Gelöst
Versorgungsausfall nach Anbieterwechsel – mehrere Termine geplatzt – keine Übergangslösung
vor 4 Stunden
Guten Tag,
ich habe aktuell einen vollständigen Ausfall meines Internetanschlusses im Zuge meines Wechsels zur Telekom (Glasfaser).
Der Ablauf:
- Wechsel von PŸUR zur Telekom
- Bereits 3 Anschlusstermine wurden nicht eingehalten
- Der bisherige Anbieter wurde im Rahmen des Wechsels gekündigt
- Trotz meiner Anmahnung vor 8 Tagen (Montag, 16.3.) wurde keine Weiterversorgung sichergestellt
- Seit heute besteht ein kompletter Versorgungsausfall
Telefonisch wurde mir heute von der Hotline lediglich mitgeteilt, dass die Weiterversorgung „eventuell beim Altanbieter liegt“, was mir aktuell nicht weiterhilft.
Ich weise darauf hin, dass beim Anbieterwechsel eine unterbrechungsfreie Versorgung sicherzustellen ist.
Ich benötige dringend:
1. Eine sofortige Übergangslösung (z. B. LTE / 5G -Sofortzugang)
2. Einen verbindlichen Termin zur endgültigen Bereitstellung
Ich bin beruflich auf eine funktionierende Internetverbindung angewiesen und bitte daher um schnelle Eskalation und Unterstützung.
Meine Kundendaten sende ich gerne per Privatnachricht.
Vielen Dank.
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vor 4 Stunden
Ich weise darauf hin, dass beim Anbieterwechsel eine unterbrechungsfreie Versorgung sicherzustellen ist.
Guten Tag,
ich habe aktuell einen vollständigen Ausfall meines Internetanschlusses im Zuge meines Wechsels zur Telekom (Glasfaser).
Der Ablauf:
- Wechsel von PŸUR zur Telekom
- Bereits 3 Anschlusstermine wurden nicht eingehalten
- Der bisherige Anbieter wurde im Rahmen des Wechsels gekündigt
- Trotz meiner Anmahnung vor 8 Tagen (Montag, 16.3.) wurde keine Weiterversorgung sichergestellt
- Seit heute besteht ein kompletter Versorgungsausfall
Telefonisch wurde mir heute von der Hotline lediglich mitgeteilt, dass die Weiterversorgung „eventuell beim Altanbieter liegt“, was mir aktuell nicht weiterhilft.
Ich weise darauf hin, dass beim Anbieterwechsel eine unterbrechungsfreie Versorgung sicherzustellen ist.
Ich benötige dringend:
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Korrekt und für die muss der Altanbieter sorgen
5
von
vor einer Stunde
und genau dafür gibt es dann eben die Weiterversorgung durch den alten Anbieter
Und die Telekom muss Ihre Termine einhalten.
@ Geralt von Riva
Und hat garantiert Gründe warum sie nicht eingehalten werden können und genau dafür gibt es dann eben die Weiterversorgung durch den alten Anbieter
Oder auch nicht, wie man hier nachlesen kann.
0
von
vor einer Stunde
Oder auch nicht, wie man hier nachlesen kann.
und genau dafür gibt es dann eben die Weiterversorgung durch den alten Anbieter
Oder auch nicht, wie man hier nachlesen kann.
Oder eben doch, wie man hier auch nachlesen kann.
von
vor 57 Minuten
@BigWoelfi2
Keine Ahnung was du hier gelesen hast was dem widerspricht was ich geschrieben habe.
Schlussendlich ist genau das bestätigt worden was ich geschrieben habe.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Stunden
Nein, das ist Unsinn! Ich habe die Telekom mit dem Anbieterwechsel beauftragt, damit ist die Telekom ganz eindeutig mein Vertragspartner. Die Kündigung beim Altanbieter wurde ja ebenfalls von der Telekom ausgelöst und diese ist dafür in der Haftung.
Hier ist das Gesetz klipp und klar:
Telekommunikationsgesetz ( TKG )
§ 59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
7
von
vor 4 Stunden
Nein, wie soll er verantwortlich sein
Nein, wie soll er verantwortlich sein, wenn die Telekom ihn lediglich meine Kündigung weiterreicht und das nicht aktualisiert??
Wer soll dich sonst versorgen?
Natürlich muss der alte Anbieter dich versorgen .. denn nur er kann das!
Nur die Telekom muss für dich den Anbieter rechtzeitig informiert haben oder rechzeitig nach dem Ausfall zur Weiterversorgung auffordern.
0
von
vor 4 Stunden
Ja, und das hat sie wahrscheinlich nicht getan. Die Hotline-Mitarbeiterin hat sich da wohl bewusst sehr vage ausgedrückt.
0
von
vor 4 Stunden
Ja, und das hat sie wahrscheinlich nicht getan. Die Hotline-Mitarbeiterin hat sich da wohl bewusst sehr vage ausgedrückt.
