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Gelöst
Ungewollte Vertragsverlängerung nach Umzug
vor 3 Jahren
Hallo!
Folgendes: ich habe im Mai 2021 meinen Telekomvertrag gekündigt. Dies wurde mir am 14.05.2021 auch schriftlich bestätigt (per Post).
Dann habe ich im Juni einen Umzug angemeldet, welcher zum 01.09.2021 vollzogen wurde (gehe davon aus, dass Umzüge im Jahre 2021 gesetzeskonform nach TKG ablaufen). Jetzt habe ich aber nicht schlecht gestaunt, als ich meiner aktuellen Rechnung vom September eine neue, um 24 Monate verlängerte, Vertragslaufzeit entnahm.
Der Anschluss wurde 1:1 umgezogen, keine neue Datenrate oder irgendetwas anderes wurde gebucht, also so wie es das TKG vorsieht.
Was soll das denn? Will man so Kunden dauerhaft vergraulen? Noch in der Augustrechnung stand die ursprüngliche Laufzeit.
Hier mal zum nachlesen TKG /46.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">§ 46 Abs. 8 des Telekommunikationsgesetzes:
"(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat."
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