Gelöst

Ungewollte Laufzeitverlängerung meines Festnetzvertrages

vor einem Tag

Hallo Telekom-hilft-Team,
ich brauche bitte eure Hilfe bei einer Fehlbuchung nach meinem Umzug. Der reguläre E-Mail-Support fertigt mich leider nur mit Textbausteinen ab.
Das Problem:
Ich bin am 20. 06.2026 dieses Jahres mit meinem Festnetzanschluss umgezogen. Tarif und Konditionen sind komplett gleich geblieben. Mein ursprüngliches Vertragsende war der 16.03.2027. Im System wurde nun aber einfach das Schaltungsdatum als Neustart genommen und das Laufzeitende auf den 19.06.2028 gesetzt.
Warum das ein Fehler sein muss:
  • Gesetzeslage: Laut § 60 Abs. 1 TKG darf ein Umzug die Vertragslaufzeit nicht verändern.
  • Vergleich: Mein Mobilfunkvertrag wurde beim selben Umzug vollkommen korrekt und ohne Laufzeitänderung umgestellt.
  • Hotline: Die telefonische Hotline bestätigte mir bereits, dass die Verlängerung so nicht stimmt und wohl fälschlicherweise vom System eingebucht wurde.
Der schriftliche Support verweist stur auf eine abgelaufene Widerrufsfrist. Da ich aber nie eine Verlängerung beauftragt habe, gibt es hier auch nichts zu widerrufen.
Könntet ihr euch das bitte anschauen und das Vertragsende wieder auf den 16.03.2027 korrigieren?
Liebe Grüße 
Marijke Böhm

Hinweis: 

Dieser Beitrag wurde von Waage1969 am 04.10.2026 15:06 eskaliert.

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vor 12 Stunden

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Gelöschter Nutzer

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    • vor einem Tag

      Wenn du kein Umzug explizit nach TKG gebucht hast, ist das vollkommen korrekt.

      0

    • vor einem Tag

      @Marijke Böhm 

      es gab doch sicherlich eine Auftragsbestätigung, was steht dort 🤔

      Gruß Waage1969 

      0

    • vor einem Tag

      Marijke Böhm

      Gesetzeslage: Laut § 60 Abs. 1 TKG darf ein Umzug die Vertragslaufzeit nicht verändern.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich brauche bitte eure Hilfe bei einer Fehlbuchung nach meinem Umzug. Der reguläre E-Mail-Support fertigt mich leider nur mit Textbausteinen ab.
      Das Problem:
      Ich bin am 20. 06.2026 dieses Jahres mit meinem Festnetzanschluss umgezogen. Tarif und Konditionen sind komplett gleich geblieben. Mein ursprüngliches Vertragsende war der 16.03.2027. Im System wurde nun aber einfach das Schaltungsdatum als Neustart genommen und das Laufzeitende auf den 19.06.2028 gesetzt.
      Warum das ein Fehler sein muss:
      • Gesetzeslage: Laut § 60 Abs. 1 TKG darf ein Umzug die Vertragslaufzeit nicht verändern.
      • Vergleich: Mein Mobilfunkvertrag wurde beim selben Umzug vollkommen korrekt und ohne Laufzeitänderung umgestellt.
      • Hotline: Die telefonische Hotline bestätigte mir bereits, dass die Verlängerung so nicht stimmt und wohl fälschlicherweise vom System eingebucht wurde.
      Der schriftliche Support verweist stur auf eine abgelaufene Widerrufsfrist. Da ich aber nie eine Verlängerung beauftragt habe, gibt es hier auch nichts zu widerrufen.
      Könntet ihr euch das bitte anschauen und das Vertragsende wieder auf den 16.03.2027 korrigieren?
      Liebe Grüße 
      Marijke Böhm
      Marijke Böhm

      Gesetzeslage: Laut § 60 Abs. 1 TKG darf ein Umzug die Vertragslaufzeit nicht verändern.

      Falsch! Das Gesetz verbietet dir NICHT einen neuen Vertrag abzuschließen.

      Marijke Böhm

      Der schriftliche Support verweist stur auf eine abgelaufene Widerrufsfrist. Da ich aber nie eine Verlängerung beauftragt habe, gibt es hier auch nichts zu widerrufen.
      Könntet ihr euch das bitte anschauen und das Vertragsende wieder auf den 16.03.2027 korrigieren?

