Gelöst
Viel zu später Kündigungstermin lt. Kündigungsbestätigung
vor 2 Jahren
Moin,
ich habe gestern meinen Festnetzvertrag mit abgelaufener MVLZ gekündigt und heute die Kündigungsbestätigung erhalten. Als gewünschtes Vertragsende hatte ich den 04.06.23 gewählt, also direkt nach dem einen Monat Kündigungsfrist, in der Bestätigung ist jedoch der 08.01.24 als Termin vermerkt, also genau 4 Jahre nach Vertragsbeginn. Jetzt wollt ich wissen, ob hier ein Fehler vorliegt.
Dazu kommt, dass ich zum 01.06.23 umziehe, an einen Standort an dem meine Ansprüche in Sachen Download-Geschwindigkeit von der Telekom nicht gedeckt werden können. Würde hier nicht sowieso ein Sonderkündigungsrecht greifen?
Wie gehe ich am besten vor?
MfG Arne
Vertragsdaten lt. Kundencenter
Vertragsbeginn: 09.01.2020
Ender der MVLZ : 05.06.2023 (Datum heute in einem Monat)
Eingang der Kündigung spätestens am: 05.05.2023 (Datum heute)
Kündigungsfrist: 05.05.2023 (Datum heute)
Vertragsende lt. Kündigungsbestätigung: 08.01.2024
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vor 2 Jahren
Zum ersten: Hört sich nach einem Fehler bei der Bearbeitung an, müsste sich mal ein Teamie ansehen.
Zum anderen: Wenn der bisherige Vertrag nicht 1:1 umgezogen werden kann, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von 1 Monat, vollkommen richtig.
Dein Profil hast du ja befüllt, ich rufe mal das Team herbei.
2
Antwort
von
vor 2 Jahren
Wenn der bisherige Vertrag nicht 1:1 umgezogen werden kann, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von 1 Monat, vollkommen richtig.
Ach so, also ist das Sonderkündigungsrecht für die ersten 24 Monate Vertragslaufzeit gedacht? Wäre in diesem Fall denn ja irrelevant.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Theoretisch irrelevant, ja
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Dazu kommt, dass ich zum 01.06.23 umziehe, an einen Standort an dem meine Ansprüche in Sachen Download-Geschwindigkeit von der Telekom nicht gedeckt werden können. Würde hier nicht sowieso ein Sonderkündigungsrecht greifen?
Ist zwar im aktuellen Fall auch irrelevant, aber deine persönlichen Ansprüche sind vom Sonderkündigungsrecht ausgenommen.
Wäre die MVLZ bisher nicht erfüllt, aber der aktuelle Tarif am neuen Standort schaltbar, dann hätte dir die Telekom (oder auch ein anderer Anbieter) kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
2
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hi @stein.arne,
vielen Dank für das freundliche Telefonat.
Wie besprochen, kann ich mir auch nicht erklären, warum dein Wunschtermin nicht eingetragen wurde.
Die Bearbeitung erfolgte an dieser Stelle automatisch.
Ich habe den Kündigungstermin nun, wie gewünscht, auf den 04. Juni 2023 gelegt.
Bei weiteren Fragen gib mir gerne Bescheid.
Vielleicht haben wir an deiner neuen Adresse ja doch noch ein schönes Angebot für dich.
Viele Grüße
Markus Km.
Antwort
von
vor 2 Jahren
aber deine persönlichen Ansprüche sind vom Sonderkündigungsrecht ausgenommen.
Sorry für die Unklarheit. Mit meinen "Ansprüchen" war die Bandbreite des bereits laufenden Vertrags gemeint. 🙂
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hi @stein.arne,
vielen Dank für das freundliche Telefonat.
Wie besprochen, kann ich mir auch nicht erklären, warum dein Wunschtermin nicht eingetragen wurde.
Die Bearbeitung erfolgte an dieser Stelle automatisch.
Ich habe den Kündigungstermin nun, wie gewünscht, auf den 04. Juni 2023 gelegt.
Bei weiteren Fragen gib mir gerne Bescheid.
Vielleicht haben wir an deiner neuen Adresse ja doch noch ein schönes Angebot für dich.
Viele Grüße
Markus Km.
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Uneingeloggter Nutzer
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