       

      Näheres siehe hier:
      Haushaltszusammenführung | Telekom Hilfe

       

      Ansonsten musst du deinen Anschluss umziehen.

      Dazu am besten über die Hotline einen Umzug nach TKG verlangen. Kann der Anschluss an der neuen Adresse nicht identisch bereitgestellt werden, hast du ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten. Ansonsten wird dein Anschluss und die Vertragslaufzeit eins zu eins umgezogen.

      0800 33 01000 - Stichwort "Umzug"

      0

    • vor 4 Jahren

      Hallo @Patrick1000,

      ich konnte dich gerade telefonisch nicht erreichen - verrätst du mir, wann es besser passt? Fröhlich

      Viele Grüße
      Anna J.

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Vielen dank. Ich unterschreibe gerade meinen neuen Mietvertrag . Gerne immer ab 18 Uhr außer heute.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Danke für die Info, @Patrick1000!

      Auch heute hatte ich kein Glück, ich gebe unserer Spätschicht morgen noch einmal einen Wink, es wieder zu versuchen.

      Wir finden schon noch einen passenden Moment.

      Viele Grüße
      Anna J.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Hi @Patrick1000,

      vielen Dank für das Telefonat. Endlich hat es geklappt.
      Ich habe deinen Umzug aufgenommen und dein jetziger Anschluss ist an deiner neuen Adresse leider nicht realisierbar.
      Daher hast du das Sonderkündigungsrecht.
      Du brauchst erstmal nicht weiter zu tun, da ich schon alles eingetragen habe.
      Bei Fragen kannst du dich natürlich gerne bei mir melden.

      Viele Grüße
      Markus Km.

      5

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @Patrick1000,

      keine Sorge, du hast nur den Rücksendeschein bekommen und kannst damit das Gerät, wann immer du willst, zurückschicken.

      Beste Grüße
      Sarah S.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Mein Vertrag ist zum 31.05.2021 gekpndigt richtig?

      Ich ziehe nächste Woche Samstag schon aus. Werde dann Freitag nächste Woche schon den Receiver zurück schicken.

      Wollte nur auf Nummer sicher gehen.

      Im KUndencenter steht halt nur in bearbeitung.

      Gehe aber davon aus, weil mir die ja auch schon schriftlich vorliegt.

      Aber wer weiß vielleicht hängt auch euer System.

      Liege Grüße

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @Patrick1000,

      alles richtig. Der Vertrag ist gekündigt zum 31.05.2021.

      Viele Grüße
      Dorothea T.

      Uneingeloggter Nutzer

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