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich brauche bitte eure Hilfe bei einer Fehlbuchung nach meinem Umzug. Der reguläre E-Mail-Support fertigt mich leider nur mit Textbausteinen ab.
      Das Problem:
      Ich bin am 20. 06.2026 dieses Jahres mit meinem Festnetzanschluss umgezogen. Tarif und Konditionen sind komplett gleich geblieben. Mein ursprüngliches Vertragsende war der 16.03.2027. Im System wurde nun aber einfach das Schaltungsdatum als Neustart genommen und das Laufzeitende auf den 19.06.2028 gesetzt.
      Warum das ein Fehler sein muss:
      • Gesetzeslage: Laut § 60 Abs. 1 TKG darf ein Umzug die Vertragslaufzeit nicht verändern.
      • Vergleich: Mein Mobilfunkvertrag wurde beim selben Umzug vollkommen korrekt und ohne Laufzeitänderung umgestellt.
      • Hotline: Die telefonische Hotline bestätigte mir bereits, dass die Verlängerung so nicht stimmt und wohl fälschlicherweise vom System eingebucht wurde.
      Der schriftliche Support verweist stur auf eine abgelaufene Widerrufsfrist. Da ich aber nie eine Verlängerung beauftragt habe, gibt es hier auch nichts zu widerrufen.
      Könntet ihr euch das bitte anschauen und das Vertragsende wieder auf den 16.03.2027 korrigieren?
      Liebe Grüße 
      Marijke Böhm
      Marijke Böhm

      Der schriftliche Support verweist stur auf eine abgelaufene Widerrufsfrist. Da ich aber nie eine Verlängerung beauftragt habe, gibt es hier auch nichts zu widerrufen.
      Könntet ihr euch das bitte anschauen und das Vertragsende wieder auf den 16.03.2027 korrigieren?

      Da gibts nichts zu korrigieren. 

      Du hast bekommen was du gebucht hast. Konntest prüfen was du beauftragt hast.

      Wenn du es nicht tust, wars dein Problem. 

      Bestell halt keine Neuverträge wenn du deinen Bestandstarif ohne Änderung mitnehmen willst. 

      Marijke Böhm

      Vergleich: Mein Mobilfunkvertrag wurde beim selben Umzug vollkommen korrekt und ohne Laufzeitänderung umgestellt.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich brauche bitte eure Hilfe bei einer Fehlbuchung nach meinem Umzug. Der reguläre E-Mail-Support fertigt mich leider nur mit Textbausteinen ab.
      Das Problem:
      Ich bin am 20. 06.2026 dieses Jahres mit meinem Festnetzanschluss umgezogen. Tarif und Konditionen sind komplett gleich geblieben. Mein ursprüngliches Vertragsende war der 16.03.2027. Im System wurde nun aber einfach das Schaltungsdatum als Neustart genommen und das Laufzeitende auf den 19.06.2028 gesetzt.
      Warum das ein Fehler sein muss:
      • Gesetzeslage: Laut § 60 Abs. 1 TKG darf ein Umzug die Vertragslaufzeit nicht verändern.
      • Vergleich: Mein Mobilfunkvertrag wurde beim selben Umzug vollkommen korrekt und ohne Laufzeitänderung umgestellt.
      • Hotline: Die telefonische Hotline bestätigte mir bereits, dass die Verlängerung so nicht stimmt und wohl fälschlicherweise vom System eingebucht wurde.
      Der schriftliche Support verweist stur auf eine abgelaufene Widerrufsfrist. Da ich aber nie eine Verlängerung beauftragt habe, gibt es hier auch nichts zu widerrufen.
      Könntet ihr euch das bitte anschauen und das Vertragsende wieder auf den 16.03.2027 korrigieren?
      Liebe Grüße 
      Marijke Böhm
      Marijke Böhm

      Vergleich: Mein Mobilfunkvertrag wurde beim selben Umzug vollkommen korrekt und ohne Laufzeitänderung umgestellt.

      Was hat Mobilfunk mit Festnetz zutun?

