Vertragsangebot nicht eingehalten
Gelöschter Nutzer
vor einem Tag
Hallo zusammen, mir wurde am Wochenende ein Angebot unterbreitet für einen Glasfasertarif und dieses Angebot habe ich in einer Vertragszusammenfassung und per E-Mail zugeschickt bekommen, wir sind das telefonisch noch mal durchgegangen, das ganze wurde zwischenzeitlich aufgenommen und ich habe den Konditionen zugestimmt. Heute wurde mir eine weitere vorvertragliche Informationen zugeschickt, die andere Preise beinhaltet, ich habe daraufhin mit einem Kollegen telefoniert, der sagte mir, dass ist jetzt so entweder nehmen Sie das an oder sie kündigen. Zum Schluss hat der Mitarbeiter das Gespräch einfach beendet, mitten im Satz aufgelegt. Wir haben einen rechtlich bindenden Vertrag abgeschlossen und mir wurde jetzt nachträglich eine Preiserhöhung eingebucht, was kann ich hier machen?
Vielen Dank und viele Grüße
Hinweis:
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vor einem Tag
Ein Angebot ist halt ein Angebot und es hat wohl die anschließende Prüfung intern nicht bestanden. Rechtlich bindend ist erst eine Auftragsbestätigung. Dir bleibt nur die neuen Konditionen anzunehmen oder nicht.
8
von
vor einem Tag
Oh, da trägst Du aber dick auf,Anonym, da kann man nur noch den Kopf schütteln.
Da Du im Rahmen des Prozesses ja auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hast wird Dir das folgende nicht entgangen sein:
Wie kommt der Vertrag zustande?
Soweit wir mit Ihnen nichts anderes vereinbart haben, kommt der Vertrag mit Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande.
Du hast Dich damit einverstanden erklärt, dass der Vertrag mit der Auftragsbestätigung zu Stande kommt. Oder wurde eine abweichende Regelung getroffen?
Und zu dem von Dir zitierten § 54 TKG : Dort ist die Rede davon, dass der Verbraucher eine Vertragserklärung abgibt, nicht dass damit ein Vertrag verbindlich geschlossen wurde.
Du bist nicht der erste, dem das passiert.
Gelöschter Nutzer
von
vor einem Tag
Das verwechselt formaljuristisch das Entstehen des Vertrags (Vertragsschluss) mit der Bindungswirkung eines Willenserklärung/Angebots.
Das sind zwei grundlegend unterschiedliche Rechtsfiguren:
Das Angebot (Willenserklärung): Die vorvertragliche Zusammenfassung ist keine unverbindliche Orientierung, sondern die gesetzlich vorgeschriebene Konkretisierung des Vertragsangebots (§ 145 BGB / § 54 TKG ). An dieses konkrete Angebot ist der Erklärende gebunden.
Der Vertragsschluss (Konsens): Der Vertrag kommt zwar erst durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande (Angebot und Annahme / Auftragsbestätigung, § 147 BGB). Das berechtigt den Anbieter aber nicht dazu, ein bereits abgegebenes und vom Kunden akzeptiertes Angebot rückwirkend einseitig abzuändern.
Eine nachträglich zugesandte Zusammenfassung mit verschlechterten Konditionen ist rechtlich eine Ablehnung des ursprünglichen Antrags verbunden mit einem neuen Angebot (§ 150 Abs. 2 BGB).
Zu behaupten, die vorvertragliche Information sei irrelevant, weil die Auftragsbestätigung noch fehle, hebelt die formaljuristische Bindungswirkung von Angeboten (§ 145 BGB) sowie den gesetzlichen Zweck der vorvertraglichen Informationspflichten (§ 312i BGB, § 54 TKG ) komplett aus.
0
von
vor einem Tag
Nein, weil mit dem Auftragsbestätigungsvorbehalt die Telekom die Bindung nach § 145 BGB ausschließt, so wie es auch die Regelung im zweiten Halbsatz vorsieht. In vielen Situationen des täglichen Lebens ist ein rechtlich bindendes Angebot nicht realistisch.
Aber viel Erfolg mit Deiner Ansicht.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Tag
Anonym
ergänzend:
Damit hier einer der Teamies des @Telekom hilft Team schnellstmöglich helfen kann:
Bitte in den Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und „Handynummer“ ausfüllen.
Beim Klick auf dein Bild (Avatar) rechts oben gelangst Du über den Menüpunkt "Meine Einstellungen" an den richtigen Punkt " Kundendaten für den Kundenservice".
Beispiel:
Sollte keine Kundennummer vorhanden sein, alternativ z. B. 1234567890 verwenden 💡
Unter Handynummer bitte eine aktuell erreichbare Rufnummer hinterlegen.
Unter "weitere Informationen" ein möglichst großzügiges Zeit Fenster zwischen 07 & 23 Uhr, wann ein Rückruf gut passt.
(Das Zeitfenster sollte möglichst mindestens eine Stunde groß sein)
Halte für den Rückruf der Teamies bitte zur Authentifikation IBAN (letzte sechs Stellen) und Kundennummer bereit.
Sorge dafür das Anrufe von der 0800 330 1000 dich erreichen können 👍
Weitere Infos zur Authentifikation: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/kontakt-zur-telekom/abfrage-persoenlicher-daten
Gruß
Waage1969
P.S.: hilfreich wäre eine kurze Rückinfo nach Erledigung - Danke!
1
Gelöschter Nutzer
von
vor einem Tag
Vielen Dank für den Tipp!
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 10 Stunden
Anonym
Es steht dir frei , einen Anwalt zu nehmen und die Telekom zu verklagen.
0
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vor 3 Stunden
Hallo Anonym,
wir verbleiben wie telefonisch besprochen. Lt. Internen Vermerken des Kollegen ist es genau so gebucht worden, wie besprochen. 24 Monate reduzierter Preis und danach AGB Preis. In der ersten selbst erstellten VVI vom Kollegen ist die Preiserhöhung nach 24 Monaten nicht notiert. Jedoch ist auch dort der Hinweis auf 24 Monate Laufzeit hinterlegt. Was genau besprochen wurde, kann ich nicht nachvollziehen, da ich nicht auf die Aufzeichnungen der Kollegen zugreifen kann. Ich habe den Kollegen der Kundenrückgewinnung nun nochmal angeschrieben, dass dieser sich mit Ihnen in Verbindung setzen soll.
Gruß
André
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Uneingeloggter Nutzer
von
Gelöschter Nutzer