Gelöst
Vertragsverlängerung - warum bin ich teurer als jetzt, wenn ich 1:1 verlängere
vor 5 Jahren
Liebe Community,
Liebe Telekom,
Ich wollte meinen gekündigten Vertrag bei euch verlängern.
Hab auch schon mehrmals das ganze versucht.
Wenn ich Ihn jetzt aber 1:1 verlängere, wäre ich im Endeffekt wesentlich teurer Weg, als wie wenn ich ihn "weiterlaufen" lasse.
Tarif:
Magenta Zuhause L Hybrid (Young) mit TV Plus
13. - 24. Monat: 49,95
ab dem 25. Monat: 49,95
Zuzüglich Endgeräte
Wenn ich mich jetzt wieder auf 2 Jahre binden würde, hätte ich die ersten drei Monate vergünstigt für 34,95, danach sollte ich 54,95 zahlen.
Unterm Strich bin ich wesentlich teurer Weg, als wenn ich so bleibe.
Aber selbst da müsste doch etwas möglich sein, einen Kunden zu halten mit einem Vernünftigen Angebot.
Es kann doch nicht sein, das Kunden "gelockt" werden und dann sitzen gelassen werden.
Viele Grüße
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Young-Tarife sind speziell bzw haben einen eigenen Rabatt. Der gilt nur bei Erstbuchung und nicht bei einer VVL .
1
Antwort
von
vor 5 Jahren
Ein Vertrag muß nicht verlängert werden.
Ein Vertrag läuft zu den Konditionen weiter, so wie dieser abgeschlossen wurde und verlängert sich folglich automatisch um weitere 12 Monate.
Eine Vertragsverlängerung macht nur bei einem Tarifwechsel Sinn, ansonsten gar nicht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
Lest doch seine Anfrage: Er hatte demnach sogar den Vertrag gekündigt. Klar das hiernach ein erneuter Vertragsabschluß dann auch zu den aktuellen Konditionen erfolgt. Eine Rücknahme der Kündigung des Vertrages geht aus dem obigen Sachverhalt nicht hervor. Diese Rücknahme und Versetzung in den vorherigen Stand ist, m. M. nach, Kulanz.
0
vor 5 Jahren
Du wirst halt langsam wirklich erwachsen im Rahmen einer aktiven Verlängerung und zahlst dann die regulären Preise, also ohne Young.
Du sparst also wie andere auch 3*20=60Euro
2
Antwort
von
vor 5 Jahren
Nicht ganz. Auch wenn er jung genug ist, gibts bei einer VVL keine Young-Konditionen mehr.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Ich bezog mich da nicht auf eine feste Altersgrenze - sondern auf die "gleitende" im Rahmen der VVL , die auch Du meinst.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von