      0

    • vor einem Tag

      Marijke Böhm

      Gesetzeslage: Laut § 60 Abs. 1 TKG darf ein Umzug die Vertragslaufzeit nicht verändern.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich brauche bitte eure Hilfe bei einer Fehlbuchung nach meinem Umzug. Der reguläre E-Mail-Support fertigt mich leider nur mit Textbausteinen ab.
      Das Problem:
      Ich bin am 20. 06.2026 dieses Jahres mit meinem Festnetzanschluss umgezogen. Tarif und Konditionen sind komplett gleich geblieben. Mein ursprüngliches Vertragsende war der 16.03.2027. Im System wurde nun aber einfach das Schaltungsdatum als Neustart genommen und das Laufzeitende auf den 19.06.2028 gesetzt.
      Warum das ein Fehler sein muss:
      • Gesetzeslage: Laut § 60 Abs. 1 TKG darf ein Umzug die Vertragslaufzeit nicht verändern.
      • Vergleich: Mein Mobilfunkvertrag wurde beim selben Umzug vollkommen korrekt und ohne Laufzeitänderung umgestellt.
      • Hotline: Die telefonische Hotline bestätigte mir bereits, dass die Verlängerung so nicht stimmt und wohl fälschlicherweise vom System eingebucht wurde.
      Der schriftliche Support verweist stur auf eine abgelaufene Widerrufsfrist. Da ich aber nie eine Verlängerung beauftragt habe, gibt es hier auch nichts zu widerrufen.
      Könntet ihr euch das bitte anschauen und das Vertragsende wieder auf den 16.03.2027 korrigieren?
      Liebe Grüße 
      Marijke Böhm
      Marijke Böhm

      Gesetzeslage: Laut § 60 Abs. 1 TKG darf ein Umzug die Vertragslaufzeit nicht verändern.

      Richtig, kommt aber nur zur Anwendung wenn Du explizit einen Umzug nach TKG beauftragt hast, nicht wenn Du nur sagst ich ziehe um und brauche an der neuen Adresse XY.

      Marijke Böhm

      Vergleich: Mein Mobilfunkvertrag wurde beim selben Umzug vollkommen korrekt und ohne Laufzeitänderung umgestellt.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich brauche bitte eure Hilfe bei einer Fehlbuchung nach meinem Umzug. Der reguläre E-Mail-Support fertigt mich leider nur mit Textbausteinen ab.
      Das Problem:
      Ich bin am 20. 06.2026 dieses Jahres mit meinem Festnetzanschluss umgezogen. Tarif und Konditionen sind komplett gleich geblieben. Mein ursprüngliches Vertragsende war der 16.03.2027. Im System wurde nun aber einfach das Schaltungsdatum als Neustart genommen und das Laufzeitende auf den 19.06.2028 gesetzt.
      Warum das ein Fehler sein muss:
      • Gesetzeslage: Laut § 60 Abs. 1 TKG darf ein Umzug die Vertragslaufzeit nicht verändern.
      • Vergleich: Mein Mobilfunkvertrag wurde beim selben Umzug vollkommen korrekt und ohne Laufzeitänderung umgestellt.
      • Hotline: Die telefonische Hotline bestätigte mir bereits, dass die Verlängerung so nicht stimmt und wohl fälschlicherweise vom System eingebucht wurde.
      Der schriftliche Support verweist stur auf eine abgelaufene Widerrufsfrist. Da ich aber nie eine Verlängerung beauftragt habe, gibt es hier auch nichts zu widerrufen.
      Könntet ihr euch das bitte anschauen und das Vertragsende wieder auf den 16.03.2027 korrigieren?
      Liebe Grüße 
      Marijke Böhm
      Marijke Böhm

      Vergleich: Mein Mobilfunkvertrag wurde beim selben Umzug vollkommen korrekt und ohne Laufzeitänderung umgestellt.

      Hat damit absolut nichts zu tun wenn nur Deine Anschrift geändert wird, MoFu ist ortsunabhängig. 

      Marijke Böhm

      Der schriftliche Support verweist stur auf eine abgelaufene Widerrufsfrist. Da ich aber nie eine Verlängerung beauftragt habe, gibt es hier auch nichts zu widerrufen.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich brauche bitte eure Hilfe bei einer Fehlbuchung nach meinem Umzug. Der reguläre E-Mail-Support fertigt mich leider nur mit Textbausteinen ab.
      Das Problem:
      Ich bin am 20. 06.2026 dieses Jahres mit meinem Festnetzanschluss umgezogen. Tarif und Konditionen sind komplett gleich geblieben. Mein ursprüngliches Vertragsende war der 16.03.2027. Im System wurde nun aber einfach das Schaltungsdatum als Neustart genommen und das Laufzeitende auf den 19.06.2028 gesetzt.
      Warum das ein Fehler sein muss:
      • Gesetzeslage: Laut § 60 Abs. 1 TKG darf ein Umzug die Vertragslaufzeit nicht verändern.
      • Vergleich: Mein Mobilfunkvertrag wurde beim selben Umzug vollkommen korrekt und ohne Laufzeitänderung umgestellt.
      • Hotline: Die telefonische Hotline bestätigte mir bereits, dass die Verlängerung so nicht stimmt und wohl fälschlicherweise vom System eingebucht wurde.
      Der schriftliche Support verweist stur auf eine abgelaufene Widerrufsfrist. Da ich aber nie eine Verlängerung beauftragt habe, gibt es hier auch nichts zu widerrufen.
      Könntet ihr euch das bitte anschauen und das Vertragsende wieder auf den 16.03.2027 korrigieren?
      Liebe Grüße 
      Marijke Böhm
      Marijke Böhm

