Vertragsschluss am Telefon unter komischen Bedingungen

2 years ago

Hallo, am 08.03. 2022 wurde angeblich telefonisch ein Neuvertrag geschlossen. Dabei wurde mir nicht ausreichend kommuniziert, dass es sich dabei eben nicht nur um die Zubuchung der RTL+ Option handelt. Weiterhin erfolgte für diesen Vertrag keine schriftliche Bestätigung, welche seit dem 1. Dezember 2021 erforderlich ist (vgl. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/untergeschobene-vertraege-am-telefon-drei-nuetzliche-fragen-fuers-gespraech-30056). Dieser Umstand ist erst heute durch ein Nutzen des Online Bereichs bekannt geworden. Eine Audioaufnahme auf Band ist kein hinreichender Bestand. Daher wurde dieser Vertrag nie wirksam bzw. ist schwebend unwirksam und daher möchte ich diesen nun binnen maximal eines Monats kündigen. Wie gehe ich damit vor und ist das so Möglich?

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    • 2 years ago

      Für jede Zubuchung oder Neubuchung eines Produkts wird eine Auftragsbestätigung gesendet, per Post oder E-Mail.
      Dann ist dies direkt zu Widerrufen. -> sollte lesen lernen, jetzt ist nurnoch die Kündigung möglich weil die Buchung schon sehr fern in der Vergangenheit liegt.

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      2 years ago

      Rubenr99

      Es bezieht sich auf die schriftliche Annahme durch den Verbraucher. Dazu bitte vgl. den Link im Ausgangspost.

      Es bezieht sich auf die schriftliche Annahme durch den Verbraucher. Dazu bitte vgl. den Link im Ausgangspost.

      Rubenr99

      Es bezieht sich auf die schriftliche Annahme durch den Verbraucher. Dazu bitte vgl. den Link im Ausgangspost.


      Ja. Gibt es andere Quellen außer diesem Text?

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      2 years ago

      Hallo @Rubenr99 

       

      Auch wenn es ärgerlich ist, dem Hotline Mitarbeiter können auch Fehler passieren.

       

      Dazu gibt der Gesetzgeber die Möglichkeit, binnen 14 Tagen zu widerrufen, wenn das vereinbarte auf der AB nicht festgehalten ist.

       

      Selbst ich lese mir alles genau durch, auch bei Versicherungen, ob alles so schriftlich zusammengefasst ist, wie besprochen.

       

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      2 years ago

      @Rubenr99  schrieb:
      Es bezieht sich auf die schriftliche Annahme durch den Verbraucher. Dazu bitte vgl. den Link im Ausgangspost.

      Die Verbraucherzentrale ist da etwas ungenau und nennt (vielleicht absichtlich?) nicht die Ausnahmen:

      Die Bestätigungserfordernis gilt nämlich nicht, wenn der Anruf nicht das Ziel verfolgt, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fordern oder wenn das Telefongespräch nicht vom Unternehmer sondern vom Verbraucher veranlasst wurde oder wenn der Verbraucher in den Werbeanruf des Unternehmers in Textform eingewilligt hat.

       

      Die Frage an @Rubenr99  ist also, wer hat wen angerufen und was war der Anlass und lag ggf. sogar eine Einwilligung zu Werbeanrufen vor zum Zeitpunkt des Anrufs?

       

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    • 2 years ago

      Rubenr99

      Hallo, am 08.03. 2022 wurde angeblich telefonisch ein Neuvertrag geschlossen. Dabei wurde mir nicht ausreichend kommuniziert, dass es sich dabei eben nicht nur um die Zubuchung der RTL+ Option handelt.

      Hallo, am 08.03. 2022 wurde angeblich telefonisch ein Neuvertrag geschlossen. Dabei wurde mir nicht ausreichend kommuniziert, dass es sich dabei eben nicht nur um die Zubuchung der RTL+ Option handelt.

      Rubenr99

      Hallo, am 08.03. 2022 wurde angeblich telefonisch ein Neuvertrag geschlossen. Dabei wurde mir nicht ausreichend kommuniziert, dass es sich dabei eben nicht nur um die Zubuchung der RTL+ Option handelt.


      Also hast Du "etwas" beauftragt und etwas anders erhalten als erwartet, dann sollte es (in beiden Fällen) dazu eine Auftragsbetätigung (mit Widerrufsbelehrung) gegeben haben. Liegt die vor?

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    • 2 years ago

      Das kann man sich wirklich nicht ausdenken. So eben wurde der Vertragsnehmer telefonisch kontaktiert mit dem Angebot, ob er nicht erneut einen Neuvertrag über 24 Monate zu einem leicht rabattierten Preis abschließen möchte aufgrund der Beschwerde. Wer ist denn so grenzdebil? Das ist ja schon fast sittenwidrig. 

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      2 years ago

      Guten Morgen @Rubenr99 vielen Dank für den Beitrag.

       

      Ohne Einblick und Legitimation des Vertragspartners kann ich zu dem Sachverhalt keine Angaben machen. Ebenso kann ich nicht versprechen oder zusagen, ob es eine adäquate Lösung dafür gibt. Du kannst aber gerne im Profil die Daten des Vertragspartners hinterlegen, sodass wir die Möglichkeit haben uns telefonisch zu melden. Das geht aber nur dann, wenn uns im System die Einwilligung vorliegt, dass wir ihn kontaktieren dürfen. Alternativ kann der Vertragspartner sich auch hier in unserer Community melden und um den Rückruf bitten.

       

      Grüße Anne W.

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      2 years ago

      Rubenr99

      So eben wurde der Vertragsnehmer telefonisch kontaktiert mit dem Angebot, ob er nicht erneut einen Neuvertrag über 24 Monate zu einem leicht rabattierten Preis abschließen möchte aufgrund der Beschwerde.

      So eben wurde der Vertragsnehmer telefonisch kontaktiert mit dem Angebot, ob er nicht erneut einen Neuvertrag über 24 Monate zu einem leicht rabattierten Preis abschließen möchte aufgrund der Beschwerde.
      Rubenr99
      So eben wurde der Vertragsnehmer telefonisch kontaktiert mit dem Angebot, ob er nicht erneut einen Neuvertrag über 24 Monate zu einem leicht rabattierten Preis abschließen möchte aufgrund der Beschwerde.

      na ist doch eine super Geste, gleiche Leistung weniger Geld.

      Natürlich nicht für jemanden der sich (aus welche Gründen auch immer) mit irgendwelchen Vorwänden aus einem vor über einem Jahr abgeschlossenen Vertrag herauswinden will.

       

      Rubenr99

      Das ist ja schon fast sittenwidrig

      Das ist ja schon fast sittenwidrig
      Rubenr99
      Das ist ja schon fast sittenwidrig

      aber nur , wenn der Vertragsartner entmündigt werden müsste, weil er nicht mehr selber klar denken kann....

       

      Sittenwidrigkeit:

      ...jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt

      ...jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt
      ...jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt

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