Untergeschobene Vertragsänderungen
vor 3 Stunden
Hallo,
am 06.06.2025 haben ich einen Magenta Regio M Vertrag (42,95 EUR) abgeschlossen.
Ende der Mindestvertragslaufzeit ( MVLZ ): 05.06.2027.
Am 05.01.2026 erfolgte ein Umzug nach TKG zu den bestehenden Konditionen (ohne Verlängerung der MVLZ ). In der Folgerechnung nach dem Umzug waren noch alle Daten korrekt: Vertragsbeginn- und Ende sowie die Grundgebühr.
Im März wurde der Vertragsbeginn plötzlich auf das Datum des Umzugs geändert, immerhin blieb das Datum der MVLZ gleich.
Im April 2026 wurde die Grundgebühr plötzlich auf 43,95 EUR erhöht und das Datum der Mindestvertragslaufzeit auf den 04.01.2028 abgeändert - sprich während der Mindestvertragslaufzeit und trotz Umzug nach TKG . Hierzu erfolgten auch keinerlei schriftliche Ankündigungen mit Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht.
Ich gehe davon aus, dass bei der Umstellung des Kundencenters Breitband in das normale Kundencenter einiges schief gelaufen ist (kein Zugriff auf Verträge und Rechnungen wegen des anachronistischen Hauptbenutzers im desolaten System). Andernfalls hätte man widerrechtlich einen neuen Vertrag untergeschoben - lange nach dem Umzug und ohne jegliche Benachrichtigung.
Ich bitte Sie daher meinen Vertrag zu korrigieren: Grundpreis und MVLZ vom 06.06.2025. Der Rechnung hatte ich bereits widersprochen. Mit der Bitte sich dem Thema anzunehmen und zu erläutern wie es zu solchen nachträglichen Änderungen ohne jegliche Prüfung kommen kann?
Hinweis:
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vor 3 Stunden
Das Team wird sich das anschauen
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Halte beim Telefonat,zwecks Legitimation auch deine IBAN bereit (letzte 6 Stellen).
Du wirst tel. zu deinen Zeiten, kontaktiert.
.
Weitere Hinweise zur Abfrage der persönlichen Daten:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kontakt/abfrage-daten
Gruß Marcel
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vor 2 Stunden
Im April 2026 wurde die Grundgebühr plötzlich auf 43,95 EUR erhöht
Hallo,
am 06.06.2025 haben ich einen Magenta Regio M Vertrag (42,95 EUR) abgeschlossen.
Ende der Mindestvertragslaufzeit: 05.06.2027.
Am 05.01.2026 erfolgte ein Umzug nach TKG zu den bestehenden Konditionen (ohne Verlängerung der MVLZ ). In der Folgerechnung nach dem Umzug waren noch alle Daten korrekt: Vertragsbeginn- und Ende sowie die Grundgebühr.
Im März wurde der Vertragsbeginn plötzlich auf das Datum des Umzugs geändert, immerhin blieb das Datum der MVLZ gleich.
Im April 2026 wurde die Grundgebühr plötzlich auf 43,95 EUR erhöht und das Datum der Mindestvertragslaufzeit auf den 04.01.2028 abgehändert - sprich während der Mindestvertragslaufzeit und trotz Umzug nach TKG . Hierzu erfolgten auch keinerlei schriftliche Ankündigungen mit Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht.
Ich gehe davon aus, dass bei der Umstellung des Kundencenters Breitband in das normale Kundencenter einiges schief gelaufen ist (kein Zugriff auf Verträge und Rechnungen wegen des anachronistischen Hauptbenutzers im desolaten System). Andernfalls hätte man widerrechtlich einen neuen Vertrag untergeschoben - lange nach dem Umzug und ohne jegliche Benachrichtigung.
Ich bitte Sie daher meinen Vertrag zu korrigieren: Grundpreis und MVLZ vom 06.06.2025. Der Rechnung hatte ich bereits widersprochen. Mit der Bitte sich dem Thema anzunehmen und zu erläutern wie es zu solchen nachträglichen Änderungen ohne jegliche Prüfung kommen kann?
Das betrifft aber nicht den Umzug sondern betrifft generell alle Bestandskunden mit solchen Verträgen, dazu müsstest du auch angeschrieben worden sein
7
von
vor 2 Stunden
Bestandskunden nach der Mindestvertragslaufzeit > 24 Monate.
Bestandskunden nach der Mindestvertragslaufzeit > 24 Monate. Auch dann muss man Kunden proaktiv anschreiben und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Der Neuabschluss erfolgte am 6. Juni 2025 - daher befindet sich der Vertrag noch in der MVLZ . Daher darf nicht einfach der Vertragsbeginn eigenmächtig verändert werden, noch der Preis einfach angepasst werden.
Wäre mir neu dass die Änderungen nicht für die Bestandskunden gilt die noch in der Mindestlaufzeit sind.
Woher hast du diese Info?
