Umzugsbestätigung obwohl bekannt ist, dass am neuen Standort Leistung nicht verfügbar

1 year ago

Hallo zusammen,


ich habe am 13.9.23 einen Umzug für meinen aktuell Vertrag (Internet und Festnetz 50MBit) beauftragt, als Termin der 6.11.23.

Wurde akzeptiert, scheint alles bestens.

Am 6.11. kommt der Techniker, schaut sich kurz den Kasten an, schaut auf seinen Zettel, sagt sinngemäßg:

"Geht nicht, hier gibts nur 16 MBit, wieso wurde ich überhaupt hergeschickt?" und geht wieder ohne weitere Erklärung.

Einen Tag später rufe ich erfolglos bei der Hotline an, niemand kann sagen was los ist.


Ich schicke dann am 8.11. eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht, auf den Kündigungstermin 6.11. ab.

Bis heute keine Antwort dazu!


Da die Telekom ja offensichtlich wusste, dass am neuen Anschluss die Leistung des Vertrags nicht erbracht werden kann. Hätte ich dies gewusst, hätte ich bereits im September gekündigt.

Nun wird aber weiterhin die "Rechnung" für November abgebucht, habe den Betrag wieder zurückgeholt, und es kam die erste Mahnung.


Meine Erwartung ist:

Die Rechnung ab dem 6.11. muss entsprechend angepasst und reduziert werden da ja keine Leistung erbracht wird, und die Telekom dies auch vorab wusste.

Die Sonderkündigung muss auf den 6.11. akzeptiert werden.

Eigentlich müsste mir die Telekom nun die entstandenen Kosten, Internet über Mobilfunk, erstatten. Denn mit einer rechtzeitigen Info wären diese ja garnicht erst entstanden und ich hätte mir einen anderen Anbieter gesucht. Davon kann ich aber gern absehen, ich möchte die Geschichte hier nur schnell beenden.


Was ist zu tun, bzw. wie sieht ihr den Fall?


Viele Grüße

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    • 1 year ago

      Auch dir ein freundliches Hallo @duke4242 

      Bitte die Profildaten vollständig ausfüllen!

      Sie sollten deine Kundennummer, deine HandyNr. und ein großzügiges Zeitfenster beinhalten.

      Hier der passende Link: https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile

      Danach bitte hier nochmals melden!

      Dann kann ich deine Frage 'nach hinten' weiter reichen!



      Danke

      schöne Grüsse

      0

    • 1 year ago

      Hallo @duke4242,

       

      Was ist zu tun, bzw. wie sieht ihr den Fall?

      Was ist zu tun, bzw. wie sieht ihr den Fall?
      Was ist zu tun, bzw. wie sieht ihr den Fall?

      Der Techniker muss den Auftrag mit der technischen Begründung rückabwickeln lassen. 

       

       

      Da die Telekom ja offensichtlich wusste, dass am neuen Anschluss die Leistung des Vertrags nicht erbracht werden kann.

      Da die Telekom ja offensichtlich wusste, dass am neuen Anschluss die Leistung des Vertrags nicht erbracht werden kann. 
      Da die Telekom ja offensichtlich wusste, dass am neuen Anschluss die Leistung des Vertrags nicht erbracht werden kann. 

      Wusste sie ja ganz offensichtlich nicht, sonst wäre der Auftrag ja nicht buchbar gewesen. 

      Es kann aber eben passieren, dass ein Dokumentationsfehler vorliegt und Leitungsparameter eingepflegt sind, die von der Realität abweichen und Anschlüsse buchbar machen, obwohl sie nicht funktionieren können.

       

      Eigentlich müsste mir die Telekom nun die entstandenen Kosten, Internet über Mobilfunk, erstatten.

      Eigentlich müsste mir die Telekom nun die entstandenen Kosten, Internet über Mobilfunk, erstatten.
      Eigentlich müsste mir die Telekom nun die entstandenen Kosten, Internet über Mobilfunk, erstatten.

      Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

      Die Leitung ist nicht in Betrieb gegangen, somit handelt es sich nicht um eine Störung nach TKG

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      1 year ago

      Zitat:

      Ich schicke dann am 8.11. eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht, auf den Kündigungstermin 6.11. ab.

