Gelöst

Umzug

vor 4 Jahren

Hi

 

Ich habe für meinen Bruder einen DSL Anschluss abgeschlossen. Nun zieht er aus der Wohnung raus und nun will ich den Vertrag kündigen, da er aktuell mit mir wohnen wird und ich bereits einen Anschluss habe. Wie kann ich das am einfachsten und schnellsten Regeln? Wobei mir wichtig ist, dass der Anschluss auch gesperrt wird, da Anfang Januar bereits ein Nachmieter seine Wohnung beziehen wird.

 

Danke.

 

Beste Grüße

545

10

    • vor 4 Jahren

      Hallo @Raman2 

      der Anschluss kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden...

      Die Mindestvertragslaufzeit steht im Kundencenter...

      8

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      olliMD

      Sharôn Opheliac Hast du auch einen Telekom Anschluss? Wenn bereits ein Telekom Anschluss besteht, kann der andere Anschluss auch mit Sonderkündigungsrecht gekündigt werden. Hast du auch einen Telekom Anschluss? Wenn bereits ein Telekom Anschluss besteht, kann der andere Anschluss auch mit Sonderkündigungsrecht gekündigt werden. Sharôn Opheliac Hast du auch einen Telekom Anschluss? Wenn bereits ein Telekom Anschluss besteht, kann der andere Anschluss auch mit Sonderkündigungsrecht gekündigt werden. In dieser Konstellation wäre es kein Sonderkündigungsrecht sondern eine Kulanzlösung der Telekom. Das funktioniert in dem Fall nicht, da es kein Zusammenzug ist. @Raman2 hat zwei Anschlüsse. Einen nutzt er selbst, den Andern hat der AGB-widrig einem Dritten, seinem Bruder, dauerhaft überlassen. Hier gibt es keine Kulanz, warum auch?

      Sharôn Opheliac

      Hast du auch einen Telekom Anschluss? Wenn bereits ein Telekom Anschluss besteht, kann der andere Anschluss auch mit Sonderkündigungsrecht gekündigt werden.

      Hast du auch einen Telekom Anschluss? Wenn bereits ein Telekom Anschluss besteht, kann der andere Anschluss auch mit Sonderkündigungsrecht gekündigt werden.

      Sharôn Opheliac

      Hast du auch einen Telekom Anschluss? Wenn bereits ein Telekom Anschluss besteht, kann der andere Anschluss auch mit Sonderkündigungsrecht gekündigt werden.


      In dieser Konstellation wäre es kein Sonderkündigungsrecht sondern eine Kulanzlösung der Telekom.

       

      Das funktioniert in dem Fall nicht, da es kein Zusammenzug ist. @Raman2 hat zwei Anschlüsse. Einen nutzt er selbst, den Andern hat der AGB-widrig einem Dritten, seinem Bruder, dauerhaft überlassen. Hier gibt es keine Kulanz, warum auch?

      olliMD
      Sharôn Opheliac

      Hast du auch einen Telekom Anschluss? Wenn bereits ein Telekom Anschluss besteht, kann der andere Anschluss auch mit Sonderkündigungsrecht gekündigt werden.

      Hast du auch einen Telekom Anschluss? Wenn bereits ein Telekom Anschluss besteht, kann der andere Anschluss auch mit Sonderkündigungsrecht gekündigt werden.

      Sharôn Opheliac

      Hast du auch einen Telekom Anschluss? Wenn bereits ein Telekom Anschluss besteht, kann der andere Anschluss auch mit Sonderkündigungsrecht gekündigt werden.


      In dieser Konstellation wäre es kein Sonderkündigungsrecht sondern eine Kulanzlösung der Telekom.

       

      Das funktioniert in dem Fall nicht, da es kein Zusammenzug ist. @Raman2 hat zwei Anschlüsse. Einen nutzt er selbst, den Andern hat der AGB-widrig einem Dritten, seinem Bruder, dauerhaft überlassen. Hier gibt es keine Kulanz, warum auch?


      Ich hatte nicht daran gedacht, dass er den auf seinen Namen abgeschlossen hat. Das war meinerseits ein Denkfehler. Daher kannst du dir auch deine Frage am Ende sparen.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Sharôn Opheliac

      Ich hatte nicht daran gedacht, dass er den auf seinen Namen abgeschlossen hat.

      Ich hatte nicht daran gedacht, dass er den auf seinen Namen abgeschlossen hat.

      Sharôn Opheliac

      Ich hatte nicht daran gedacht, dass er den auf seinen Namen abgeschlossen hat.


      Das hat der TE ja auch nicht so explizit geschrieben, das ist mehr unsere Annahme, dass er das so meint.

       

      Sollte der TE den Anschluss auf den Namen des Bruders abgeschlossen haben (halt nur das Handling gemacht haben), dann greift das, was Du geschrieben hast. Auch wenn es kein Recht sondern einfach nur eine kulante Regelung der Telekom ist.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Guten Morgen! @Raman2

      In diesem Fall ist es tatsächlich schwieriger, da der Vertrag nicht auf Deinen Namen laufen dürfte.

      Ich hoffe, dass die Kommentare bereits weitergeholfen haben und wünsche einen guten Start ins neue Jahr!

      Mit freundlichen Grüßen
      Luca Br.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Raman2

      Ich habe für meinen Bruder einen DSL Anschluss abgeschlossen. Nun zieht er aus der Wohnung raus und nun will ich den Vertrag kündigen, da er aktuell mit mir wohnen wird und ich bereits einen Anschluss habe.

      Ich habe für meinen Bruder einen DSL Anschluss abgeschlossen. Nun zieht er aus der Wohnung raus und nun will ich den Vertrag kündigen, da er aktuell mit mir wohnen wird und ich bereits einen Anschluss habe.

      Raman2

      Ich habe für meinen Bruder einen DSL Anschluss abgeschlossen. Nun zieht er aus der Wohnung raus und nun will ich den Vertrag kündigen, da er aktuell mit mir wohnen wird und ich bereits einen Anschluss habe.


      Wenn das heißt, dass Du auf Deinen Namen einen DSL Anschluss in einer Wohnung, in der Du gar nicht wohnst, abgeschlossen hast, dann hast Du Vertragsbruch begangen - so etwas ist von den AGB her verboten. Nicht, dass wir uns falsch verstehen - mit ist das ziemlich schnuppe. Aber trotzdem vielleicht gut zu wissen für Dich.

       

      Ich sehe keine Möglichkeit, dass Du da über eine Kündigung vorzeitig aus dem Vertrag rauskommst. Auch wenn das Deine Zweitwohnung wäre und Du die jetzt aufgeben würdest - kein Kündigungsgrund.

       

      Das heißt aber auch: Vermutlich wirst Du mit Deinem dortigen Anschluss den neuen Mieter behindern, kann sein, dass der deshalb keinen Anschluss erhalten kann. Wie lange ist denn die Restlaufzeit des Vertrages noch?

      Je nachdem würde ich mir zumindest überlegen ob ich mit dem Nachmieter mal über dieses Problem reden würde.

      Ich werde Dir allerdings nicht zureden, auch mit dem Nachmieter eine AGB-widrige Nutzung weiter zu machen (ich für mich an Deiner Stelle würde es aber u.U. machen)

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

      Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

      vor 7 Monaten

      in  

      930

      0

      16

      Gelöst

      vor 7 Jahren

      in  

      1076

      0

      2

      vor 3 Jahren

      in  

      403

      0

      2

      vor 5 Jahren

      in  

      414

      0

      6

      Gelöst

      vor 6 Jahren

      in  

      878

      2

      3