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Gelöst
Vertragslaufzeit bei Bestellung Hybrid LTE 2020
vor 4 Jahren
Hallo,
seit September 2019 nutze ich MagentaZuhause Hybrid S. Vor einigen Tagen habe ich die Umstellung auf die neue Hybrid LTE -Option (2020) beauftragt. Die Umstellung erfolgte vorgestern. Nun fällt mir auf, dass mit dem Bereitstellungsdatum der LTE -Option auch eine neue Mindestvertragslaufzeit begonnen hat. Das verstehe ich nicht, denn ich bin davon ausgegangen, dass ich nach wie vor MagentaZuhause S habe und sich nur eine Zusatzoption geändert hat. Eine Änderung beim Hauptvertrag hat nicht stattgefunden. Die Vertragsnummer ist auch die gleiche. Nach der mir bekannten Rechtsprechung ist in diesem Fall eine Verlängerung der Mindestlaufzeit unzulässig, weil sonst unterm Strich eine Mindestvertragslaufzeit zustande kommt, die länger ist als die gesetzlich erlaubten 24 Monate. Ist da ein Versehen passiert und kann man das rückgängig machen?
Gruß vom Sonnenhügler
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Akzeptierte Lösung
der_Lutz
5 Sterne Mitgestalter
akzeptiert von
Mikko
vor 4 Jahren
Du hast einen Wechsel von Hybrid S zum S mit neuer Hybridoption gemacht, also einfach in einen neuen Vertrag gewechselt und da beginnt im Festnetz eine neue MVLZ von 24 Monaten.
Wurde dir doch auch so in der AB mitgeteilt.
Keine Ahnung wo du da ein rechtliches Problem siehst.
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Akzeptierte Lösung
Has
Community Guide
akzeptiert von
Mikko
vor 4 Jahren
Wenn die Änderung telefonisch oder online beauftragt wurde, kann der Auftrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
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muc80337_2
Antwort
von
Has
vor 4 Jahren
Das wäre auch weiter so - wenn Du diesen Vertrag hättest weiterlaufen lassen. Und den neuen zusätzlich abgeschlossen hättest.
So aber wurde der bisherige Vertrag vorzeitig beendet und durch einen neuen Vertrag ersetzt.
Schlaf mal drüber, dann wirst Du einsehen, dass Deine rechtliche Beurteilung fehlerhaft war.
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