      Bis heute keine Antwort dazu!

      (Zitatende)

       

      Das funktioniert nicht, Du kannst eine Kündigung nicht zurückdatieren.

      Und ich denke ausserdem, dass man auch eine Kündigungsfrist hat oder ? Dein Vertrag ist ja hoffentlich aus der Mindestvertragslaufzeit raus ?

      Answer

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      1 year ago

      Hubert Eder

      Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

      Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
      Hubert Eder
      Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

      §§ 611 I, 280 I, 286 I BGB wäre mein Tipp - Schadensersatz neben der Leistung. Die Entschädigung nach dem TGK ist nicht die einzige Möglichkeit, um an Schadensersatz zu gelangen. Die Mahnung wäre hier gem. § 286 II Nr. 1 BGB wahrscheinlich entbehrlich.

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    • 1 year ago

      duke4242

      Ich schicke dann am 8.11. eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht, auf den Kündigungstermin 6.11. ab. Bis heute keine Antwort dazu!

       


      Ich schicke dann am 8.11. eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht, auf den Kündigungstermin 6.11. ab.

      Bis heute keine Antwort dazu!

      duke4242

       


      Ich schicke dann am 8.11. eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht, auf den Kündigungstermin 6.11. ab.

      Bis heute keine Antwort dazu!


      Wer soll darauf antworten?

      Sonderkündigungsrecht wird dir von der Telekom gewährt, wenn der beantragte Umzug nicht 1:1 umgesetzt werden kann.

      Aber dass du meinst, das Recht zu haben und mit diesem Anspruch kündigst, erkennt die Telekom das nicht an und antwortet auch nicht.

      Sollte jetzt in deinem Fall ein Fehler der Telekom vorliegen, kann das nur das Team klären.

       

      Bitte Kundendaten vervollständigen für den Kundenservice:
      https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata

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      1 year ago

      Espresso doppio

      Sonderkündigungsrecht wird dir von der Telekom gewährt, wenn der beantragte Umzug nicht 1:1 umgesetzt werden kann.

      Sonderkündigungsrecht wird dir von der Telekom gewährt, wenn der beantragte Umzug nicht 1:1 umgesetzt werden kann.

      Espresso doppio

      Sonderkündigungsrecht wird dir von der Telekom gewährt, wenn der beantragte Umzug nicht 1:1 umgesetzt werden kann.


      Von der „Gewährung“ eines Sonderkündigungsrechts kann nicht die Rede sein. Das ist keine Gnadenhandlung der Telekom, dieses Recht ist nämlich durchaus gesetzlich geregelt, und zwar in TKG §46 (8). Danach haben Kunden von Telekommunikationsverträgen die Möglichkeit, ihren Telekommunikationsvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn sie umziehen und der Telekommunikationsanbieter seine Leistung an dem neuen Wohnort nicht mehr anbietet.

      Answer

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      1 year ago

       

      Espresso doppio

      wenn der beantragte Umzug nicht 1:1 umgesetzt werden kann.

      wenn der beantragte Umzug nicht 1:1 umgesetzt werden kann.
      Espresso doppio
      wenn der beantragte Umzug nicht 1:1 umgesetzt werden kann.

       

      mboettcher

      wenn sie umziehen und der Telekommunikationsanbieter seine Leistung an dem neuen Wohnort nicht mehr anbietet.

      wenn sie umziehen und der Telekommunikationsanbieter seine Leistung an dem neuen Wohnort nicht mehr anbietet.
      mboettcher
      wenn sie umziehen und der Telekommunikationsanbieter seine Leistung an dem neuen Wohnort nicht mehr anbietet.

      😮 😆

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      1 year ago

      @Espresso doppio : ich habe nichts anderes behauptet. Was also willst mit deinen Zitaten ausdrücken? Dass die Telekom das Gesetz ignorieren kann, wenn sie nicht liefern kann? Dass sie ein begründetes außerordentliches Kündigungsrecht „gewährt“, also selbst entscheidet ob oder ob nicht, ist eben nicht der Fall. Es ist vielmehr eindeutig geregelt.
      Und wer genau liest, der erkennt auch problemlos, dass der TE mit seinem Datum falsch liegt. Natürlich darf er davon ausgehen, dass die T. das vor dem Techniker-Besuch wissen konnte. Ob es sich lohnt darum zu streiten, darf wohl bezweifelt werden. In Deutschland kostet es Geld und relativ viel Zeit Recht zu bekommen. 

