Gelöst
Vertragswechsel bei Todesfall
vor 2 Jahren
Wir haben einen Magenta EINS Vorteil Vertrag, nun ist mein Mann verstoreben. Er war allerdings der einzige der Magenta benutzte ich besitze jetzt keinen Fernseher mehr. Also brauche ich auch kein Magenta mehr wohl aber unsere Rufnummern die wir seit Jahren haben sowie Internet. Laut Telekom gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder Kündigung des Vertrages, dann sind meine Rufnummern weg, oder ich übernehme den Vertrag und zahle jeden Monat für eine Leistung die ich nicht mehr benötige. Ich verstehe nicht warum es nicht möglich ist beim Todesfall, einen angepassten Vertrag zu erhalten. Kann mir da jemand weiterhelfen?
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vor 11 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hi @Ronja9,
die besprochene Lösung ist umgesetzt und die letzte Änderung tritt zum 23. September in Kraft.
@all Da der gewählte Weg individuell und auf die Situation angepasst wurde, habt bitte Verständnis, dass wir die genaue Lösung hier nicht öffentlich erläutern.
Gruß
Sören G.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Da der gewählte Weg individuell und auf die Situation angepasst wurde, habt bitte Verständnis, dass wir die genaue Lösung hier nicht öffentlich erläutern
Absolutes Verständniss. Genau darum ging es hier aber auch. Also 👍🏻👍🏻👍🏻
Antwort
von
vor 2 Jahren
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D.h., es wurde eine individuelle Lösung unter Umgehung der AGB und des TKG gefunden 😎 Geht also auch👍
. . . . . . . .
D.h., es wurde eine individuelle Lösung unter Umgehung der AGB und des TKG gefunden 😎
Geht also auch👍
So würde ich das aber nicht ausdrücken.
Es wurden die Spielräume der AGB und des TKG zugunsten des Kunden genutzt.
P.S.
Es ist in diesem Fall doch unzweifelhaft, dass nach AGB und des TKG der Kunde einzel betrachtet das Recht hat:
1. Die Telefon-Nummer zu übernehmen
2. Den Vertrag zu kündigen
Jetzt bedearf es nur eines fähigen und willigen Mitarbeiters der Telekom, der diese beiden Elemente im Sinne des Kunden verbindet, auch wenn es dafür keinen Standard-Prozess im Telekom-System gibt.
Und daran mangelt es leider vielfach.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Jetzt bedearf es nur eines fähigen und willigen Mitarbeiters der Telekom, der diese beiden Elemente im Sinne des Kunden verbindet, auch wenn es dafür keinen Standard-Prozess im Telekom-System gibt.
Und wenn ich die Äußerung von @Sören G. richtig einsortiere, dann braucht dieser Mitarbeiter auch noch Mut, das zu tun weil es sein könnte, dass es eins auf die Mütze gibt, wenn herauskommt, was er getan hat.
Andernfalls wäre es sonst ja kein Problem zu skizzieren wie der Lösungsweg in einem solchen Fall sein könnte.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von