Gelöst
Vertrag auf Ehepartner überschreiben - Warum ist das so umständlich?
vor 7 Jahren
Kurze Szenariobeschreibung:
Statt mein Sonderkündigungsrecht zu nutzen, da ich an eine Anschrift umgezogen bin, an welcher bereits DSL vorhanden war (Studentenwohnheim) war ich so nett und wollte den DSL-Vertrag, der im Februar verlängert wurde, auf meinen Ehemann umschreiben (Also der Vorname sowie das Geburtsdatum des Vertragspartners ändern sich).
Nun muss mein Mann aufgrunddessen, dass wir freundlicherweise nicht (!) den Vertrag kündigen, extra zur Stadt rennen und Geld dafür bezahlen, dass er eine Meldebescheinigung bekommt.
Was soll dieser Mist?
Reicht der Personalausweis hier nicht aus? Da steht doch auch die Adresse drauf ...
Ernsthaft, wenn es einfacher ist, zu kündigen und einen Neuvertrag abzuschließen, braucht Ihr Euch nicht wundern, dass Euch die Kunden zu irgendwelchen Billig-Resellern wegrennen. Euer "Service" rechtfertigt den Preisunterschied nämlich bald nicht mehr.
2002
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vor 7 Jahren
... als ich damals den Mobilfunkvertrag meiner Frau übernommen habe, war es unkompliziert. Formular aus dem Kundencenter ausgefüllt, in den Shop gelaufen, Ausweis mitgenommen, in zehn Minuten wars erledigt.
Wo und wie hast du denn die Übernahme machen wollen? Und die Adresse bleibt tatsächlich die gleiche?
ER
1
Antwort
von
vor 7 Jahren
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Für die Übernahme von Festnnetzanschlüssen und insbesondere der dazugehörigen Rufnummern gibt es besondere "Spielregeln".
Die Änderung des Vertragspartners ist mehr als nur eine Änderung des Vornamens und des Geburtsdatums.
Die Anschrift auf dem Personalausweis kann noch nicht aktualisiert sein.
3
Antwort
von
vor 7 Jahren
Habs gerade nachgelesen unter https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/ihr-auftrag-zur-aenderung-der-vertragspartnerdaten
> Nachweis erforderlich: Meldebescheinigung und Heiratsurkunde oder Nachweis für eingetragene Lebenspartnerschaft.
Dann ist das wohl so. Ich nehme an, dass eine gesetzliche Regelung zugrunde liegt und das dann bei allen Anbietern so ist.
Grüße
ER
Antwort
von
vor 7 Jahren
Die Anschrift auf dem Personalausweis kann noch nicht aktualisiert sein.
Die Anschrift auf dem Personalausweis kann noch nicht aktualisiert sein.
Wenn man noch nicht auf dem Amt war, sind die Daten auf Personalausweis
und Meldebescheinigung in beiden Fällen die alten.
Wenn man auf dem Amt war, und sich umgemeldet hat, sind die Daten
auf Ausweis und Meldebescheinigung in beiden Fällen die neuen.
Eine Differenz kann es nicht geben.
Das Amt kennt doch alle bisherigen Vorgänge.
Insbesondere, ob man überhaupt dort gemeldet ist.
Usw.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Die Anschrift auf dem Personalausweis kann noch nicht aktualisiert sein.
Die Anschrift auf dem Personalausweis kann noch nicht aktualisiert sein.
Es wird ja nicht eine Meldebescheinigung, die nicht älter als x Tage ist verlangt.
Also kann die Anschrift auf der (veralteten) Meldebescheinigung überholt sein.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Ein gültiger Personalausweis muß ausreichen!
Dieser Ausweis enthält die Anschrift, im Gegensatz zum Reisepaß.
Die Telekom praktiziert das z.B. bei dem De-Mail-Ident-Verfahren,
daß zum Reisepaß eine Meldebescheinigung notwendig ist, zum
Personalausweis jedoch nicht, weil der Personalausweis
quasi eine Meldebescheinigung enthält!
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Antwort
von
vor 7 Jahren
@maglite
Ja, nur fällt eine Meldebescheinigung eben nicht unter das Passgesetz
Wie gesagt, seit Mitte 2017 ist ja alles gut, das Gesetz wurde endlich der gelebten Realität angepasst, man darf seinen Ausweis jetzt kopieren und sogar einscannen.
Banken waren auch unter dem alten Gesetz berechtigt und auch verpflichtet Ausweiskopien zu erstellen. Genauso die Telekom bei Vertragsabschluss ( TKG ). Das Problem war wohl aber, dass das alte Gesetz nur Fotokopien erlaubte, nicht jedoch z.B. das Einscannen...
Antwort
von
vor 7 Jahren
dass das alte Gesetz nur Fotokopien erlaubte, nicht jedoch z.B. das Einscannen...
dass das alte Gesetz nur Fotokopien erlaubte, nicht jedoch z.B. das Einscannen...
Für mich sind das gleiche Vorgänge.
In beiden Fällen kann der Ausweis auf ein Blatt kopiert werden.
Dieses Blatt kann doch beliebig vervielfältigt werden.
Insbesondere kann es eingescannt werden.
Digital macht nur den Unterschied, daß es digital gespeichert werden kann.
Ich war mal viele Jahre lang nicht am neuen Wohnort gemeldet.
Warum?
Man mußte eine Bescheinigung vom Vermieter einreichen.
Die bekam ich nicht, weil der Vermieter verstorben war und die
Erbengemeinschaft in 400 km Entfernung dauerhaft nicht reagierte.
Diese Bescheinigung vom Vermieter war nun lange Zeit nicht erforderlich.
Daher konnte ich mich zwischendurch auch immer perfekt anmelden.
Sie ist aber seit kurzem abermals erforderlich...
Antwort
von
vor 7 Jahren
@maglite
für mich macht das auch keinen Unterschied... fürs Gesetz aber wohl schon.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
herzlich willkommen in unserer Community. Den richtigen Link zur Änderung des Vertragspartners hat @ExRatinger bereits gepostet. Und auch die Vorgaben, welcher Nachweis erforderlich: Meldebescheinigung und Heiratsurkunde oder Nachweis für eingetragene Lebenspartnerschaft.
Es führt kein Weg daran vorbei, da können alle noch so viel diskutieren.
Viele Grüße Nadine H.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von