Gelöst
Umzug
vor 4 Jahren
Hi
Ich habe für meinen Bruder einen DSL Anschluss abgeschlossen. Nun zieht er aus der Wohnung raus und nun will ich den Vertrag kündigen, da er aktuell mit mir wohnen wird und ich bereits einen Anschluss habe. Wie kann ich das am einfachsten und schnellsten Regeln? Wobei mir wichtig ist, dass der Anschluss auch gesperrt wird, da Anfang Januar bereits ein Nachmieter seine Wohnung beziehen wird.
Danke.
Beste Grüße
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vor 4 Jahren
Hallo @Raman2
der Anschluss kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden...
Die Mindestvertragslaufzeit steht im Kundencenter...
8
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ich kenne es von anderen Anbietern, dass in solchen Fällen die Kunden einen Sonderkündigungsrecht haben.
Gibts das bei der Telekom nicht?
Antwort
von
vor 4 Jahren
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Ich habe für meinen Bruder einen DSL Anschluss abgeschlossen. Nun zieht er aus der Wohnung raus und nun will ich den Vertrag kündigen, da er aktuell mit mir wohnen wird und ich bereits einen Anschluss habe.
Ich habe für meinen Bruder einen DSL Anschluss abgeschlossen. Nun zieht er aus der Wohnung raus und nun will ich den Vertrag kündigen, da er aktuell mit mir wohnen wird und ich bereits einen Anschluss habe.
Wenn das heißt, dass Du auf Deinen Namen einen DSL Anschluss in einer Wohnung, in der Du gar nicht wohnst, abgeschlossen hast, dann hast Du Vertragsbruch begangen - so etwas ist von den AGB her verboten. Nicht, dass wir uns falsch verstehen - mit ist das ziemlich schnuppe. Aber trotzdem vielleicht gut zu wissen für Dich.
Ich sehe keine Möglichkeit, dass Du da über eine Kündigung vorzeitig aus dem Vertrag rauskommst. Auch wenn das Deine Zweitwohnung wäre und Du die jetzt aufgeben würdest - kein Kündigungsgrund.
Das heißt aber auch: Vermutlich wirst Du mit Deinem dortigen Anschluss den neuen Mieter behindern, kann sein, dass der deshalb keinen Anschluss erhalten kann. Wie lange ist denn die Restlaufzeit des Vertrages noch?
Je nachdem würde ich mir zumindest überlegen ob ich mit dem Nachmieter mal über dieses Problem reden würde.
Ich werde Dir allerdings nicht zureden, auch mit dem Nachmieter eine AGB-widrige Nutzung weiter zu machen (ich für mich an Deiner Stelle würde es aber u.U. machen)
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Uneingeloggter Nutzer
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