      Der schriftliche Support verweist stur auf eine abgelaufene Widerrufsfrist. Da ich aber nie eine Verlängerung beauftragt habe, gibt es hier auch nichts zu widerrufen.

      Kann stimmen wenn Du einen Neuvertrag anstatt einen Umzug nach TKG beauftragt hast, dafür hast Du eine AB bekommen. 

      Hast Du denn neue Telefonnummern bekommen? Falls ja, ist es ein deutlicher Hinweis, dass es ein Neuvertrag war was Du abgeschlossen hast. Auch wenn Du die Festnetznummern nicht nutzt. 

      Hattest Du denn vor zum ursprünglichen Vertragsende zu kündigen oder geht es Dir nur ums Prinzip?

      Schau noch mal in die Auftragsbestätigung. Falls Du Dir dann immer noch sicher bist, dass es sich um einen Umzug nach TKG handelt und nicht um einen Neuanschluss, hier wieder melden, dann kann sich das hilft Team der Angelegenheit annehmen. 

      4

      von

      vor einem Tag

      Laurin

      Wenn man aber in ein anderes Ortsnetz umzieht kriegt man immer  neue Telefonnummern weil man seine alte nicht mitnehmen darf.

      Im Übrigen bin ich der Meinung. 

      Das wenn jemand umzieht. 

      Er immer seinen Vertrag mitnehmen will. 

      Das man explizit ein Umzug nach TKD beantragen muss. 

      Ist in meinen Augen eine Schikane. 

      Ich schätze mal da müsste die Bundesnetzagentur noch mal nachbessern in den Vorschriften.

      Für mich ist Umzug Umzug 

      Und nicht Umzug mittels Vorgabe nach TKD 

      Etwas technisch anderes. 

      Das sieht man ja schon daran dass wenn man online einen Umzug melden/beauftragten möchte. 

      Es kein direktes Feld gibt wo man ankreuzen kann Umzug nach TKD. 

      Also ist das da schon wieder Bauempfängerei. 

      Dass man dann auf diese Art den Kunden einen Neuvertrag auf Dröselt.

      Ich weiß nicht wo ich das gelesen habe aber irgend jemand schrieb mal er wollte Telefonisch einen Umzug melden nach TKD weil das ja online nicht geht und es wurde ihm von dem Mitarbeiter gesagt sowas gibt es nicht. 

      Ein Umzug wäre bei der Telekom immer prinzipiell ein Neuvertrag.

      Mit einer 24-monatigen Mindestlaufzeit.

      Der Unterschied bei einem Umzug besteht nur darin.

      Dass der Altvertrag in diesen Fall auch vor Ablauf vom 24 Monaten gekündigt wird. 

      Da sieht man was man versucht den Kunden an der Hotline einzureden. 

      Genauso wie die Aussage es gäbe prinzipiell im Festnetz keine Flatrate in alle mobilen Telefonnetze

      Ich habe aber eine...

      Die ist Grund Bestandteil meines Vertrages.

      holzher24

      Hast Du denn neue Telefonnummern bekommen? Falls ja, ist es ein deutlicher Hinweis, dass es ein Neuvertrag war was Du abgeschlossen hast. Auch wenn Du die Festnetznummern nicht nutzt. 