Bei einem Anbieterwechsel (Telekommunikation) ist eine Weiterversorgung durch den alten Anbieter gesetzlich geregelt, falls der Wechsel nicht nahtlos klappt. Sie darf maximal einen Arbeitstag unterbrochen werden. Dauert die Unterbrechung länger, besteht Anspruch auf Entschädigung. Der alte Anbieter muss bis zum erfolgreichen Wechsel weiterversorgen.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Stunden
Ich weise darauf hin, dass beim Anbieterwechsel eine unterbrechungsfreie Versorgung sicherzustellen ist.
Guten Tag,
ich habe aktuell einen vollständigen Ausfall meines Internetanschlusses im Zuge meines Wechsels zur Telekom (Glasfaser).
Der Ablauf:
- Wechsel von PŸUR zur Telekom
- Bereits 3 Anschlusstermine wurden nicht eingehalten
- Der bisherige Anbieter wurde im Rahmen des Wechsels gekündigt
- Trotz meiner Anmahnung vor 8 Tagen (Montag, 16.3.) wurde keine Weiterversorgung sichergestellt
- Seit heute besteht ein kompletter Versorgungsausfall
Telefonisch wurde mir heute von der Hotline lediglich mitgeteilt, dass die Weiterversorgung „eventuell beim Altanbieter liegt“, was mir aktuell nicht weiterhilft.
Ich weise darauf hin, dass beim Anbieterwechsel eine unterbrechungsfreie Versorgung sicherzustellen ist.
Ich benötige dringend:
1. Eine sofortige Übergangslösung (z. B. LTE / 5G -Sofortzugang)
2. Einen verbindlichen Termin zur endgültigen Bereitstellung
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Vielen Dank.
Das ist nicht korrekt, siehe im von dir selbst zitierten TKG
Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Endnutzers nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden
Klappt das nicht kannst du dann die Entschädigung gemäß TKG geltend machen
0
3
von
vor 4 Stunden
Das ist auch falsch von Dir, im Gesetz steht: "Unverzüglich", "Unterbrechungsfrei", "Leistung nicht unterbrochen wird". Von einem Tag Unterbrechung steht da nichs.
Eine Entschädigung steht mir allerdings erst zu, wenn die Unterbrechung länger als einen Arbeitstag andauert, was nichts an den Pflichten der Telekom ändert, die sie mit der Unterbrechung bereits verletzt hat.
0
von
vor 4 Stunden
Von einem Tag Unterbrechung steht da nichs.
Das ist auch falsch von Dir, im Gesetz steht: "Unverzüglich", "Unterbrechungsfrei", "Leistung nicht unterbrochen wird". Von einem Tag Unterbrechung steht da nichs.
Eine Entschädigung steht mir allerdings erst zu, wenn die Unterbrechung länger als einen Arbeitstag andauert, was nichts an den Pflichten der Telekom ändert, die sie mit der Unterbrechung bereits verletzt hat.
ich habe es doch extra zitiert:
Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Endnutzers nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden
Ich weise darauf hin, dass beim Anbieterwechsel eine unterbrechungsfreie Versorgung sicherzustellen ist.
Guten Tag,
ich habe aktuell einen vollständigen Ausfall meines Internetanschlusses im Zuge meines Wechsels zur Telekom (Glasfaser).
Der Ablauf:
- Wechsel von PŸUR zur Telekom
- Bereits 3 Anschlusstermine wurden nicht eingehalten
- Der bisherige Anbieter wurde im Rahmen des Wechsels gekündigt
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Telefonisch wurde mir heute von der Hotline lediglich mitgeteilt, dass die Weiterversorgung „eventuell beim Altanbieter liegt“, was mir aktuell nicht weiterhilft.
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1. Eine sofortige Übergangslösung (z. B. LTE / 5G -Sofortzugang)
2. Einen verbindlichen Termin zur endgültigen Bereitstellung
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Das ist nicht korrekt, siehe im von dir selbst zitierten TKG
Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Endnutzers nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden
Klappt das nicht kannst du dann die Entschädigung gemäß TKG geltend machen
das ist ein zu eins der Text aus dem TKG .
Eine Entschädigung steht mir allerdings erst zu, wenn die Unterbrechung länger als einen Arbeitstag andauert,
Das ist auch falsch von Dir, im Gesetz steht: "Unverzüglich", "Unterbrechungsfrei", "Leistung nicht unterbrochen wird". Von einem Tag Unterbrechung steht da nichs.
Eine Entschädigung steht mir allerdings erst zu, wenn die Unterbrechung länger als einen Arbeitstag andauert, was nichts an den Pflichten der Telekom ändert, die sie mit der Unterbrechung bereits verletzt hat.
logisch und stringent da der Anschluss ja einen Tag ausfallen darf.
0
von
vor 3 Stunden
was nichts an den Pflichten der Telekom ändert, die sie mit der Unterbrechung bereits verletzt hat.