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    • 1 year ago

      Hm. Die Entschädigung ist kein Schadenersatz.

      Wäre mein Tipp @white_devil 

       

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    • 1 year ago

      duke4242

      Ich schicke dann am 8.11. eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht, auf den Kündigungstermin 6.11. ab. Bis heute keine Antwort dazu!

      Ich schicke dann am 8.11. eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht, auf den Kündigungstermin 6.11. ab.

      Bis heute keine Antwort dazu!

      duke4242

      Ich schicke dann am 8.11. eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht, auf den Kündigungstermin 6.11. ab.

      Bis heute keine Antwort dazu!


      Weils halt auch Quatsch ist?

      Hast kein Sonderkündigungsrecht. 

       

      Du hast 3 Möglichkeiten:

      • Widerruf
      • Erfüllung des Vertrags fordern
      • Rückabwicklung fordern\Rücktritt vom Vertrag

      Telekom hat 2 Möglichkeiten:

      • Anfechtung wegen Irrtum
      • Vertrag erfüllen

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      1 year ago

      CyberSW

      Sonderkündigungsrecht existiert nicht - es ist einfach nur ein Sprachgebrauch Wort.

      Sonderkündigungsrecht existiert nicht - es ist einfach nur ein Sprachgebrauch Wort. 
      CyberSW
      Sonderkündigungsrecht existiert nicht - es ist einfach nur ein Sprachgebrauch Wort. 

      Na ja. Letztlich ist es ein Synonym für eine außerordentliche Kündigung. Und die kennt das Gesetz durchaus, wie du ja selber schon feststelltest.

       

      CyberSW

      die der Gegenüber aber nicht akzeptieren muss.

      die der Gegenüber aber nicht akzeptieren muss.
      CyberSW
      die der Gegenüber aber nicht akzeptieren muss.

      Doch, muss er. Wenn tatsächlich Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorliegen, dann darf der Vertragspartner diese nicht "nicht akzeptieren". Eine Kündigung ist ein einseitiges Gestaltungsrecht. Dass der Vertragspartner das zuweilen anders sieht oder ignoriert, steht auf einem anderen Blatt. Da greift dann...

       

       

      CyberSW

      Was nützt dir eine ausgesprochene Kündigung die dein Gegenüber zum Ende ner 24 Monatigen Vertragslaufzeit akzeptiert?

       

      Was nützt dir eine ausgesprochene Kündigung die dein Gegenüber zum Ende ner 24 Monatigen Vertragslaufzeit akzeptiert?

      CyberSW

       

      Was nützt dir eine ausgesprochene Kündigung die dein Gegenüber zum Ende ner 24 Monatigen Vertragslaufzeit akzeptiert?


      ...dass mir die ausgesprochene Kündigung sehr wohl nützt, nämlich auf als Grundlage für eine Klage, mit der ich die rechtsgültig erfolgte Kündigung feststellen lasse. Oder im Rahmen des Verfahrens, wenn mein ehemaliger Anbieter dann auf Erfüllung des Vertrages klagt wenn ich die Zahlungen nicht mehr leiste.

       

      In dem Kontext finde ich es erstaunlich, dass du in deiner Auflistung nicht auf die außerordentliche Kündigung/Sonderkündigung hinweist. Die Möglichkeit gibt es gem. TKG , und so wie es aussieht liegen hier auch die Voraussetzungen vor.

       

      CyberSW

      Außer halt die Telekom schafft es, innerhalb von 14 Tagen nachdem der Techniker festgestellt hat, dass es nicht geht, den Vertrag wegen Irrtum anzufechten.

       

      Außer halt die Telekom schafft es, innerhalb von 14 Tagen nachdem der Techniker festgestellt hat, dass es nicht geht, den Vertrag wegen Irrtum anzufechten. 

