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Vertragswechsel bei Todesfall

2 years ago

Wir haben einen Magenta EINS Vorteil Vertrag, nun ist mein Mann verstoreben. Er war allerdings der einzige der Magenta benutzte ich besitze jetzt keinen Fernseher mehr. Also brauche ich auch kein Magenta mehr wohl aber unsere Rufnummern die wir seit  Jahren haben sowie Internet. Laut Telekom gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder Kündigung des Vertrages, dann sind meine Rufnummern weg, oder ich übernehme den Vertrag und zahle jeden Monat für eine Leistung die ich nicht mehr benötige. Ich verstehe nicht warum es nicht möglich ist beim Todesfall, einen angepassten Vertrag zu erhalten. Kann mir da jemand weiterhelfen?

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    • Accepted Solution

      accepted by

      2 years ago

      Hi @Ronja9,

       

      die besprochene Lösung ist umgesetzt und die letzte Änderung tritt zum 23. September in Kraft.

       

      @all Da der gewählte Weg individuell und auf die Situation angepasst wurde, habt bitte Verständnis, dass wir die genaue Lösung hier nicht öffentlich erläutern.

       

      Gruß

      Sören G.

      5

      Answer

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      2 years ago

      Sören G.

      Da der gewählte Weg individuell und auf die Situation angepasst wurde, habt bitte Verständnis, dass wir die genaue Lösung hier nicht öffentlich erläutern

      Da der gewählte Weg individuell und auf die Situation angepasst wurde, habt bitte Verständnis, dass wir die genaue Lösung hier nicht öffentlich erläutern
      Sören G.
      Da der gewählte Weg individuell und auf die Situation angepasst wurde, habt bitte Verständnis, dass wir die genaue Lösung hier nicht öffentlich erläutern

      Absolutes Verständniss. Genau darum ging es hier aber auch. Also 👍🏻👍🏻👍🏻

      Answer

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      2 years ago

      Espresso doppio

      . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D.h., es wurde eine individuelle Lösung unter Umgehung der AGB und des TKG gefunden 😎 Geht also auch👍

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      D.h., es wurde eine individuelle Lösung unter Umgehung der AGB und des TKG gefunden 😎

      Geht also auch👍

      Espresso doppio

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      D.h., es wurde eine individuelle Lösung unter Umgehung der AGB und des TKG gefunden 😎

      Geht also auch👍


      So würde ich das aber nicht ausdrücken.

       

      Es wurden die Spielräume der AGB und des TKG zugunsten des Kunden genutzt.

       

      P.S.

      Es ist in diesem Fall doch unzweifelhaft, dass nach AGB und des TKG der Kunde einzel betrachtet  das Recht hat:

       

      1. Die Telefon-Nummer zu übernehmen

      2. Den Vertrag zu kündigen

       

      Jetzt bedearf es nur eines fähigen und willigen Mitarbeiters der Telekom, der diese beiden Elemente im Sinne des Kunden verbindet, auch wenn es dafür keinen Standard-Prozess im Telekom-System gibt.

       

      Und daran mangelt es leider vielfach.

       

       

       

      Answer

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      2 years ago

      Käseblümchen

      Jetzt bedearf es nur eines fähigen und willigen Mitarbeiters der Telekom, der diese beiden Elemente im Sinne des Kunden verbindet, auch wenn es dafür keinen Standard-Prozess im Telekom-System gibt.

      Jetzt bedearf es nur eines fähigen und willigen Mitarbeiters der Telekom, der diese beiden Elemente im Sinne des Kunden verbindet, auch wenn es dafür keinen Standard-Prozess im Telekom-System gibt.
      Käseblümchen
      Jetzt bedearf es nur eines fähigen und willigen Mitarbeiters der Telekom, der diese beiden Elemente im Sinne des Kunden verbindet, auch wenn es dafür keinen Standard-Prozess im Telekom-System gibt.

      Und wenn ich die Äußerung von @Sören G. richtig einsortiere, dann braucht dieser Mitarbeiter auch noch Mut, das zu tun weil es sein könnte, dass es eins auf die Mütze gibt, wenn herauskommt, was er getan hat.

      Andernfalls wäre es sonst ja kein Problem zu skizzieren wie der Lösungsweg in einem solchen Fall sein könnte.

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