Gelöst

Vertragspartner ändern / Übernahme durch Lebenspartnerin (eheähnliche Lebensgemeinschaft)

vor 3 Jahren

Moin,

 

ich würde meinen Festnetzvertrag gerne auf meine Freundin umschreiben lassen bzw. sie soll den Vertrag übernehmen. Dazu müssen auch lediglich Vor- & Nachname geändert werden. Wir sind nicht verheiratet und leben seit Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen.

 

Das Kontaktformular, der Chat und die Hilfeseiten der Telekom bringen mich nicht weiter. Ich kann im Formular für Vertragsänderung nur Erben, eingetragene Lebensgemeinschaft, Ehepartner usw. auswählen.

Was müssen wir tun damit die Änderung durchgeführt werden kann?

Adresse und Kontaktinfos(E-Mail / Telefonnummer) ändern sich nicht. Vertrag soll so bleiben wie er ist (Tarif, Rufnummern, Buchungskonto-Nr etc.).

 

Besten Dank vorab.

 

Beste Grüsse

Marco

1047

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    • vor 3 Jahren

      @Captain Obvious 

       

      eine Übernahme ist nur dem beschriebenen Personenkreis vorbehalten. Somit für euch also nicht möglich, leider.

      0

    • vor 3 Jahren

      Captain Obvious

      . . . . . Was müssen wir tun damit die Änderung durchgeführt werden kann?

       . . . . .

      Was müssen wir tun damit die Änderung durchgeführt werden kann?

       

      Captain Obvious

       . . . . .

      Was müssen wir tun damit die Änderung durchgeführt werden kann?

       


      Euren Status ändern in " eingetragene Lebensgemeinschaft" oder heiraten.

       

      2

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Käseblümchen

      Euren Status ändern in " eingetragene Lebensgemeinschaft" oder heiraten.

      Euren Status ändern in " eingetragene Lebensgemeinschaft" oder heiraten.

       

      Käseblümchen

      Euren Status ändern in " eingetragene Lebensgemeinschaft" oder heiraten.

       


      Seit 2017 gibt es nur noch die Ehe, also ist dann heiraten angesagt.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      fdi

      Seit 2017 gibt es nur noch die Ehe, also ist dann heiraten angesagt.

      Seit 2017 gibt es nur noch die Ehe, also ist dann heiraten angesagt.

      fdi

      Seit 2017 gibt es nur noch die Ehe, also ist dann heiraten angesagt.


      .....es sei denn die Partnerschaft besteht schon vor 2017, dann geht es auch noch ohne Ehe.....

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Captain Obvious

      Was müssen wir tun damit die Änderung durchgeführt werden kann?

      Was müssen wir tun damit die Änderung durchgeführt werden kann?
      Captain Obvious
      Was müssen wir tun damit die Änderung durchgeführt werden kann?

      Der schnellste Weg wird sein, die Beziehung offiziell zu machen durch einen Partnervertrag (notariell).

      0

    • vor 3 Jahren

      @Captain Obvious 

      Im Mobilfunk geht das bei der Telekom (kostenpflichtige Umschreibung), im Festnetz geht das leider nicht bei der Telekom. Das hast Du schon selbst richtig herausgefunden.

       

      Was geht: Du kündigst, sie beauftragt neu, ein paar Tage seid Ihr typischerweise mindestens offline, nach neuer Bereitstellung könnt Ihr nachträglich die Rufnummern auf die Partnerin übertragen lassen.

      Wenn ein Portmangel oder ein Ressourcenmangel im Kabel herrschen sollte im Viertel, dann kann es aber auch passieren, dass Ihr wochenlang oder monatelang offline seid.

      Ist doof, ist aber so.

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Guten Abend @Captain Obvious,

       

      ich begrüße dich ganz herzlich hier bei uns in der Community-Familie und freue mich, dass du dich mit deinem Anliegen bzw. ihr euch mit eurem Anliegen an uns wendet.

       

      Wie bereits von den anderen User*innen erwähnt, ist eine Vertragsübernahme unter Beibehaltung des Tarifes, der Kundennummer und des Buchungskontos nicht möglich.

       

      Sollten die Rufnummern wichtig sein, kann deine Freundin die Rufnummern auf einen neuen Vertrag übernehmen. Das ist auch bei Wohn- und Lebensgemeinschaften möglich. Das passende Formular dazu findest du hier. Für die Aufgabe des Nutzungsrechts an Rufnummern bist du hier richtig.

       

      Bei weiteren Fragen bin ich gern für dich da. Lass mich auch einfach wissen, wenn eine Beratung wegen eines neuen Vertrages gewünscht ist.

       

      Beste Grüße

      Tanja R.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Guten Abend @Captain Obvious,

       

      ich begrüße dich ganz herzlich hier bei uns in der Community-Familie und freue mich, dass du dich mit deinem Anliegen bzw. ihr euch mit eurem Anliegen an uns wendet.

       

      Wie bereits von den anderen User*innen erwähnt, ist eine Vertragsübernahme unter Beibehaltung des Tarifes, der Kundennummer und des Buchungskontos nicht möglich.

       

      Sollten die Rufnummern wichtig sein, kann deine Freundin die Rufnummern auf einen neuen Vertrag übernehmen. Das ist auch bei Wohn- und Lebensgemeinschaften möglich. Das passende Formular dazu findest du hier. Für die Aufgabe des Nutzungsrechts an Rufnummern bist du hier richtig.

       

      Bei weiteren Fragen bin ich gern für dich da. Lass mich auch einfach wissen, wenn eine Beratung wegen eines neuen Vertrages gewünscht ist.

       

      Beste Grüße

      Tanja R.

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