Vertragskonto
vor 5 Jahren
Hallo. Ich habe ein Problem. Ein Bekannter hatte damals für mein Sohn ein Vertrag bei der Telekom für Internet abgeschlossen. Also er ist Auftraggeber, abgebucht wird immer von mein Konto. Ich habe weder ein Vertrag noch sonstiges. Mein Sohn hat sich jetzt von seiner Freundin getrennt und ist aus dieser Wohnung ausgezogen. Ich habe nur diese Nummer zum Vertragskonto 5622. Wie kann ich da jetzt kündigen? Zu den Bekannten habe ich kein Kontakt mehr
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vor 5 Jahren
Hallo wenn ein Sohn Vertragspartner ist muss er als Vertragspartner kündigen! Du selbst kannst hier gar nichts machen!
0
vor 5 Jahren
Du kannst nicht kündigen da dir der Vertrag nicht gehört.
Du kannst lediglich den Bankeinzug widerrufen.
Wenn der Vertrag auf deinen Bekannten läuft und ihr keinen Kontakt mehr habt dann ist das ein Problem deines Bekannten.
33
Antwort
von
vor 5 Jahren
@muc80337_2 Für den betreffenden Anschluss hat er keine Rechnung
@muc80337_2
Für den betreffenden Anschluss hat er keine Rechnung
Das könnte auch eine "sie" sein.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Richtig. Der wurde auch gekündigt.
Richtig. Der wurde auch gekündigt.
Weißt Du grob auf wann der o2 Anschluss gekündigt wurde?
Antwort
von
vor 5 Jahren
Weiß ich nicht mehr genau. Ist schon drei Jahre her.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo @maus46
Anhand der Abbuchung sollte je mehr bekannt sein.
Dein Sohn muss der Vertragspartner sein, damit er kündigen kann.
Ansonsten Bankeinzug widersprechen bei der Bank, dann muss der Vertragspartner des Vertrages reagieren.
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vor 5 Jahren
Also er ist Auftraggeber,
Also er ist Auftraggeber,
"er" ist der Bekannte, nicht der Sohn?
Dann ist der Bekannte derjenige, der den Vertrag hat und der im Zweifel dafür geradestehen muss, wenn Du nicht mehr bezahlst.
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vor 5 Jahren
Bitte entschuldige die späte Reaktion. Wie hier bereits geschrieben, darf eine Kündigung nur vom Vertragspartner über diesen Link https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung durchgeführt werden. Konntest du das Vertragsanliegen zwischenzeitlich aufklären oder darf ich dir noch weiterhelfen?
Viele Grüße & einen schönen Abend.
Nadine H.
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Uneingeloggter Nutzer
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