      Richtig, kommt aber nur zur Anwendung wenn Du explizit einen Umzug nach TKG beauftragt hast, nicht wenn Du nur sagst ich ziehe um und brauche an der neuen Adresse XY. Hat damit absolut nichts zu tun wenn nur Deine Anschrift geändert wird, MoFu ist ortsunabhängig.  Kann stimmen wenn Du einen Neuvertrag anstatt einen Umzug nach TKG beauftragt hast, dafür hast Du eine AB bekommen.  Hast Du denn neue Telefonnummern bekommen? Falls ja, ist es ein deutlicher Hinweis, dass es ein Neuvertrag war was Du abgeschlossen hast. Auch wenn Du die Festnetznummern nicht nutzt.  Hattest Du denn vor zum ursprünglichen Vertragsende zu kündigen oder geht es Dir nur ums Prinzip? Schau noch mal in die Auftragsbestätigung. Falls Du Dir dann immer noch sicher bist, dass es sich um einen Umzug nach TKG handelt und nicht um einen Neuanschluss, hier wieder melden, dann kann sich das hilft Team der Angelegenheit annehmen. 
      holzher24

      Hast Du denn neue Telefonnummern bekommen? Falls ja, ist es ein deutlicher Hinweis, dass es ein Neuvertrag war was Du abgeschlossen hast. Auch wenn Du die Festnetznummern nicht nutzt. 

      Wenn man aber in ein anderes Ortsnetz umzieht kriegt man immer  neue Telefonnummern weil man seine alte nicht mitnehmen darf.

      Im Übrigen bin ich der Meinung. 

      Das wenn jemand umzieht. 

      Er immer seinen Vertrag mitnehmen will. 

      Das man explizit ein Umzug nach TKD beantragen muss. 

      Ist in meinen Augen eine Schikane. 

      Ich schätze mal da müsste die Bundesnetzagentur noch mal nachbessern in den Vorschriften.

      Für mich ist Umzug Umzug 

      Und nicht Umzug mittels Vorgabe nach TKD 

      Etwas technisch anderes. 

      Das sieht man ja schon daran dass wenn man online einen Umzug melden/beauftragten möchte. 

      Es kein direktes Feld gibt wo man ankreuzen kann Umzug nach TKD. 

      Also ist das da schon wieder Bauempfängerei. 

      Dass man dann auf diese Art den Kunden einen Neuvertrag auf Dröselt.

      Ich weiß nicht wo ich das gelesen habe aber irgend jemand schrieb mal er wollte Telefonisch einen Umzug melden nach TKD weil das ja online nicht geht und es wurde ihm von dem Mitarbeiter gesagt sowas gibt es nicht. 

      Ein Umzug wäre bei der Telekom immer prinzipiell ein Neuvertrag.

      Mit einer 24-monatigen Mindestlaufzeit.

      Der Unterschied bei einem Umzug besteht nur darin.

      Dass der Altvertrag in diesen Fall auch vor Ablauf vom 24 Monaten gekündigt wird. 

      Da sieht man was man versucht den Kunden an der Hotline einzureden. 

      Genauso wie die Aussage es gäbe prinzipiell im Festnetz keine Flatrate in alle mobilen Telefonnetze

      Ich habe aber eine...

      Die ist Grund Bestandteil meines Vertrages.

      Laurin

      Wenn man aber in ein anderes Ortsnetz umzieht kriegt man immer  neue Telefonnummern weil man seine alte nicht mitnehmen darf.

      Im Übrigen bin ich der Meinung. 

      Das wenn jemand umzieht. 

      Er immer seinen Vertrag mitnehmen will. 

      Das man explizit ein Umzug nach TKD beantragen muss. 

      Ist in meinen Augen eine Schikane. 

      Ich schätze mal da müsste die Bundesnetzagentur noch mal nachbessern in den Vorschriften.

      Für mich ist Umzug Umzug 

      Und nicht Umzug mittels Vorgabe nach TKD 

      Etwas technisch anderes. 

      Das sieht man ja schon daran dass wenn man online einen Umzug melden/beauftragten möchte. 

      Es kein direktes Feld gibt wo man ankreuzen kann Umzug nach TKD. 

      Also ist das da schon wieder Bauempfängerei. 

      Dass man dann auf diese Art den Kunden einen Neuvertrag auf Dröselt.

      Ich weiß nicht wo ich das gelesen habe aber irgend jemand schrieb mal er wollte Telefonisch einen Umzug melden nach TKD weil das ja online nicht geht und es wurde ihm von dem Mitarbeiter gesagt sowas gibt es nicht. 

      Ein Umzug wäre bei der Telekom immer prinzipiell ein Neuvertrag.

      Mit einer 24-monatigen Mindestlaufzeit.

      Der Unterschied bei einem Umzug besteht nur darin.

      Dass der Altvertrag in diesen Fall auch vor Ablauf vom 24 Monaten gekündigt wird. 

