Gelöst
Ungewollte Laufzeitverlängerung meines Festnetzvertrages
vor 2 Tagen
Hallo Telekom-hilft-Team,
ich brauche bitte eure Hilfe bei einer Fehlbuchung nach meinem Umzug. Der reguläre E-Mail-Support fertigt mich leider nur mit Textbausteinen ab.
Das Problem:
Ich bin am 20. 06.2026 dieses Jahres mit meinem Festnetzanschluss umgezogen. Tarif und Konditionen sind komplett gleich geblieben. Mein ursprüngliches Vertragsende war der 16.03.2027. Im System wurde nun aber einfach das Schaltungsdatum als Neustart genommen und das Laufzeitende auf den 19.06.2028 gesetzt.
Ich bin am 20. 06.2026 dieses Jahres mit meinem Festnetzanschluss umgezogen. Tarif und Konditionen sind komplett gleich geblieben. Mein ursprüngliches Vertragsende war der 16.03.2027. Im System wurde nun aber einfach das Schaltungsdatum als Neustart genommen und das Laufzeitende auf den 19.06.2028 gesetzt.
Warum das ein Fehler sein muss:
- Gesetzeslage: Laut § 60 Abs. 1 TKG darf ein Umzug die Vertragslaufzeit nicht verändern.
- Vergleich: Mein Mobilfunkvertrag wurde beim selben Umzug vollkommen korrekt und ohne Laufzeitänderung umgestellt.
- Hotline: Die telefonische Hotline bestätigte mir bereits, dass die Verlängerung so nicht stimmt und wohl fälschlicherweise vom System eingebucht wurde.
Der schriftliche Support verweist stur auf eine abgelaufene Widerrufsfrist. Da ich aber nie eine Verlängerung beauftragt habe, gibt es hier auch nichts zu widerrufen.
Könntet ihr euch das bitte anschauen und das Vertragsende wieder auf den 16.03.2027 korrigieren?
Liebe Grüße
Marijke Böhm
Hinweis:
Dieser Beitrag wurde von Waage1969 am 04.10.2026 15:06 eskaliert.
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vor 2 Tagen
Wenn du kein Umzug explizit nach TKG gebucht hast, ist das vollkommen korrekt.
0
vor 2 Tagen
@Marijke Böhm
es gab doch sicherlich eine Auftragsbestätigung, was steht dort 🤔
Gruß Waage1969
0
vor 2 Tagen
Gesetzeslage: Laut § 60 Abs. 1 TKG darf ein Umzug die Vertragslaufzeit nicht verändern.
Ich bin am 20. 06.2026 dieses Jahres mit meinem Festnetzanschluss umgezogen. Tarif und Konditionen sind komplett gleich geblieben. Mein ursprüngliches Vertragsende war der 16.03.2027. Im System wurde nun aber einfach das Schaltungsdatum als Neustart genommen und das Laufzeitende auf den 19.06.2028 gesetzt.
Falsch! Das Gesetz verbietet dir NICHT einen neuen Vertrag abzuschließen.
Ich bin am 20. 06.2026 dieses Jahres mit meinem Festnetzanschluss umgezogen. Tarif und Konditionen sind komplett gleich geblieben. Mein ursprüngliches Vertragsende war der 16.03.2027. Im System wurde nun aber einfach das Schaltungsdatum als Neustart genommen und das Laufzeitende auf den 19.06.2028 gesetzt.
Da gibts nichts zu korrigieren.
Du hast bekommen was du gebucht hast. Konntest prüfen was du beauftragt hast.
Wenn du es nicht tust, wars dein Problem.
Bestell halt keine Neuverträge wenn du deinen Bestandstarif ohne Änderung mitnehmen willst.
Vergleich: Mein Mobilfunkvertrag wurde beim selben Umzug vollkommen korrekt und ohne Laufzeitänderung umgestellt.
Ich bin am 20. 06.2026 dieses Jahres mit meinem Festnetzanschluss umgezogen. Tarif und Konditionen sind komplett gleich geblieben. Mein ursprüngliches Vertragsende war der 16.03.2027. Im System wurde nun aber einfach das Schaltungsdatum als Neustart genommen und das Laufzeitende auf den 19.06.2028 gesetzt.
Was hat Mobilfunk mit Festnetz zutun?
0
vor 2 Tagen
Gesetzeslage: Laut § 60 Abs. 1 TKG darf ein Umzug die Vertragslaufzeit nicht verändern.
Ich bin am 20. 06.2026 dieses Jahres mit meinem Festnetzanschluss umgezogen. Tarif und Konditionen sind komplett gleich geblieben. Mein ursprüngliches Vertragsende war der 16.03.2027. Im System wurde nun aber einfach das Schaltungsdatum als Neustart genommen und das Laufzeitende auf den 19.06.2028 gesetzt.
Richtig, kommt aber nur zur Anwendung wenn Du explizit einen Umzug nach TKG beauftragt hast, nicht wenn Du nur sagst ich ziehe um und brauche an der neuen Adresse XY.
