Gelöst

Viel zu später Kündigungstermin lt. Kündigungsbestätigung

vor 2 Jahren

Moin,

ich habe gestern meinen Festnetzvertrag mit abgelaufener MVLZ gekündigt und heute die Kündigungsbestätigung erhalten. Als gewünschtes Vertragsende hatte ich den 04.06.23 gewählt, also direkt nach dem einen Monat Kündigungsfrist, in der Bestätigung ist jedoch der 08.01.24 als Termin vermerkt, also genau 4 Jahre nach Vertragsbeginn. Jetzt wollt ich wissen, ob hier ein Fehler vorliegt.


Dazu kommt, dass ich zum 01.06.23 umziehe, an einen Standort an dem meine Ansprüche in Sachen Download-Geschwindigkeit von der Telekom nicht gedeckt werden können. Würde hier nicht sowieso ein Sonderkündigungsrecht greifen?

 

Wie gehe ich am besten vor?

 

MfG Arne


Vertragsdaten lt. Kundencenter

Vertragsbeginn:  09.01.2020

Ender der MVLZ05.06.2023 (Datum heute in einem Monat)

Eingang der Kündigung spätestens am: 05.05.2023 (Datum heute)

Kündigungsfrist: 05.05.2023 (Datum heute)

Status: Aktuelles Ende der Vertragslaufzeit 05.06.2023 (Datum heute in einem Monat)
Vertragsende lt. Kündigungsbestätigung: 08.01.2024

372

7

    • vor 2 Jahren

      Zum ersten: Hört sich nach einem Fehler bei der Bearbeitung an, müsste sich mal ein Teamie ansehen.

      Zum anderen: Wenn der bisherige Vertrag nicht 1:1 umgezogen werden kann, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von 1 Monat, vollkommen richtig.

       

      Dein Profil hast du ja befüllt, ich rufe mal das Team herbei. Fröhlich 

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Mister Burny

      Wenn der bisherige Vertrag nicht 1:1 umgezogen werden kann, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von 1 Monat, vollkommen richtig.

      Wenn der bisherige Vertrag nicht 1:1 umgezogen werden kann, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von 1 Monat, vollkommen richtig.
      Mister Burny
      Wenn der bisherige Vertrag nicht 1:1 umgezogen werden kann, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von 1 Monat, vollkommen richtig.

      Ach so, also ist das Sonderkündigungsrecht für die ersten 24 Monate Vertragslaufzeit gedacht? Wäre in diesem Fall denn ja irrelevant.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Theoretisch irrelevant, ja Fröhlich 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      stein.arne

      Dazu kommt, dass ich zum 01.06.23 umziehe, an einen Standort an dem meine Ansprüche in Sachen Download-Geschwindigkeit von der Telekom nicht gedeckt werden können. Würde hier nicht sowieso ein Sonderkündigungsrecht greifen?

      Dazu kommt, dass ich zum 01.06.23 umziehe, an einen Standort an dem meine Ansprüche in Sachen Download-Geschwindigkeit von der Telekom nicht gedeckt werden können. Würde hier nicht sowieso ein Sonderkündigungsrecht greifen?
      stein.arne
      Dazu kommt, dass ich zum 01.06.23 umziehe, an einen Standort an dem meine Ansprüche in Sachen Download-Geschwindigkeit von der Telekom nicht gedeckt werden können. Würde hier nicht sowieso ein Sonderkündigungsrecht greifen?

      Ist zwar im aktuellen Fall auch irrelevant, aber deine persönlichen Ansprüche sind vom Sonderkündigungsrecht ausgenommen.

      Wäre die MVLZ bisher nicht erfüllt, aber der aktuelle Tarif am neuen Standort schaltbar, dann hätte dir die Telekom (oder auch ein anderer Anbieter) kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hi @stein.arne,

       

      vielen Dank für das freundliche Telefonat.

      Wie besprochen, kann ich mir auch nicht erklären, warum dein Wunschtermin nicht eingetragen wurde.

      Die Bearbeitung erfolgte an dieser Stelle automatisch.

      Ich habe den Kündigungstermin nun, wie gewünscht, auf den 04. Juni 2023 gelegt. 

      Bei weiteren Fragen gib mir gerne Bescheid.

      Vielleicht haben wir an deiner neuen Adresse ja doch noch ein schönes Angebot für dich.

       

      Viele Grüße
      Markus Km.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      aber deine persönlichen Ansprüche sind vom Sonderkündigungsrecht ausgenommen.

      aber deine persönlichen Ansprüche sind vom Sonderkündigungsrecht ausgenommen.
      aber deine persönlichen Ansprüche sind vom Sonderkündigungsrecht ausgenommen.

      Sorry für die Unklarheit. Mit meinen "Ansprüchen" war die Bandbreite des bereits laufenden Vertrags gemeint. 🙂

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hi @stein.arne,

       

      vielen Dank für das freundliche Telefonat.

      Wie besprochen, kann ich mir auch nicht erklären, warum dein Wunschtermin nicht eingetragen wurde.

      Die Bearbeitung erfolgte an dieser Stelle automatisch.

      Ich habe den Kündigungstermin nun, wie gewünscht, auf den 04. Juni 2023 gelegt. 

      Bei weiteren Fragen gib mir gerne Bescheid.

      Vielleicht haben wir an deiner neuen Adresse ja doch noch ein schönes Angebot für dich.

       

      Viele Grüße
      Markus Km.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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