Gelöst
Unterschlagung eines 100€-Cashbacks
vor 4 Jahren
Hallo zusammen,
beim Tarifwechsel (Magenta M zu Magenta L) wurde mir ein Cashback von 100€ schriftlich per Mail zugesagt.
Auftragsbestätigung vom 09.12.2020, Ausführung am 16.12.2020.
Der Einlösecode wurde auch zugesandt und von mir eingegeben (Auftragsnummer liegt vor).
Jetzt, nachdem auch die anderen geforderten Dokumente (Auftragsbestätigung und Rechnungen) von mir hochgeladen wurden, heißt es von der Telekom, Cashbackzahlungen würden ausschließlich über Vermittler (Check24, ...) ausgezahlt.
Von der Telekom gibt es grundsätzlich kein Cashback.
Der ext. Dienstleister, von dem ich die Absage erhalten habe, sagt, dass es Cashback nur für Neukunden gibt ...
Komme mir ziemlich getäuscht vor. Sowas habe ich bei 1&1 noch nicht erlebt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan W.
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vor 5 Jahren
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vor 4 Jahren
@Gelöschter Nutzer zunächst mal lösche den Gutscheicode und die persönlichen Daten! Und hast du alles befolgt was inder Mail steht?
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Antwort
von
vor 4 Jahren
nein, bei der Telekom selber. Siehe angehangenes Foto der Mail ...
Screenshot 2021-03-10 162740.jpg
Antwort
von
vor 4 Jahren
nein, bei der Telekom selber. Siehe angehangenes Foto der Mail ...
nein, bei der Telekom selber. Siehe angehangenes Foto der Mail ...
Ist für Neukunden und nicht für Bestandskunden
Antwort
von
vor 4 Jahren
Dein letzter Screenshot sagt nur dass du dich erfolgreich angemeldet hast, und nun zur Prüfung der Berechtigung Dokumente gebraucht werden. Anmelden kann sich schließlich jeder, aber nicht jeder erfüllt die Voraussetzungen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
nein, bei der Telekom selber. Siehe angehangenes Foto der Mail ...
nein, bei der Telekom selber. Siehe angehangenes Foto der Mail ...
Ist für Neukunden und nicht für Bestandskunden
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vor 4 Jahren
@Gadich Übrigens kann es ein Straftatbestand sein, jemanden öffentlich der 'Unterschlagung' zu bezichtigen.
Deine Story gibt diesen Straftatbestand der Unterschlagung aus meiner Sicht aber gar nicht her.
https://dejure.org/gesetze/StGB/246.html
Eine Nichtauszahlung eines versprochenen Bonus ist aus meiner Sicht definitiv KEINE Unterschlagung.
Und schon gar nicht, wenn die Nichtzahlung ganz OK ist.
Also Obacht mit den Äußerungen. Es könnte jemand empfindlich reagieren.
Upps, da war der User weg. Frage war wohl zu peinlich ?!
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Antwort
von
vor 4 Jahren
So nach dem Motto: Getroffene Hunde bellen.
Die vielen erbosten Kunden, die sich mit der Nicht-Zahlung dieses Cashback betrogen oder über den Tisch gezogen fühlen, deutet sehr stark darauf hin, dass die ganze Aktion reichlich dilletantisch aufgezogen wurde.
Ob das Absicht oder nur Unvermögen war/ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Käseblümchen Schon blöd gelaufen wie so viele Cash-Backs. Aber eben keine Unterschlagung.
Antwort
von
vor 4 Jahren
https://mein-bonus.telekom-dienste.de kenn ich auch, Popup zum Code anfordern, erschien ja schon, wenn ich Warenkorb ohne Bestellung verließ. So Code gabs für Mobilfunk als auch Festnetz. Aber auf Tarifwechsel und Einlösung verzichtet. Denn schon als ich sah, dass sie nicht mal das Sternchen unter der URL erklären, wusste ich, dass wird doch wieder nichts 😫, weil wahrscheinlich „nur für Neukunden“. Auch wenn es so da nicht steht.
Nachtrag. Eben nochmal getestet, inzwischen lässt sich der * tatsächlich anklicken, nur sieht man das irgendwie nicht. Und was steht da? Oh welche Überraschung „Alle Telekom-Neukunden, ...“.
Uneingeloggter Nutzer
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von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
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