Das ist auch falsch von Dir, im Gesetz steht: "Unverzüglich", "Unterbrechungsfrei", "Leistung nicht unterbrochen wird". Von einem Tag Unterbrechung steht da nichs.
Eine Entschädigung steht mir allerdings erst zu, wenn die Unterbrechung länger als einen Arbeitstag andauert, was nichts an den Pflichten der Telekom ändert, die sie mit der Unterbrechung bereits verletzt hat.
das ist falsch und auch wenn du es immer wieder wiederholst wird es nicht richtig.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Stunden
Ich bin beruflich auf eine funktionierende Internetverbindung angewiesen und bitte daher um schnelle Eskalation und Unterstützung.
Guten Tag,
ich habe aktuell einen vollständigen Ausfall meines Internetanschlusses im Zuge meines Wechsels zur Telekom (Glasfaser).
Der Ablauf:
- Wechsel von PŸUR zur Telekom
- Bereits 3 Anschlusstermine wurden nicht eingehalten
- Der bisherige Anbieter wurde im Rahmen des Wechsels gekündigt
- Trotz meiner Anmahnung vor 8 Tagen (Montag, 16.3.) wurde keine Weiterversorgung sichergestellt
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Vielen Dank.
Warum nutzt du dann nicht einfach deine Backuplösung?
0
14
von
vor einer Stunde
Liebe @Tringa.H.
auch ich bedanke mich für den sehr netten Rückruf und die Lösung des Problems.
Für die anderen Foristen: die Telekom hat es nun tatsächlich auch geschafft, die Weiterversorgung meines Altanbieters zu veranlassen. An dieser Stelle muss es bis zuvor zu einem Problem gekommen sein das nun aber gelöst ist.
Nochmals vielen Dank an das Telekom Hilft Team und speziell Frau@Tringa.H.
Hinweis:
von
vor einer Stunde
Und ob du es lesen möchtest oder nicht, gerade wegen möglicher Ausfälle gibt es die Zusage von 97 % Verfügbarkeit
Ich habe allmählich das Gefühl, dass die Telekom sich irgendwie nicht bei allen Kunden zu beständiger Leistung verpflichtet fühlt, obwohl sie durchschnittlich die höchsten Gebühren fordert.
Gefühle müssen halt nicht mit Realitäten korrleieren.
Natürlich wirst du hier in der ThC mehr Probleme von Telekomkunden lesen und auch generell hat die Telekom die meisten Festnetzkunden in Deutschland, rein statistisch muss sie damit auch die meisten Ausfälle bearbeiten.
Und ob du es lesen möchtest oder nicht, gerade wegen möglicher Ausfälle gibt es die Zusage von 97 % Verfügbarkeit, wenn man sich diese nicht leisten kann muss man eben eine passenden Tarif abschließen der das abdeckt.
Dass wird nicht dadurch besser, dass Du es gebetsmühlenartig immer wiederholst.
0
von
vor 27 Minuten
Dass wird nicht dadurch besser, dass Du es gebetsmühlenartig immer wiederholst.
Und ob du es lesen möchtest oder nicht, gerade wegen möglicher Ausfälle gibt es die Zusage von 97 % Verfügbarkeit
Dass wird nicht dadurch besser, dass Du es gebetsmühlenartig immer wiederholst.
Da kann auch nichts besser werden da ich lediglich die gemäß Leistungsbeschreibung geschuldete Verfügbarkeit benenne.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Stunden
@Michael2342
-
Zwei Stunden wird jetzt hier schon diskutiert, was alles n i c h t geklappt hat - das löst das geschilderte Problem garantiert nicht,
Dabei können nur die Teamies Licht ins Dunkel bringen.
-
Da ich nur den Befüllungsgrad Deines Profils sehe: Ist eine Mobilfunknr. hinterlegt? -
Die Teamies müssen Dich telef. identifizieren, ein Anruf geht viel schneller durch Auslesen des Profils.
1
von
vor einer Stunde
Ja, hatte ich. Inzwischen hat eine sehr nette und kompetente Mitarbeiterin vom Team hier das Problem gelöst, siehe oben.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 57 Minuten
Liebe @Tringa.H.
auch ich bedanke mich für den sehr netten Rückruf und die Lösung des Problems.
Für die anderen Foristen: die Telekom hat es nun tatsächlich auch geschafft, die Weiterversorgung meines Altanbieters zu veranlassen. An dieser Stelle muss es bis zuvor zu einem Problem gekommen sein das nun aber gelöst ist.
Nochmals vielen Dank an das Telekom Hilft Team und speziell Frau@Tringa.H.
Hinweis:
0
Offizielle Lösung
akzeptiert von
vor 20 Minuten
Hallo @Michael2342, vielen Dank für das nette Gespräch. Ich hoffe, wir konnten alles klären. Bei weiteren Fragen kannst du dich jederzeit hier melden. LG Tringa H.
Hinweis:
0
Uneingeloggter Nutzer
von