      CyberSW

       

      Außer halt die Telekom schafft es, innerhalb von 14 Tagen nachdem der Techniker festgestellt hat, dass es nicht geht, den Vertrag wegen Irrtum anzufechten. 


      Die Anfechtung hat per legem "unverzüglich" zu erfolgen. Was genau das bedeutet, ist eine Frage des Einzelfalls. Eine starre 14-Tage Frist gibt es nicht. Der Vertrag wäre auch nicht anfechtbar, höchstens das zugrundeliegende Rechtsgeschäft für die Änderung des Leistungsorts. Die eigentliche, ehemals vertragsbegründende Willenserklärung unterlag keinem Irrtum.

      Answer

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      1 year ago

      CyberSW

      Kündigen geht nach BGB ganz normal oder aus außerordentlich wichtigen Gründen - die der Gegenüber aber nicht akzeptieren muss.

      Kündigen geht nach BGB ganz normal oder aus außerordentlich wichtigen Gründen - die der Gegenüber aber nicht akzeptieren muss.

      CyberSW

      Kündigen geht nach BGB ganz normal oder aus außerordentlich wichtigen Gründen - die der Gegenüber aber nicht akzeptieren muss.


      Das Recht des Kunden zur Kündigung ist aber für diesen Fall explizit im TKG geregelt, §46(8).

      Answer

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      1 year ago

      CyberSW

      . . . . . Außer halt die Telekom schafft es, innerhalb von 14 Tagen nachdem der Techniker festgestellt hat, dass es nicht geht, den Vertrag wegen Irrtum anzufechten.

      . . . . .  

      Außer halt die Telekom schafft es, innerhalb von 14 Tagen nachdem der Techniker festgestellt hat, dass es nicht geht, den Vertrag wegen Irrtum anzufechten. 

      CyberSW
      . . . . .  

      Außer halt die Telekom schafft es, innerhalb von 14 Tagen nachdem der Techniker festgestellt hat, dass es nicht geht, den Vertrag wegen Irrtum anzufechten. 


      Na, das wäre doch auch schon was, wenn man bedenkt wie lange die Telekom vielfach für ganz einfache Entscheidungen benötigt.

      Und in dieser Zeit sind dann dem Kunden vielfach die Hände gebunden, zum Beispiel, ob er einen Vertrag mit einem anderen Provider (z.B. Kabel) abschließen kann.

       

       

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    • 1 year ago

      Vielen herzlichen Dank an alle für die zahlreichen Antworten!

      Es scheint ja tatsächlich komplett unterschiedliche Auffassungen zu dem Fall zu geben.

       

      Dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe, steht für mich außer Frage. Das ist gesetzlich eindeutig geregelt.

      Nicht ganz klar ist das Datum, wobei ich denke auch hier muss es mir gesetzlich möglich sein, auf das Datum an dem die Nicht-Erfüllung gewissermaßen startet, zu kündigen, auch wenn es in der Vergangenheit liegt. Ich hatte vorher keine Kenntnis darüber, dass es die Leistung am neuen Wohnort nicht gibt.

      Sonst könnte ein Unternehmen ja immer sagen (ich möchte niemandem etwas unterstellen): "Hoppla wir haben nicht gewusst, dass die Leistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann, bitte nun 1 Monat weiter zahlen, wir bringen aber keine Gegenleistung!"

       

      Ob es sich lohnt darum zu streiten ist tatsächlich ein anderes Thema, da stimme ich zu! Wobei das natürlich alles nicht gerade förderlich ist mit meiner Zufriedenheit mit dem Unternehmen. Ganz besonders wenn:

      1. Der Techniker ohne große Erklärung abhaut

      2. Gesagt wird, es meldet sich bald ein Telekommitarbeiter telefonisch, was aber nie passiert.

      3. Nicht auf Mails oder Briefe geantwortet wird

      4. Stattdessen eine Mahnung kommt

       

      Und die Telekom hat die Tatsache, dass die Leistung nicht erbracht werden kann, absolut sicher gewusst. Eines der wenigen Dinge, die der Techniker noch gesagt hat, war, dass auf seinem "Auftragszettel" genau steht, dass die Leitung zum Haus irgendwie über ein anderes Haus geht und dadurch direkt ersichtlich ist, dass es diese Leistung bei mir nicht gibt. Hätte er den Zettel genau angeschaut, wäre er erst überhaupt nicht gekommen!