Auch dann muss man Kunden proaktiv anschreiben und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
Bestandskunden nach der Mindestvertragslaufzeit > 24 Monate. Auch dann muss man Kunden proaktiv anschreiben und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Der Neuabschluss erfolgte am 6. Juni 2025 - daher befindet sich der Vertrag noch in der MVLZ . Daher darf nicht einfach der Vertragsbeginn eigenmächtig verändert werden, noch der Preis einfach angepasst werden.
Korrekt, daher habe ich auch geschrieben:
dazu müsstest du auch angeschrieben worden sein
Im April 2026 wurde die Grundgebühr plötzlich auf 43,95 EUR erhöht
Hallo,
am 06.06.2025 haben ich einen Magenta Regio M Vertrag (42,95 EUR) abgeschlossen.
Ende der Mindestvertragslaufzeit: 05.06.2027.
Am 05.01.2026 erfolgte ein Umzug nach TKG zu den bestehenden Konditionen (ohne Verlängerung der MVLZ ). In der Folgerechnung nach dem Umzug waren noch alle Daten korrekt: Vertragsbeginn- und Ende sowie die Grundgebühr.
Im März wurde der Vertragsbeginn plötzlich auf das Datum des Umzugs geändert, immerhin blieb das Datum der MVLZ gleich.
Im April 2026 wurde die Grundgebühr plötzlich auf 43,95 EUR erhöht und das Datum der Mindestvertragslaufzeit auf den 04.01.2028 abgehändert - sprich während der Mindestvertragslaufzeit und trotz Umzug nach TKG . Hierzu erfolgten auch keinerlei schriftliche Ankündigungen mit Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht.
Ich gehe davon aus, dass bei der Umstellung des Kundencenters Breitband in das normale Kundencenter einiges schief gelaufen ist (kein Zugriff auf Verträge und Rechnungen wegen des anachronistischen Hauptbenutzers im desolaten System). Andernfalls hätte man widerrechtlich einen neuen Vertrag untergeschoben - lange nach dem Umzug und ohne jegliche Benachrichtigung.
Ich bitte Sie daher meinen Vertrag zu korrigieren: Grundpreis und MVLZ vom 06.06.2025. Der Rechnung hatte ich bereits widersprochen. Mit der Bitte sich dem Thema anzunehmen und zu erläutern wie es zu solchen nachträglichen Änderungen ohne jegliche Prüfung kommen kann?
Das betrifft aber nicht den Umzug sondern betrifft generell alle Bestandskunden mit solchen Verträgen, dazu müsstest du auch angeschrieben worden sein
Daher darf nicht einfach der Vertragsbeginn eigenmächtig verändert werden
Bestandskunden nach der Mindestvertragslaufzeit > 24 Monate. Auch dann muss man Kunden proaktiv anschreiben und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Der Neuabschluss erfolgte am 6. Juni 2025 - daher befindet sich der Vertrag noch in der MVLZ . Daher darf nicht einfach der Vertragsbeginn eigenmächtig verändert werden, noch der Preis einfach angepasst werden.
Dazu habe ich auch keine Aussage getätigt
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von
vor 2 Stunden
Wäre mir neu dass die Änderungen nicht für die Bestandskunden gilt die noch in der Mindestlaufzeit sind.
Bestandskunden nach der Mindestvertragslaufzeit > 24 Monate.
Bestandskunden nach der Mindestvertragslaufzeit > 24 Monate. Auch dann muss man Kunden proaktiv anschreiben und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Der Neuabschluss erfolgte am 6. Juni 2025 - daher befindet sich der Vertrag noch in der MVLZ . Daher darf nicht einfach der Vertragsbeginn eigenmächtig verändert werden, noch der Preis einfach angepasst werden.
Wäre mir neu dass die Änderungen nicht für die Bestandskunden gilt die noch in der Mindestlaufzeit sind.
Woher hast du diese Info?
Auch dann muss man Kunden proaktiv anschreiben und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
Bestandskunden nach der Mindestvertragslaufzeit > 24 Monate. Auch dann muss man Kunden proaktiv anschreiben und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Der Neuabschluss erfolgte am 6. Juni 2025 - daher befindet sich der Vertrag noch in der MVLZ . Daher darf nicht einfach der Vertragsbeginn eigenmächtig verändert werden, noch der Preis einfach angepasst werden.
Korrekt, daher habe ich auch geschrieben:
dazu müsstest du auch angeschrieben worden sein
Daher darf nicht einfach der Vertragsbeginn eigenmächtig verändert werden
Bestandskunden nach der Mindestvertragslaufzeit > 24 Monate. Auch dann muss man Kunden proaktiv anschreiben und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Der Neuabschluss erfolgte am 6. Juni 2025 - daher befindet sich der Vertrag noch in der MVLZ . Daher darf nicht einfach der Vertragsbeginn eigenmächtig verändert werden, noch der Preis einfach angepasst werden.
Dazu habe ich auch keine Aussage getätigt
Ich denke schon, dass da was dran ist.
