Ungewollte Vertragsverlängerung bis 2028 nach Umzug trotz bestehender Kündigung – Bitte um Korrektur

vor 30 Minuten

Hallo Telekom hilft Team,
ich benötige dringend eure Hilfe bei einer fehlerhaften Vertragsänderung im Zuge meines Umzugs.
Der Sachverhalt:
Ich hatte meinen Vertrag regulär zum Juli gekündigt. Vor dem eigentlichen Kündigungstermin habe ich den Telekom-Umzugsservice beauftragt. Ein Mitarbeiter an der Hotline erklärte mir nach dem Umzug, dass mein alter Tarif mit Netflix an der neuen Adresse so nicht mehr möglich sei und ich einen Tarif ohne Netflix erhalte. Auf meine explizite Nachfrage wurde mir versichert, dass die bestehende Kündigung zum Juli hiervon unberührt bleibt und bestehen bleibt.
Das Problem:
Nun habe ich festgestellt, dass meine Kündigung im System gelöscht wurde und mein Vertrag stattdessen unerwünscht bis zum Jahr 2028 verlängert wurde. Eine schriftliche oder digitale Auftragsbestätigung zu diesem neuen Tarif mitsamt Widerrufsbelehrung habe ich bis heute nie erhalten (ich war zudem im Urlaub), weshalb ich von dieser automatischen Verlängerung völlig überrascht wurde. Da ich dem neuen Vertrag auch nie in Textform nachträglich zugestimmt habe, ist diese Verlängerung für mich nicht bindend.
Laut § 60 TKG darf ein reiner Umzug die Vertragslaufzeit nicht verlängern. Es handelt sich hier offenbar um einen Systemfehler / eine Fehlberatung durch die Tarifumstellung an der Hotline, bei der fälschlicherweise ein neuer 24-Monats-Vertrag eingebucht wurde.
Ich habe meine Kundennummer bereits in meinem Community-Profil hinterlegt.
Meine Bitte an euch:
Bitte storniert diese ungewollte Vertragsverlängerung, setzt den Tarif auf den Status vor dem Umzug zurück und pflegt meine ursprüngliche Kündigung zum nächstmöglichen bzw. damalig vereinbarten Termin wieder ein.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Viele Grüße
Heike

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      @Hei1881 Warum kündigt man, wenn man doch eigentlich umzieht?

      Auch Dir dürfte klar sein, dass immer nur 1 Auftrag aktiv sein kann. Also Kündigung im System aktiv oder Umzug.

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