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Ungewollte Vertragsverlängerung nach Umzug. Widerruf - und dann?

7 years ago

Hallo,

 

ich habe aktuell einen Umzug in eine neue Wohnung hinter mir, der Festnetzanschluss der Telekom sollte mit umziehen. Dazu hatte ich letzte Woche die Kundenhotline angerufen und alles nötige abgesprochen. Das hat auch soweit gut funktioniert, mit einer Ausnahme: Ich habe während des Gesprächs ausdrücklich gesagt, dass ich meinen Vertrag 1:1 übernehmen möchte, da ich verlängerte Laufzeiten o.ä. vermeiden will. Die Dame am Telefon sagte, dass dies leider nicht möglich sei, der Vertrag würde sich immer im Falle eines Umzugs verlängern, so dass ich wieder 2 Jahre gebunden bin (die Vertragsleistung ansich ist an der neuen Adresse verfügbar, das war also kein Problem), außerdem habe ich nicht mehr die Kosten von ca. 19 Euro während des ersten Jahres, sondern zahle dann ab Umzug den vollen Preis. Ich war etwas überrascht darüber, habe es dann aber zunächst so hingenommen.

 

So, und hinterher ist man ja immer schlauer: Mittlerweile habe ich viele Berichte von Leuten gelesen, denen es ähnlich ergangen ist. Bei einem Umzug soll man offensichtlich explizit auf den TKG $46 hinweisen und einen dem Gesetz entsprechenden Umzug verlangen, nur so öffnet man das kleine versteckte Hintertürchen, tatsächlich seinen originalen Vertrag mitzunehmen und keine "Neuauflage" mit neuer Vertragsbindung verkauft zu bekommen.

 

Ich habe nun das Glück, noch in der Widerrufsfrist zu sein und diesen werde ich noch fristgerecht abschicken können. Meine Frage an euch ist nun, wie danach weiter verfahren wird. Ist der alte Anschluss in der alten Wohnung dann wieder aktiv und ich könnte einen "vernünftigen" Umzug des Anschlusses beantragen? Die Kundenhotline habe ich dazu nach vielen Versuchen nicht erreicht (einmal wurde etwas von Wartungsarbeiten gesagt).

 

Vielen Dank schonmal!

 

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      7 years ago

      So @ all, Kommando zurück!
      Es ist korrekt wie es gelaufen ist.

      An neuer Adresse ist kein BNG -Anschluss schaltbar, es hat also ein Technikwechsel stattfinden müssen.
      Damit hat @Hubert Eder recht - Vertragsmitnahme nicht möglich gewesen.

      Pardon von mir an der Stelle, die Feinheit hab ich nicht berücksichtigt.

      @mean22 - der neue Vertrag hat also seine Berechtigung.
      Eine recht auf Rückabwicklung besteht nicht.

      Grüße,
      Jan Ki.

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