Unberechtigter 24-Monats-Neubeginn (2027) nach Wechsel von XL zu L – Keine § 54 TKG Zusammenfassung erhalten
vor 22 Minuten
Hallo Telekom-Team,
ich fordere die Korrektur der bei mir eingetragenen Mindestvertragslaufzeit bis zum 07.03.2027.
Sachverhalt:
-
Aufgrund dauerhafter Minderleistung bei meinem bisherigen Anschluss MagentaZuhause XL (ca. 175 MBit/s statt der vertraglich vereinbarten 250 MBit/s) habe ich im März 2025 eine Tarifanpassung auf MagentaZuhause L veranlasst (Auftrag vom 04.03.2025).
-
Für diesen Tarifwechsel wurde von Ihnen ein neuer 24-monatiger Laufzeit-Neubeginn bis zum 07.03.2027 im System hinterlegt.
-
Am Telefon wurde eine Klärung bisher zweifach abgelehnt.
Rechtliche Grundlage: Vor der Durchführung dieser Tarifanpassung habe ich keine gesetzlich vorgeschriebene Vertragszusammenfassung gemäß § 54 TKG erhalten. Ich wurde vorab weder transparent noch ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass diese reine Anpassung einen neuen 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit-Neubeginn auslöst.
Da die gesetzlich verpflichtende vorvertragliche Pflichtinformation gefehlt hat, ist keine wirksame Vereinbarung über eine erneute 24-monatige Mindestlaufzeit zustande gekommen.
Ich fordere das Telekom hilft Team daher auf, den Sachverhalt anhand der internen Protokolle zu prüfen und das Vertragsende unverzüglich auf das Enddatum meines ursprünglichen Altvertrags anzupassen bzw. die Kündigung entsprechend zu bestätigen.
22
0
1
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 4 Stunden
in
28
0
1
2479
14
4608
vor einem Tag
65
0
22
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.

vor 18 Minuten
habe ich im März 2025 eine Tarifanpassung auf MagentaZuhause L veranlasst (Auftrag vom 04.03.2025).
Hallo Telekom-Team,
ich fordere die Korrektur der bei mir eingetragenen Mindestvertragslaufzeit bis zum 07.03.2027.
Sachverhalt:
Aufgrund dauerhafter Minderleistung bei meinem bisherigen Anschluss MagentaZuhause XL (ca. 175 MBit/s statt der vertraglich vereinbarten 250 MBit/s) habe ich im März 2025 eine Tarifanpassung auf MagentaZuhause L veranlasst (Auftrag vom 04.03.2025).
Für diesen Tarifwechsel wurde von Ihnen ein neuer 24-monatiger Laufzeit-Neubeginn bis zum 07.03.2027 im System hinterlegt.
Am Telefon wurde eine Klärung bisher zweifach abgelehnt.
Rechtliche Grundlage: Vor der Durchführung dieser Tarifanpassung habe ich keine gesetzlich vorgeschriebene Vertragszusammenfassung gemäß § 54 TKG erhalten. Ich wurde vorab weder transparent noch ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass diese reine Anpassung einen neuen 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit-Neubeginn auslöst.
Da die gesetzlich verpflichtende vorvertragliche Pflichtinformation gefehlt hat, ist keine wirksame Vereinbarung über eine erneute 24-monatige Mindestlaufzeit zustande gekommen.
Ich fordere das Telekom hilft Team daher auf, den Sachverhalt anhand der internen Protokolle zu prüfen und das Vertragsende unverzüglich auf das Enddatum meines ursprünglichen Altvertrags anzupassen bzw. die Kündigung entsprechend zu bestätigen.
Du hast es veranlasst
Für diesen Tarifwechsel wurde von Ihnen ein neuer 24-monatiger Laufzeit-Neubeginn bis zum 07.03.2027 im System hinterlegt.
Hallo Telekom-Team,
ich fordere die Korrektur der bei mir eingetragenen Mindestvertragslaufzeit bis zum 07.03.2027.
Sachverhalt:
Aufgrund dauerhafter Minderleistung bei meinem bisherigen Anschluss MagentaZuhause XL (ca. 175 MBit/s statt der vertraglich vereinbarten 250 MBit/s) habe ich im März 2025 eine Tarifanpassung auf MagentaZuhause L veranlasst (Auftrag vom 04.03.2025).
Für diesen Tarifwechsel wurde von Ihnen ein neuer 24-monatiger Laufzeit-Neubeginn bis zum 07.03.2027 im System hinterlegt.
Am Telefon wurde eine Klärung bisher zweifach abgelehnt.
Rechtliche Grundlage: Vor der Durchführung dieser Tarifanpassung habe ich keine gesetzlich vorgeschriebene Vertragszusammenfassung gemäß § 54 TKG erhalten. Ich wurde vorab weder transparent noch ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass diese reine Anpassung einen neuen 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit-Neubeginn auslöst.
Da die gesetzlich verpflichtende vorvertragliche Pflichtinformation gefehlt hat, ist keine wirksame Vereinbarung über eine erneute 24-monatige Mindestlaufzeit zustande gekommen.
Ich fordere das Telekom hilft Team daher auf, den Sachverhalt anhand der internen Protokolle zu prüfen und das Vertragsende unverzüglich auf das Enddatum meines ursprünglichen Altvertrags anzupassen bzw. die Kündigung entsprechend zu bestätigen.
Das ist korrekt. Wenn du einen Tarifwechsel veranlasst, beginnt auch die Laufzeit neu
Ich fordere das Telekom hilft Team daher auf, den Sachverhalt anhand der internen Protokolle zu prüfen und das Vertragsende unverzüglich auf das Enddatum meines ursprünglichen Altvertrags anzupassen bzw. die Kündigung entsprechend zu bestätigen.
Hallo Telekom-Team,
ich fordere die Korrektur der bei mir eingetragenen Mindestvertragslaufzeit bis zum 07.03.2027.
Sachverhalt:
Aufgrund dauerhafter Minderleistung bei meinem bisherigen Anschluss MagentaZuhause XL (ca. 175 MBit/s statt der vertraglich vereinbarten 250 MBit/s) habe ich im März 2025 eine Tarifanpassung auf MagentaZuhause L veranlasst (Auftrag vom 04.03.2025).
Für diesen Tarifwechsel wurde von Ihnen ein neuer 24-monatiger Laufzeit-Neubeginn bis zum 07.03.2027 im System hinterlegt.
Am Telefon wurde eine Klärung bisher zweifach abgelehnt.
Rechtliche Grundlage: Vor der Durchführung dieser Tarifanpassung habe ich keine gesetzlich vorgeschriebene Vertragszusammenfassung gemäß § 54 TKG erhalten. Ich wurde vorab weder transparent noch ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass diese reine Anpassung einen neuen 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit-Neubeginn auslöst.
Da die gesetzlich verpflichtende vorvertragliche Pflichtinformation gefehlt hat, ist keine wirksame Vereinbarung über eine erneute 24-monatige Mindestlaufzeit zustande gekommen.
Ich fordere das Telekom hilft Team daher auf, den Sachverhalt anhand der internen Protokolle zu prüfen und das Vertragsende unverzüglich auf das Enddatum meines ursprünglichen Altvertrags anzupassen bzw. die Kündigung entsprechend zu bestätigen.
Du kannst nichts fordern
Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und hättest binnen 14 Tagen widerrufen können
Da du den Wechsel veranlasst hast, die Auftragsbestätigung akzeptiert hast, ist das Datum der MVLZ korrekt hinterlegt
0
0
Uneingeloggter Nutzer
von