Gelöst
Unverschämtheit - Bereitstellungsgebühr bei Umzug.
vor 2 Jahren
Ich bin seit caa 30 Jahren Festnetz und Mobilnetzkunde. Ich ziehe ich 3 Wochen um - 500m -und habe das gestern telefonisch beauftragt. Magenta XL mit 250bits gibts dort nicht, nur 175. Kostet aber wie 250. OK, habe ich akzeptiert.
Heute bekomme ich eine Auftragsbestätigung worin sogar noch 69,95 Bereitstellung berechnet werden. Ich rufe bei der DTE an. Die Dame sagt mir sie könne nichts machen ob mich der Herr gestern nicht darauf hingewiesen hätte. Er hätte das gut schreiben sollen. Sie kann nichts machen, würde aber den Herr veranlassen mich anzurufen. Leider passiert nichts.
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Gelöst
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vor 2 Jahren
Magenta XL mit 250bits gibts dort nicht, nur 175. Kostet aber wie 250. OK, habe ich akzeptiert.
Hättest Du aber nicht akzeptieren müssen, das ist ja Deine freie Entscheidung.
Heute bekomme ich eine Auftragsbestätigung worin sogar noch 69,95 Bereitstellung berechnet werden. I
Verstehe ich, der neue Anschluss muss ja geschaltet werden, das ist doch mit Aufwand verbunden.
Was erwartest Du denn jetzt?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
@Ottogerd Die 69,95 € sind ein fester Kostenpunkt bei Umzügen oder Tarifbereitstellungen. Da kann man noch so sehr mit den Füßen auf den Boden stampfen. Dafür hast du doch sicher die vorvertraglichen Informationen erhalten und abgesegnet, denn sonst kein Umzugsauftrag.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
@holzher24
Wenn es kein Kabelanschluss ist!
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Ludwig II Welcome back
Übrigens ist Vodafone schon TV-easy, solange Du auf Unitymedia-Cable sitzt.
Diese 20EUR für das Basisangebot sind der Luxus, den ich mir für 8+ Empfangsgeräte und 15+ Dosen leiste.
Antwort
von
vor 2 Jahren
@holzher24 Wenn es kein Kabelanschluss ist!
@holzher24
Wenn es kein Kabelanschluss ist!
schon klar, daher:
jedoch bei VF doch einen DSL Anschluss bestellst,
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ist normal und auch rechtens so. Denn es sind nicht nur Systeme die da werkeln, sondern ggf. muss auch ein Techniker die Leitung schalten.
(1) Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ist der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit er diese dort anbietet. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hallo @Ottogerd,
im Verlauf vom Thread hat @*PazVizsla* schon die Lösung geliefert - vielen Dank für die Unterstützung.
Ebenso vielen Dank für die weiteren Hinweise im Verlauf.
Eine Gutschrift der Bereitstellungskosten kann ich daher leider ebenfalls nicht vornehmen.
Viele Grüße
Timo N.
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vor 2 Jahren
. . . . . . Heute bekomme ich eine Auftragsbestätigung worin sogar noch 69,95 Bereitstellung berechnet werden.
. . . . . .
Heute bekomme ich eine Auftragsbestätigung worin sogar noch 69,95 Bereitstellung berechnet werden.
Sei doch froh, fass du nicht die tatsächlichen Kosten, die für den organisatorischen Aufwand deines Umzugs entstehen, bezahlen musst, sondern nur eine lächerliche Pauschale von 69,95 EUR.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
@Ottogerd und die Ehrenamtlichen in dieser Community nur Mindestlohn bekämen, wäre allein dieser Beitrag schon >100 EUR schwerer😉
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von