Verfügbarkeit SLA für IP Anschluss

vor 10 Jahren

Wenn mal was nicht klappt, dann sieht man sich die Vertragsbedingungen mal etwas genauer an, wie in meinem Fall mit MagentaZuhause M.

Rein interessehalber, welche Verfügbarkeit SLA (Service Level Agreement)  garantiert die Telekom Privatkunden mit einem IP Anschluss in Prozent, z.B. 99,2%?

Konnte nur etwas zu Reaktionszeit und Entstörungsfrist  (werktags innerhalb von 24h) finden. Aber das sagt natürlich nichts über die monatliche order jährliche Verfügbarkeit des Anschlusses insgesamt aus.

 

 

Antwort durch muc80337_2 direkt hier im Posting, da der Thread (vermutlich versehentlich) geschlossen wurde:

Die Verfügbarkeit ist den AGB zu entnehmen. Die liegt wie früher schon bei im Endkundenbereich üblichen 97%.

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vor 10 Jahren

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    • vor 10 Jahren

      2 Internet-Zugang
      Die Telekom ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mit- tels dynamischer IP-Adresse. Die mittlere Verfügbarkeit des Internet- Zugangs liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt.

      http://bit.ly/1G9FzJf

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    • vor 10 Jahren

      Danke, so in dem AGB Dokument unter http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/43265.pdf (bit.ly Kurzlink sollte m.E. hier nicht verwendet werden) Zwinkernd finde ich die erwähnte Aussage "Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zugangs liegt bei 97,0% im Jahresdurchschnitt."

      Das ist wirklich kein besonders guter Wert wenn man mal das praktische Rechnen anfängt mit einem Jahr das 365 Tage hat entspricht das einem maximalen Ausfall von 3% =  10 Tage 22h und 48min.

      Leider wird der ein oder andere Pechvogel an Kunde diesen Wert sicherlich überschreiten und jetzt kommt die interessanteste Frage:

      Welche Möglichkeiten und Rechte hat der Kunde, Entschädigung, Sonderkündigungsrecht?

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      von

      vor 10 Jahren

      Hallo AJHB, da Sven aktuell nicht im Haus ist, übernehme ich einmal.

       

      Vielen Dank für Ihre Idee. Ich habe diese an die Fachabteilung weitergeleitet.

       

      Bezüglich Ihrer Frage zum Sonderkündigungsrecht kann ich Ihnen mitteilen, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt, da wir erst einmal nachbessern müssen. Ein Schadensersatz/Entschädigung wird dann gewährt, wenn Sie uns den entstandenen Schaden nachweisen können. 

       

      Zum Tageswert möchte ich noch erwähnen, dass es auch den Fall gibt, dass z.B der Internetanschluss funktioniert, aber nur der Entertainanteil nicht. Dann wird die Gutschrift durch Einzelleistungen errechnet. 

       

      Gruß Kati Z.

      von

      vor 10 Jahren

      Danke Kati Z.

       

      mit dieser Antwort kann ich etwas anfangen.

      Das ist ein unangenehmes Thema für beide Seiten. Muss Ihnen auch als Nicht-Anwalt leider widersprechen das Sonderkündigungsrecht (außerdordentliches Kündigungsrecht), welches deutsches Recht und im BGB geregelt ist, gilt mit Sicherheit auch bei der Telekom.

      Bzgl. Sonderkündigungsrecht  und Nachbesserung macht Sinn und ist sicherlich für beiden Seiten besser,  aber irgendwann ist hier sicherlich auch mal Schluß nach 1-2  erfolglosen, wiederholten oder zu langen Nachbesserungen und der geschädigte Kunde kann außerordentlich kündigen.

       

      Denke mit meiner Idee könnten solche realistischen Situationen in vielen Fällen überbrückt werden.

      Freu mich auf Ihr Feedback in diesem Forum oder per E-Mail, die meinem Profil hinterlegt ist.

       

      Gruss

      AJHB

       

      von

      vor 10 Jahren

      Guten Tag AJHB,

      da ich wieder da bin, übernehme ich auch die Beantwortung. Fröhlich

      Die Rückmeldung habe ich abermals weitergegeben, um in Erfahrung zu bringen, unter welchen Kriterien ein Sonderkündigungsrecht gilt.

      Viele Grüße Sven Ö.

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