Vergleich: Mein Mobilfunkvertrag wurde beim selben Umzug vollkommen korrekt und ohne Laufzeitänderung umgestellt.
Ich bin am 20. 06.2026 dieses Jahres mit meinem Festnetzanschluss umgezogen. Tarif und Konditionen sind komplett gleich geblieben. Mein ursprüngliches Vertragsende war der 16.03.2027. Im System wurde nun aber einfach das Schaltungsdatum als Neustart genommen und das Laufzeitende auf den 19.06.2028 gesetzt.
Hat damit absolut nichts zu tun wenn nur Deine Anschrift geändert wird, MoFu ist ortsunabhängig.
Der schriftliche Support verweist stur auf eine abgelaufene Widerrufsfrist. Da ich aber nie eine Verlängerung beauftragt habe, gibt es hier auch nichts zu widerrufen.
Ich bin am 20. 06.2026 dieses Jahres mit meinem Festnetzanschluss umgezogen. Tarif und Konditionen sind komplett gleich geblieben. Mein ursprüngliches Vertragsende war der 16.03.2027. Im System wurde nun aber einfach das Schaltungsdatum als Neustart genommen und das Laufzeitende auf den 19.06.2028 gesetzt.
Kann stimmen wenn Du einen Neuvertrag anstatt einen Umzug nach TKG beauftragt hast, dafür hast Du eine AB bekommen.
Hast Du denn neue Telefonnummern bekommen? Falls ja, ist es ein deutlicher Hinweis, dass es ein Neuvertrag war was Du abgeschlossen hast. Auch wenn Du die Festnetznummern nicht nutzt.
Hattest Du denn vor zum ursprünglichen Vertragsende zu kündigen oder geht es Dir nur ums Prinzip?
Schau noch mal in die Auftragsbestätigung. Falls Du Dir dann immer noch sicher bist, dass es sich um einen Umzug nach TKG handelt und nicht um einen Neuanschluss, hier wieder melden, dann kann sich das hilft Team der Angelegenheit annehmen.
4
von
vor einem Tag
Wenn man aber in ein anderes Ortsnetz umzieht kriegt man immer neue Telefonnummern weil man seine alte nicht mitnehmen darf.
Im Übrigen bin ich der Meinung.
Das wenn jemand umzieht.
Er immer seinen Vertrag mitnehmen will.
Das man explizit ein Umzug nach TKD beantragen muss.
Ist in meinen Augen eine Schikane.
Ich schätze mal da müsste die Bundesnetzagentur noch mal nachbessern in den Vorschriften.
Für mich ist Umzug Umzug
Und nicht Umzug mittels Vorgabe nach TKD
Etwas technisch anderes.
Das sieht man ja schon daran dass wenn man online einen Umzug melden/beauftragten möchte.
Es kein direktes Feld gibt wo man ankreuzen kann Umzug nach TKD.
Also ist das da schon wieder Bauempfängerei.
Dass man dann auf diese Art den Kunden einen Neuvertrag auf Dröselt.
Ich weiß nicht wo ich das gelesen habe aber irgend jemand schrieb mal er wollte Telefonisch einen Umzug melden nach TKD weil das ja online nicht geht und es wurde ihm von dem Mitarbeiter gesagt sowas gibt es nicht.
Ein Umzug wäre bei der Telekom immer prinzipiell ein Neuvertrag.
Mit einer 24-monatigen Mindestlaufzeit.
Der Unterschied bei einem Umzug besteht nur darin.
Dass der Altvertrag in diesen Fall auch vor Ablauf vom 24 Monaten gekündigt wird.
Da sieht man was man versucht den Kunden an der Hotline einzureden.
Genauso wie die Aussage es gäbe prinzipiell im Festnetz keine Flatrate in alle mobilen Telefonnetze
Ich habe aber eine...
Die ist Grund Bestandteil meines Vertrages.
Hast Du denn neue Telefonnummern bekommen? Falls ja, ist es ein deutlicher Hinweis, dass es ein Neuvertrag war was Du abgeschlossen hast. Auch wenn Du die Festnetznummern nicht nutzt.
Wenn man aber in ein anderes Ortsnetz umzieht kriegt man immer neue Telefonnummern weil man seine alte nicht mitnehmen darf.
Im Übrigen bin ich der Meinung.
Das wenn jemand umzieht.
Er immer seinen Vertrag mitnehmen will.
Das man explizit ein Umzug nach TKD beantragen muss.
Ist in meinen Augen eine Schikane.
Ich schätze mal da müsste die Bundesnetzagentur noch mal nachbessern in den Vorschriften.
Für mich ist Umzug Umzug
Und nicht Umzug mittels Vorgabe nach TKD
Etwas technisch anderes.
Das sieht man ja schon daran dass wenn man online einen Umzug melden/beauftragten möchte.