Ich bekomme eine Auftragsbestätigung mit den Konditionen für die nächsten 24 Monate.
Fester Vertrag
Und mittendrin den Preis erhöhen?
Nach der MVLZ , wenn der Vertrag unbefristet zu den bisherigen Konditionen oder leichte Erhöhung (steht dann auch in der Auftragsbestätigung ab 25. Monat ), ist es ok.
Ist ähnlich bei Strom und Gas. Die ersten 24 Monate laut AB...
0
von
vor 2 Stunden
Ich denke schon, dass da was dran ist.
Ich bekomme eine Auftragsbestätigung mit den Konditionen für die nächsten 24 Monate.
Fester Vertrag
Wäre mir neu dass die Änderungen nicht für die Bestandskunden gilt die noch in der Mindestlaufzeit sind.
Ich denke schon, dass da was dran ist.
Ich bekomme eine Auftragsbestätigung mit den Konditionen für die nächsten 24 Monate.
Fester Vertrag
Und mittendrin den Preis erhöhen?
Nach der MVLZ , wenn der Vertrag unbefristet zu den bisherigen Konditionen oder leichte Erhöhung (steht dann auch in der Auftragsbestätigung ab 25. Monat ), ist es ok.
Ist ähnlich bei Strom und Gas. Die ersten 24 Monate laut AB...
Ist mir völlig klar dass man das bekommt, unabhängig davon hat nunmal die Telekom für alle Bestandskunden die Anpassung angekündigt.
Und mittendrin den Preis erhöhen?
Wäre mir neu dass die Änderungen nicht für die Bestandskunden gilt die noch in der Mindestlaufzeit sind.
Ich denke schon, dass da was dran ist.
Ich bekomme eine Auftragsbestätigung mit den Konditionen für die nächsten 24 Monate.
Fester Vertrag
Und mittendrin den Preis erhöhen?
Nach der MVLZ , wenn der Vertrag unbefristet zu den bisherigen Konditionen oder leichte Erhöhung (steht dann auch in der Auftragsbestätigung ab 25. Monat ), ist es ok.
Ist ähnlich bei Strom und Gas. Die ersten 24 Monate laut AB...
Warum nicht, man bekommt doch dadurch auch ein Sonderkündigungsrecht, warum sollte die Telekom das nur für Bestandskunden anwenden die aus der Mindestlaufzeit raus ist und so zwei unterschiedliche Preise für ein und denselben Tarif fahren den sie dann Monat für Monat anpassen und neue Schreiben versenden müssen für die Kunden die aus der Mindestlaufzeit rauskommen?
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Stunden
@KGiesecke das hört sich aber ganz und gar nicht nach Umzug nach TKG an.
Poste doch mal die Umzugsbestätigung ohne Adresse und ohne persönliche Daten oder die Rechnung, wo die Bezeichnung des neuen Anschlusses drauf steht (auch ohne persönliche Daten)
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vor 2 Stunden
Ich gehe davon aus, dass bei der Umstellung des Kundencenters Breitband in das normale Kundencenter
Hallo,
am 06.06.2025 haben ich einen Magenta Regio M Vertrag (42,95 EUR) abgeschlossen.
Ende der Mindestvertragslaufzeit ( MVLZ ): 05.06.2027.
Am 05.01.2026 erfolgte ein Umzug nach TKG zu den bestehenden Konditionen (ohne Verlängerung der MVLZ ). In der Folgerechnung nach dem Umzug waren noch alle Daten korrekt: Vertragsbeginn- und Ende sowie die Grundgebühr.
Im März wurde der Vertragsbeginn plötzlich auf das Datum des Umzugs geändert, immerhin blieb das Datum der MVLZ gleich.
Im April 2026 wurde die Grundgebühr plötzlich auf 43,95 EUR erhöht und das Datum der Mindestvertragslaufzeit auf den 04.01.2028 abgeändert - sprich während der Mindestvertragslaufzeit und trotz Umzug nach TKG . Hierzu erfolgten auch keinerlei schriftliche Ankündigungen mit Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht.
Ich gehe davon aus, dass bei der Umstellung des Kundencenters Breitband in das normale Kundencenter einiges schief gelaufen ist (kein Zugriff auf Verträge und Rechnungen wegen des anachronistischen Hauptbenutzers im desolaten System). Andernfalls hätte man widerrechtlich einen neuen Vertrag untergeschoben - lange nach dem Umzug und ohne jegliche Benachrichtigung.
Ich bitte Sie daher meinen Vertrag zu korrigieren: Grundpreis und MVLZ vom 06.06.2025. Der Rechnung hatte ich bereits widersprochen. Mit der Bitte sich dem Thema anzunehmen und zu erläutern wie es zu solchen nachträglichen Änderungen ohne jegliche Prüfung kommen kann?
Du wirst doch nicht etwa einen Vertrag ohne Regio bekommen haben ?
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Uneingeloggter Nutzer
von