Gelöst
Vertragsbeendigung vor Aktivierung?
vor 4 Jahren
Hallo!
Ich habe für und im Namen meiner Großmutter im Dezember einen Anbieterwechsel von Internet & Telefon (ohne Rufnummernportierung) hin zur Telekom bestellt. Das Vertragsende mit dem Voranbieter bzw. Vertragsbeginn mit der Telekom ist der 15.07.2021.
Leider ist es nun so, dass meine schon seit längerem erkrankte Großmutter nochmals in der vergangenen Woche einen Schub inklusive Krankenhausaufenthalt hatte. Die bei ihr wohnende Haushaltshilfe/angelernte Pflegekraft ist nicht mehr in der Lage sie in dem erforderlichen Maße zu betreuen. Da die Plätze in Pflegeheimen derzeit im Gegensatz zu vor-Corona-Zeiten ohne Wartezeiten zu bekommen sind, nehmen wir die Gelegenheit wahr und meine Großmutter wird bereits voraussichtlich zum 28.06.2021 in ein Pflegeheim ziehen.
Mir ist die Kündigungsmöglichkeit/-vorraussetzung bei Umzug nach §46 (8) TKG bekannt und auch der "Sonderweg für Umzüge in Pflegeeinrichtigungen" den die Telekom hierzu anbietet: https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/umzug-in-eine-pflegeeinrichtung
Da jedoch hier voraussichtlich der Umzug vor Vertragsbeginn und Leistungserbringung erfolgt, wäre meine Frage ob es dazu einen etwas zu beachten gibt, wäre es beispielsweise konfliktfreier den Umzugsantrag nach dem Anbieterwechsel mit TAL-Übernahm einzureichen?
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vor 4 Jahren
@ThomasDGF Ja das sollte klappen. Du hast ja schon dein Profil befüllt so das ein Teami mit die KOntakt aufnehmen kann.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
vielen Dank für unser freundliches Gespräch.
Wie gewünscht führen wir den Auftrag nicht aus.
Der Anbieter hat unserer Anfrage zum Storno wegen Umzugs stattgegeben. Sicherheitshalber habe ich den Anbieter angeschrieben, dass keine Weiterführung des Vertrags gewünscht ist.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Vielen Dank auch meinerseits für das Gespräch.
Die Unterlagen sind auch bereits an der hinterlegten Mailadresse eingetroffen.
Sollte noch eine Bestätigung für die Aufnahme in die Pflegeeinrichtung benötigt werden, bitte eine Info an mich, damit ich diese bei Vorliegen dann einreichen kann.
Schönen Gruß
Thomas
Antwort
von
vor 4 Jahren
das wird nicht nötig sein.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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