Vertragsübernahme nach Todesfall

vor 4 Jahren

Hallo,

 

so langsam dreh ich ein bisschen am Rad. ...

 

Zur Situation:

Meine Eltern sind jetzt kurz hintereinander beide verstorben. Der Eigentümer des Hauses bin ich, meine Eltern hatten lebenslanges Wohnrecht im Haus. Ich selbst bin dort mit Zweitwohnsitz seit ewiger Zeit gemeldet.

Ich habe nun eine Vertragsübernahme über das Homepage-Formular (https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/uebernahme-eines-anschlusses-im-todesfall) angestoßen und Sterbeurkunde und meine Meldebescheinigung mit hochgeladen. (Keine Ahnung, ob das reicht, da es noch keinen Erbschein etc. gibt).

Die Auskunft der Hotline war je nach BeraterIn unterschiedlich ... 

 

Ich würde gerne den Anschluss in mein bisheriges Buchungskonto/Kontennummer übernehmen. Angeblich geht das nicht, ich müsste den Anschluss kündigen, eine kostenpflichtige Rufnummernübernahme anstoßen, einen Neuanschluss kostenpflichtig beauftragen und dann könne man das alles unter einem Buchungskonto zusammenfassen ... Ja gehts noch? Der letzte Berater sagte, dass die Anschlussübernahme im Sterbefall ja auch kostenpflichtig wäre ... kann das wirklich sein?

Es muss doch möglich sein einen vorhandenen Anschluss, der dann auf dem gleichen Vertragspartner läuft unter einer Kundennummer zu führen, sodass ich mich nicht mit zwei Kundenzugängen herumärgern muss ...

 

Leider sind ja die Telekom Läden durch den Lockdown zu, sonst wäre ich mit dem Thema dort aufgeschlagen ...

 

Verlang ich da zu viel oder ist die Telekom da wirklich so unflexibel?

 

Gruß

Robert

 

 
 
 

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    • vor 4 Jahren

      Nicht die Telekom ist unflexibel.
      Sondern die Bundesnetzagentur schreibt vor, dass du unter dieser Rufnummer für 12 Monate zu identifizieren gewesen bist. Also dort gewohnt hast.
      Damit du diese übernehmen kannst.

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Da ich dort mit Zweitwohnsitz gemeldet bin, geht das ...

       

      Mir geht es um das Buchungskonto/Kundennummer

       
       
       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @Squire_rk 

      Mein aufrichtiges Beileid für den Verlust.

       

      Sie können den Festnetzanschluss im Todesfall übernehmen.

      Bei einem DSL-Anschluss geht dies leider nicht.

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/uebernahme-eines-anschlusses-im-todesfall?samChecked=true

       

      Ansonsten bleibt nur das Kündigen des Anschlusses: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/kuendigung-im-todesfall

      0

    • vor 4 Jahren

      Du machst alles viel zu kompliziert.

      Ich an deiner Stelle wäre zunächst mal damit zufrieden, wenn ich selbst (also Du) als Vertragsinhaber eingetragen wäre.

      Soweit es die Rufnummern betrifft, hat die BNetzA ein "kleines Wörtchen" mitzureden.

       

      Wenn das geschafft ist, dann kannst du einige Zeit später mal versuchen, ob du die Telekom dazu bringen kannst, irgend welche auf deinen Namen laufende Verträge in einem Buchungskonto zusammenzuführe.

       

      Wobei ich nicht erkennen kann, welchen Vorteil es haben sollte, alles in einem Buchungskonto zusammenzuführen.

       

       

       

      3

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @Squire_rk 

      mein Beileid.

      Damit Dir das @Telekom hilft Team   zielgerichtet helfen könnte hier bitte die Nutzerdaten geschützt im Profil hinterlegen => Profildaten (unter weitere Informationen kannst Du auch Zusatzinfos wie die Infos zu "Deinen Eltern", Erreichbarkeit, alternative Rückrufnummer, Zusatzinfos, etc. hinterlegen).
      Diese Daten sind nur für das Telekom hilft Team ersichtlich und nicht öffentlich. Speichern nicht vergessen, danach kurz schreiben wenn erfolgreich erledigt - Danke !
      Gruß
      Waage1969

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Waage1969 Die Daten sind jetzt hinterlegt 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @Squire_rk 

      perfekt, dann bitte etwas Geduld bis das sich das @Telekom hilft Team  dazu meldet 👍

      Gruß
      Waage1969

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @Squire_rk,

      gerne nehme ich mir Zeit und überprüfe die Möglichkeiten.
      Zu welchem Zeitpunkt passt dir ein Telefonat?

      Beste Grüße
      Malte M.

      5

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @Squire_rk,

      wie soeben besprochen, liegt die endgültige Rückmeldung zu meiner Anfrage von letzter Woche noch nicht vor. Ich gucke direkt morgen Vormittag nochmal drauf.

      Viele Grüße

      Martina H.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @Squire_rk,

      herzlichen Dank für das Gespräch soeben.

      In diesem Fall muss leider die Übernahme tatsächlich über eine Kündigung und Neubereitstellung des Anschlusses laufen. Es tut mir leid, dass ich keine anderen Neuigkeiten mitgebracht habe.

      Viele Grüße

      Martina H.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo Martina,

       

      ich hab mir gerade nochmal den Text auf eurer Seite angesehen ... das Haus wurde bereits im November auf mich überschrieben - hierüber habe ich natürlich eine Notarurkunde. Geht das dann? Erbe bin ich natürlich auch ...

       

      Der Anschlussinhaber ist verstorben. Kann ich den Festnetz-Vertrag übernehmen?


