Gelöst

Vertragslaufzeit bei Bestellung Hybrid LTE 2020

vor 5 Jahren

Hallo,

seit September 2019 nutze ich MagentaZuhause Hybrid S. Vor einigen Tagen habe ich die Umstellung auf die neue Hybrid LTE -Option (2020) beauftragt. Die Umstellung erfolgte vorgestern. Nun fällt mir auf, dass mit dem Bereitstellungsdatum der LTE -Option auch eine neue Mindestvertragslaufzeit begonnen hat. Das verstehe ich nicht, denn ich bin davon ausgegangen, dass ich nach wie vor MagentaZuhause S habe und sich nur eine Zusatzoption geändert hat. Eine Änderung beim Hauptvertrag hat nicht stattgefunden. Die Vertragsnummer ist auch die gleiche. Nach der mir bekannten Rechtsprechung ist in diesem Fall eine Verlängerung der Mindestlaufzeit unzulässig, weil sonst unterm Strich eine Mindestvertragslaufzeit zustande kommt, die länger ist als die gesetzlich erlaubten 24 Monate. Ist da ein Versehen passiert und kann man das rückgängig machen?

 

Gruß vom Sonnenhügler

521

20

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Du hast einen Wechsel von Hybrid S zum S mit neuer Hybridoption gemacht, also einfach in einen neuen Vertrag gewechselt und da beginnt im Festnetz eine neue MVLZ von 24 Monaten.

    Wurde dir doch auch so in der AB mitgeteilt.

    Keine Ahnung wo du da ein rechtliches Problem siehst.

     

    0

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Sonnenhügler_1

    ... kann man das rückgängig machen?

    ... kann man das rückgängig machen?

    Sonnenhügler_1

    ... kann man das rückgängig machen?


    Wenn die Änderung telefonisch oder online beauftragt wurde, kann der Auftrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.

    18

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Natürlich kann ich rechnen. Mein Vertrag begann im September 2019, die Mindestlaufzeit endet folglich im September 2021. Dass eine bloße Optionsänderung einen Neuvertrag begründet, wusste ich nicht. Ich bin also davon ausgegangen, dass die Mindestlaufzeit weiterhin im September 2021 endet. Tatsächlich endet sie nun im August 2022. Ok, das ist nunmal so, aber von meinem früheren Anbieter kenne ich das nicht (da war die Mindestvertragslaufzeit sowieso nur 1 Monat). Da konnte ich Optionen nach Lust und Laune zu- oder abbestellen, ohne dass sich am Hauptvertrag irgend etwas geändert hätte.

     

    Mir scheint, dass bisher in diesem Thread nur Telekom-Kunden geantwortet haben, und das auch nicht immer nur auf höfliche Art. Ich habe in diesem Forum aber auch schon sehr viel Hilfe erhalten. Nur kam die in der Regel von Telekom-Mitarbeitern, die auf meine Anliegen auf viel entgegenkommendere Art eingegangen sind. Konsequenz: ich verabschiede mich aus diesem Thread und werde nur noch reagieren, wenn ein Telekom-Mitarbeiter antwortet. Allen anderen danke ich für die "Mühe" und wünsche noch ein schönes Restwochenende.

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Willst du uns veralbern?

    Hier wurde mehrfach geschrieben dass eben keine Option geändert wurde sondern du einen neuen Vertrag abgeschlossen hast. Der Vertrag beginnt im August und hat 24 Monate MVLZ .

     

    So ignorant kann man doch gar nicht sein. 

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Sonnenhügler_1

    Natürlich kann ich rechnen. Mein Vertrag begann im September 2019, die Mindestlaufzeit endet folglich im September 2021.

    Natürlich kann ich rechnen. Mein Vertrag begann im September 2019, die Mindestlaufzeit endet folglich im September 2021.

    Sonnenhügler_1

    Natürlich kann ich rechnen. Mein Vertrag begann im September 2019, die Mindestlaufzeit endet folglich im September 2021.


    Das wäre auch weiter so - wenn Du diesen Vertrag hättest weiterlaufen lassen. Und den neuen zusätzlich abgeschlossen hättest.

    So aber wurde der bisherige Vertrag vorzeitig beendet und durch einen neuen Vertrag ersetzt.

     

    Schlaf mal drüber, dann wirst Du einsehen, dass Deine rechtliche Beurteilung fehlerhaft war.

     

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von