      1

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      1 year ago

      Hallo @duke4242

       

      vielen Dank für deinen Beitrag.

      Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass dich das Ganze verärgert.

      Ich helfe dir gerne weiter.

      Da es schon spät ist, möchte ich nicht einfach anrufen. 

      Teile mir gerne hier ein Zeitfenster mit, in dem du erreichbar bist.

       

      Viele Grüße 

      Maja Z. 

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    • 1 year ago

      Hallo zusammen,

       

      ein kleines Update zu dem Thema:

      Als ich noch die Info hatte, dass die Telekom erst mal keinen Anschluss bei mir zustande bringt, bzw. wenn dann später mit geringerer Geschwindigkeit, hatte ich ja direkt die Sonderkündigung abgeschickt.

      In der Zwischenzeit hat sich ein netter Telekomhilft-Mitarbeiter bei mir gemeldet, wohl ein paar Sachen intern geklärt, und mich gebeten zu prüfen ob mein Internet nicht schon funktionieren würde.

      Erstaunlicherweise funktionierte es bereits, trotz Aussage des Technikers, dass er den Anschluss nicht macht. Sogar mit akzeptabler Geschwindigkeit.

      Ob es schon von Anfang an seit Einzug funktioniert hat, oder erst irgendwann später, kann ich nicht sagen. Ich hatte nie meinen Router angeschlossen, in dem Glauben, dass es nicht funktioniert.

      Jedenfalls dachte ich: Toll, danke an den Mitarbeiter der mir geholfen hat. Damit ist wohl auch die Sonderkündigung geklärt bzw. nichtig.

       

      Und heute?

      Kommt die Kündigunsbestätigung mit dem Termin: HEUTE!

       

      -Zuerst bekommt man keine klaren Infos was nun los ist, geht das Internet oder nicht, wenn ja mit welcher Geschwindigkeit, an der Hotline kann einem niemand eine klare Aussage geben, Techniker bleibt auch einsilbig (-> Ich habe die ganze Zeit zusätzliche Kosten über Mobilfunk!)

      -Auf das Kündigungsschreiben wird nie reagiert

      -Dann stellt sich raus, das Internet geht bereits (->Super!)

      -Dann kommt plötzlich doch die Kündigungsbestätigung exakt am letzten Tag der Leistungserbringung (->Es werden wieder Mobilfunkkosten auf mich zukommen da ich natürlich nicht morgen schon einen neuen Vertrag habe!)

       

      ->Man, bin ich froh wenn das Kapitel Telekom vorbei ist!

      Unbeschreiblich.

      5

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      1 year ago

      Hallo zusammen,

       

      ich stand mit @duke4242 per PN in Kontakt, deshalb sah es im Thread so aus, als wenn er das Angebot nicht angenommen hätte.

       

      @duke4242

      Ich schaue mir das Ganze gerne nochmal an, da muss etwas schiefgelaufen sein.

      Bist du heute Abend telefonisch zu erreichen?

       

      Gruß

      Max Ba.

      Answer

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      1 year ago

      @duke4242

       

      Leider habe ich dich gerade nicht erreicht.

       

      Wann passt es besser?

       

      Gruß

      Max Ba.

      Answer

      from

      1 year ago

      Max Ba.

      Wann passt es besser?

       

      Wann passt es besser?

      Max Ba.

       

      Wann passt es besser?


      Ich denke mal, garnicht!

      Bei der Tonlage!

       

       

      duke4242

      ->Man, bin ich froh wenn das Kapitel Telekom vorbei ist! Unbeschreiblich

       

      ->Man, bin ich froh wenn das Kapitel Telekom vorbei ist!

      Unbeschreiblich

      duke4242

       

      ->Man, bin ich froh wenn das Kapitel Telekom vorbei ist!

      Unbeschreiblich


      Grüßle 

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