      Ja, eine Übernahme ist möglich, wenn Sie Erbe/Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sind und folgendes Dokument vorlegen können:

       

      Bei Ehepartner/eingetragener Lebenspartner:

      Sterbeurkunde oder Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
      Bei Erbe (nicht Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, z. B. Kinder)

      Erbschein oder Notarurkunde

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @Squire_rk,

      leider kann ich dir hier auch keine anderen Infos als meine Kollegin Martina geben. Tut mir wirklich leid.

      Beste Grüße
      Julia U.

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      So,

       

      folgende Antwort hab ich von der Bundesnetzagentur erhalten - vom meinem Verständnis her spricht nichts gegen eine Übernahme. Die Meldebescheinigung seit 1993 liegt vor, die notarielle Überlassungerklärung und Grundbucheintrag des Hauses habe ich und die Sterbeurkunden meiner Eltern habe ich auch.
       
      ---
      Vorgangsnummer 2021-01-06-xxxxxxxxxx
       
      Bundesnetzagentur
       
      Sehr geehrter Herr Klarmann,
       
      vielen Dank für Ihr Schreiben.
       
      Die Nutzungsbedingungen für Ortsnetzrufnummern sind in der Verfügung 25/2006 der Bundesnetzagentur festgelegt. In Abschnitt 8.7 der Verfügung ist die „Übertragung einer abgeleiteten Zuteilung“ (also die Übertragung einer Rufnummer) geregelt.
       
      Hiernach kann eine Person, die bereits über eine Rufnummer eines bestehenden Zugangs identifiziert wird, das Nutzungsrecht an der Rufnummer dieses Zugangs übertragen bekommen, wenn bestimmt Voraussetzungen erfüllt sind:
       
      Der Vertragspartner des Anbieters hat das Nutzungsrecht aufgegeben und dies schriftlich gegenüber dem Anbieter nachgewiesen.
       
      Die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, ist Inhaberin eines Zugangs, auf den die Nummer übernommen werden kann.
       
      Die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, erbringt einen rechtsverbindlichen schriftlichen Nachweis, dass sie schon über diese Rufnummer identifiziert wird. Wann eine Identifizierung insbesondere vorliegt, ist ferner in Abschnitt 8.7 erläutert.
       
      Die Nummer ist bei dem Anbieter verfügbar, bei dem die das Nutzungsrecht beanspruchende Person den Zugang bereitgestellt bekommt.
       
      Den vollständigen Text des Abschnittes 8.7 können Sie auf unserer Internetseite einsehen: www.bundesnetzagentur.de / Telekommunikation / Nummerierung / Ortsnetzrufnummern / Verfügung 25/2006 oder unter folgenden Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerie...
       
      Die Überprüfung der Voraussetzungen (z. B. durch Forderung eines rechtsverbindlichen Schriftstücks, das darüber informiert, wer mit der Rufnummer identifiziert ist) sowie die eventuelle Übertragung einer abgeleiteten Zuteilung von einen auf einen anderen Anschlussinhaber erfolgt durch den Anbieter, der den Netzzugang bereitstellt. Bitte wenden Sie sich vor diesem Hintergrund an Ihren Anbieter.
       
      Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Zuteilung besteht nicht.
       
      Bei Nachfragen oder bei Verständnisproblemen nutzen Sie bitte das Nachtragsformular auf unserer Internetseite: https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK
       
      Mit freundlichen Grüßen
      Referat 216
      Universaldienst, Öffentliche Angelegenheiten, Verbraucherfragen, Schlichtungsstelle
      Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
      Fehrbelliner Platz 3
      10707 Berlin
      Telefon: 030 22480-500
       
      08.01.2021
      Datenschutzhinweis:
      Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personen-bezogenen Daten in der Bundesnetzagentur können Sie der Datenschutzerklärung auf https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz entnehmen. Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann Ihnen diese auch in Textform übermittelt werden.
       
      ----
      Auszug aus dem angesprochenen Punkt 8.7
       
      Weiterhin ist eine Übertragung der Zuteilung in folgenden Fällen möglich:
       
      • Der Vertragspartner des Anbieters und die Person, die die abgeleitete Zuteilung übernehmen möchte, bewohnen eine gemeinsame Wohnung mit mehreren NZ (Ehepartner oder Mitglieder einer Wohn- oder Lebensgemeinschaft). Hier kann für den Fall, dass ein NZ aufgegeben wird und die o. g. Voraussetzung b) erfüllt ist, das Nutzungsrecht von dem Inhaber des verbleibenden Zugangs übernommen werden. Dies gilt auch, wenn gleichzeitig der Inhaber des aufgegebenen NZ Vertragspartner des Anbieters wird. Die Bundesnetzagentur empfiehlt zur Prüfung des Sachverhalts die Vorlage eines Nachweises (bspw. Meldebescheinigung) oder eine vom Teilnehmer unterschriebene Bestätigung, dass seine Angaben korrekt sind.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @Squire_rk,

      ich wollte mich auch hier nochmal melden.

      Gegen eine Rufnummernübernahme spricht nichts, jedoch ist es tatsächlich mit einer Kündigung und Neubereitstellung des Anschlusses verbunden. Dies hatte ich Ihnen ja auch als Privatnachricht mitgeteilt.

      Es tut mir leid, dass ich keine andere Lösung für Sie finden konnte.

      Viele Grüße

      Martina H.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      ich find das jetzt zwar ziemlich schwachsinnig ... dann läuft der Anschluss eben auf dem Namen meines verstorbenen Vaters weiter.

       

      Uneingeloggter Nutzer

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