Es kein direktes Feld gibt wo man ankreuzen kann Umzug nach TKD.
Also ist das da schon wieder Bauempfängerei.
Dass man dann auf diese Art den Kunden einen Neuvertrag auf Dröselt.
Ich weiß nicht wo ich das gelesen habe aber irgend jemand schrieb mal er wollte Telefonisch einen Umzug melden nach TKD weil das ja online nicht geht und es wurde ihm von dem Mitarbeiter gesagt sowas gibt es nicht.
Ein Umzug wäre bei der Telekom immer prinzipiell ein Neuvertrag.
Mit einer 24-monatigen Mindestlaufzeit.
Der Unterschied bei einem Umzug besteht nur darin.
Dass der Altvertrag in diesen Fall auch vor Ablauf vom 24 Monaten gekündigt wird.
Da sieht man was man versucht den Kunden an der Hotline einzureden.
Genauso wie die Aussage es gäbe prinzipiell im Festnetz keine Flatrate in alle mobilen Telefonnetze
Ich habe aber eine...
Die ist Grund Bestandteil meines Vertrages.
Vor nicht allzu langer Zeit ging die Beantragung eines Umzugs nur am Telefon und man musste sagen, dass man einen Umzug nach TKG wünscht, dann ging alles seinen Gang.
Zum Thema RN, hier ist nicht zu lesen ob es ein Umzug innerhalb des Ortes war oder nicht.
von
vor einem Tag
@Laurin
Es muss ein Umzug mit exakt den selben Konditionen sein, kein Endkunde muss da explizit das TKG erwähnen.
Wenn aber bisher DSL 50 verwendet wurde und der Endkunde nun DSL 100 beantragt oder aber er hatte bisher DSL 100
und dort geht nur DSL 50 dann ist es eben kein Umzug mit den gleichen Konditionen und somit auch mit neuer Laufzeit.
von
vor einem Tag
Es geht doch darum, ob ein Umzug IMMER implizit mit einer Vertragsmitnahme beauftragt wird. Und nicht bei Beauftragung das die die Auswahl da besteht. Für den Kunden sind damit alle Szenarien abgebildet. Kann 1:1 mitgenommen werden, läuft alles unverändert weiter. Geht es nicht, stehen Sonderkündigung oder auch ein Vertragswechsel zur Verfügung.
Für mich ein Dark Pattern, das von den Anbietern gerne "ausgenutzt" wird und fern der Erwartungen des Kunden sind.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Tag
@Marijke Böhm
Was hattest du denn vor dem Umzug für einen Tarif und was war es nach dem Umzug?
Wenn das alles identisch war können die Teamies das nachkorrigieren.
2
von
vor einem Tag
Der Tarif blieb unverändert auf MagentaZuhause L, bin nur innerhalb der Straße ein paar Häuser runtergezogen, sodass sich nur die Adresse geändert hatte, Rufnummer ist weiterhin dieselbe.
0
von
vor einem Tag
@Marijke Böhm
ergänzend werden sich die Teamies dazu melden 👍
Gruß
Waage1969
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 21 Stunden
Hallo @Marijke Böhm,
ich verstehe deinen Wunsch nach einer Anpassung der Mindestvertragslaufzeit. 😊
Leider wurde die Widerrufsfrist für den Umzug bereits überschritten, sodass wir die damals erfolgte Vertragsgestaltung nicht mehr nachträglich ändern können. Daher bleibt die aktuell eingetragene Mindestvertragslaufzeit bestehen.
Danke für dein Verständnis und melde dich gerne, wenn wir noch bei etwas anderem unterstützen können. 💜
Gruß Stephie
3
von
vor 21 Stunden
Leider wurde die Widerrufsfrist für den Umzug bereits überschritten,
Hallo @Marijke Böhm,
ich verstehe deinen Wunsch nach einer Anpassung der Mindestvertragslaufzeit. 😊
Leider wurde die Widerrufsfrist für den Umzug bereits überschritten, sodass wir die damals erfolgte Vertragsgestaltung nicht mehr nachträglich ändern können. Daher bleibt die aktuell eingetragene Mindestvertragslaufzeit bestehen.
Danke für dein Verständnis und melde dich gerne, wenn wir noch bei etwas anderem unterstützen können. 💜
Gruß Stephie
Das mag sein @Stephie G. aber wenn hier nicht gesetzeskonform gehandelt wurde so sollte man das auch im Nachhinein korrigieren (was übrigens öfters schon von Teamies so gehandhabt wurde).
Daher ist diese Entscheidung nur bedingt nachvollziehbar aufgrund der Gesetzeslage.
von
vor 20 Stunden
Hi @CobraCane,
grundsätzlich bin ich da bei Dir. Auf der Auftragsbestätigung gibt es neben der neuen Vertragslaufzeit auch Sonderkonditionen.
Gruß Stephie
von
vor 19 Stunden
Okay, dann passt das ja da es in dem Fall kein Umzug nach TKG war.
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von