      Da sieht man was man versucht den Kunden an der Hotline einzureden. 

      Genauso wie die Aussage es gäbe prinzipiell im Festnetz keine Flatrate in alle mobilen Telefonnetze

      Ich habe aber eine...

      Die ist Grund Bestandteil meines Vertrages.

      Vor nicht allzu langer Zeit ging die Beantragung eines Umzugs nur am Telefon und man musste sagen, dass man einen Umzug nach TKG wünscht, dann ging alles seinen Gang.

      Zum Thema RN, hier ist nicht zu lesen ob es ein Umzug innerhalb des Ortes war oder nicht. 

      von

      vor einem Tag

      @Laurin  

      Es muss ein Umzug mit exakt den selben Konditionen sein, kein Endkunde muss da explizit das TKG erwähnen.

      Wenn aber bisher DSL 50 verwendet wurde und der Endkunde nun DSL 100 beantragt oder aber er hatte bisher DSL 100

      und dort geht nur DSL 50 dann ist es eben kein Umzug mit den gleichen Konditionen und somit auch mit neuer Laufzeit.

      von

      vor einem Tag

      Es geht doch darum, ob ein Umzug IMMER implizit mit einer Vertragsmitnahme beauftragt wird. Und nicht bei Beauftragung das die die Auswahl da besteht. Für den Kunden sind damit alle Szenarien abgebildet. Kann 1:1 mitgenommen werden, läuft alles unverändert weiter. Geht es nicht, stehen Sonderkündigung oder auch ein Vertragswechsel zur Verfügung.

      Für mich ein Dark Pattern, das von den Anbietern gerne "ausgenutzt" wird und fern der Erwartungen des Kunden sind.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Tag

      @Marijke Böhm 

      Was hattest du denn vor dem Umzug für einen Tarif und was war es nach dem Umzug?

      Wenn das alles identisch war können die Teamies das nachkorrigieren.

      2

      von

      vor 18 Stunden

      Der Tarif blieb unverändert auf MagentaZuhause L, bin nur innerhalb der Straße ein paar Häuser runtergezogen, sodass sich nur die Adresse geändert hatte, Rufnummer ist weiterhin dieselbe. 

      0

      von

      vor 17 Stunden

      @Marijke Böhm 

      ergänzend werden sich die Teamies dazu melden 👍

      Gruß

      Waage1969

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 14 Stunden

      Hallo @Marijke Böhm,

       

      ich verstehe deinen Wunsch nach einer Anpassung der Mindestvertragslaufzeit. 😊

      Leider wurde die Widerrufsfrist für den Umzug bereits überschritten, sodass wir die damals erfolgte Vertragsgestaltung nicht mehr nachträglich ändern können. Daher bleibt die aktuell eingetragene Mindestvertragslaufzeit bestehen.

       

      Danke für dein Verständnis und melde dich gerne, wenn wir noch bei etwas anderem unterstützen können. 💜

       

      Gruß Stephie

      3

      von

      vor 14 Stunden

      Stephie G.

      Leider wurde die Widerrufsfrist für den Umzug bereits überschritten,

      Hallo @Marijke Böhm,

      ich verstehe deinen Wunsch nach einer Anpassung der Mindestvertragslaufzeit. 😊

      Leider wurde die Widerrufsfrist für den Umzug bereits überschritten, sodass wir die damals erfolgte Vertragsgestaltung nicht mehr nachträglich ändern können. Daher bleibt die aktuell eingetragene Mindestvertragslaufzeit bestehen.

      Danke für dein Verständnis und melde dich gerne, wenn wir noch bei etwas anderem unterstützen können. 💜

      Gruß Stephie

      Stephie G.

      Leider wurde die Widerrufsfrist für den Umzug bereits überschritten,

      Das mag sein @Stephie G.  aber wenn hier nicht gesetzeskonform gehandelt wurde so sollte man das auch im Nachhinein korrigieren (was übrigens öfters schon von Teamies so gehandhabt wurde).

      Daher ist diese Entscheidung nur bedingt nachvollziehbar aufgrund der Gesetzeslage.

      von

      vor 13 Stunden

      Hi @CobraCane,

       

      grundsätzlich bin ich da bei Dir. Auf der Auftragsbestätigung gibt es neben der neuen Vertragslaufzeit auch Sonderkonditionen. 

       

      Gruß Stephie 

      von

      vor 12 Stunden

      Okay, dann passt das ja da es in dem Fall kein Umzug nach TKG war.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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