Gelöst
Unrechtmäßige Abbuchung??
vor 2 Jahren
Hallo miteinander,
folgendes Anliegen habe ich:
Kündigungsbestätigung von Telekom zum 31.12.23 schriftlich erhalten. Im Abschlussbrief steht, dass keine offene Beträge mehr anstehen.
Jetzt habe ich in online Banking gesehen, dass mir den Betrag für Januar in vollen Umfang (was ich regulär monatlich gezahlt habe) abgebucht worden ist. Ist das rechtmäßig??
Der neue Anbieter hat mir als Wechseltermin (so hätten sie es von Telekom mitgeteilt bekommen) den 02.01.24 mitgeteilt.
Bitte um eine Antwort.
Dankeschön.
Viele Grüße
Tengiz
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vor 2 Jahren
Hallo miteinander, folgendes Anliegen habe ich: Kündigungsbestätigung von Telekom zum 31.12.23 schriftlich erhalten. Im Abschlussbrief steht, dass keine offene Beträge mehr anstehen. Jetzt habe ich in online Banking gesehen, dass mir den Betrag für Januar in vollen Umfang (was ich regulär monatlich gezahlt habe) abgebucht worden ist. Ist das rechtmäßig?? Der neue Anbieter hat mir als Wechseltermin (so hätten sie es von Telekom mitgeteilt bekommen) den 02.01.24 mitgeteilt. Bitte um eine Antwort. Dankeschön. Viele Grüße Tengiz
Hallo miteinander,
folgendes Anliegen habe ich:
Kündigungsbestätigung von Telekom zum 31.12.23 schriftlich erhalten. Im Abschlussbrief steht, dass keine offene Beträge mehr anstehen.
Jetzt habe ich in online Banking gesehen, dass mir den Betrag für Januar in vollen Umfang (was ich regulär monatlich gezahlt habe) abgebucht worden ist. Ist das rechtmäßig??
Der neue Anbieter hat mir als Wechseltermin (so hätten sie es von Telekom mitgeteilt bekommen) den 02.01.24 mitgeteilt.
Bitte um eine Antwort.
Dankeschön.
Viele Grüße
Tengiz
Das hat sich überschnitten, der zu viel gezahlte Betrag wird wieder gutgeschrieben.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hallo @Tengiz , ja das ist so richtig.
Zum einen gibt es an Sonn- und Feiertagen keine Portierungen, deshalb der abgestimmte Termin zum 02.01.
Zum Anderen würde die Rechnung ja vor dem 31.12. erstellt, da können noch Kosten für Sonderrufnummern oder Auslandsgespräche auflaufen.
Du bekommst noch eine Abschlussrechnung, sollte so eigentlich auch mitgeteilt worden sein.
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vor 2 Jahren
Im Abschlussbrief steht, dass keine offene Beträge mehr anstehen.
Da steht aber garantiert auch drin dass es zu Folgerechnungen kommen kann die dann wieder gutgeschrieben werden.
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vor 2 Jahren
Die Abbuchung vom 02.01. ist sicherlich basierend auf einer Rechnung, die vor der Kündigungsbestätigung erstellt wurde. Bei Lastschrifteinzug wird davon ausgegangen, dass sie bezahlt wird und ist daher nicht „offen“.
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vor 2 Jahren
Da Du am 1.1.24 nicht unversorgt bist, fällt allein dafür schon 1/30 Monatsbetrag + Verbindungskosten an.
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1
von
vor 2 Jahren
1/30 Monatsbetrag
nein, 1/60-stel, im Rahmen der Weiterversorgung ist das so festgelegt
Muss Ihr bisheriger Anbieter Sie weiterversorgen, hat er einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Das gilt ab Beendigung des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung zum neuen Anbieter. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, allerdings reduziert sich der Preis um die Hälfte.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html#doc884216bodyText4
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
dass mir den Betrag für Januar in vollen Umfang (was ich regulär monatlich gezahlt habe) abgebucht worden ist. Ist das rechtmäßig??
Ich würde sagen: Grauzone.
Wenn es Dich finanziell nicht zu sehr stresst, dann lass es laufen. Im Einzelfall könnte übrigens auch noch eine Rechnung für Februar kommen und dann erst auf März hin die Abschlussrechnung. Das ist dann schon dunkelgrau
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von
vor 2 Jahren
Ich würde sagen: Grauzone.
Ist nicht grau - da schon der Abrechnungzeitraum falsch auf der Rechnung steht - und damit der Betrag falsch ist - ist diese Anfechtbar und muss somit nicht bezahlt werden. Ich wüsste nicht, dass sich eine Firma hinter dem Argument verstecken kann, dass sie eine richtige Rechnung einfach nicht gebacken bekommt.
Der Kunde muss ja der Telekom gegebenüber keinen Kredit gewähre und denn dann nicht mal verzinst bekommen.
Allerdings ist das Vorgehen gegen diese unrechtmäßige Rechnung regelmässig mit noch größeren Verwirrungen verbunden, dass der Kunde das besser nicht macht und einbrach akzeptiert, dass das Unvermögen strukturell ist und nicht behoben werden kann.
0
von
vor 2 Jahren
Ist nicht grau
Ist für mich in diesem Thread grau da In den AGB halt was steht - weil erst am 2.1.24 umgeschaltet wird fällt für Januar noch der monatliche Preis im Voraus an
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
In der AGB kann nicht vereinbart werden was zum Nachteil des Kunden ist und wenn ich einen Monatabeterag nicht schulde dann muss ich diesen auch nicht bezahlen. Die Telekom
Könnte ja auch den Betrag am Ende des letzten vollen Monats beenden und dann eine Abschlussrechnung stellen
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vor 2 Jahren
Ob diese Vorauszahlung regelmäßig wiederkehrender Beiträge nachteilig ist, liegt wohl im Auge des Betrachters.
Da es mehr als einen Verbraucherschutzverein gibt, wunder ich mich dann über den fehlenden Sh..storm von denen, der Deiner Ansage eine für mich nachvollziehbare Grundlage böte.
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vor 2 Jahren
@mann-ohh-mann
Wenn du eine Wohnung mietet und die zum 15. kündigst, dann ist es auch in Ordung, dass du den Monat komplett bezahlen musst und dann darauf wartest dass der Vermieter dir den Betrag gnädig zweitnah wieder erstattet,
Bist du eine Bank, die kostenlose Kredite vergibtt?
Es gibt Kündigungsfristen, in denen der Anbieter genug Zeit hat die Abrechnung des letzten Zeitraums anzupassen.
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vor 2 Jahren
Dass Grundgebühren für Telefonvereträge im Voraus gezahlt werden, und Überzahlungen später wieder gutgeschrieben werden, ist seit Jahrzehnten üblich. Eigentlich ist das schon immer so gewesen, seit es die Selbstwählanschlüsse gibt.
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Uneingeloggter Nutzer
von