Gelöst
Vorvermarktungsrecht - wie lange? Unterschiede pro Bundesland/Landkreis/Kommune?
vor einem Jahr
Hallo zusammen,
5G läuft nun seit einigen Wochen relativ problemlos, die ganze Netzwerkstruktur die dafür nötig ist, bringt bei mir im Heimnetz aber einiges durcheinander (allen voran der nicht abschaltbare IPv6 DHCP des Smart 4...). Dazu kommt, dass 5G dann doch relativ "Wetterfühlig" ist und trotz allem nur ein Shared Medium. Gerade wenn zwei TVs IP-TV gucken und dann noch jemand Netflix im Haus gucken möchte, wird's schnell zäh. (Updates und Co betrachten wir jetzt erst mal gar nicht)
Spielen ist auch ein absolutes Würfeln, mit Glück hat man einen 35-40er Ping...meistens krebst man aber mit 90-200 irgendwo herum. Selbst mit QoS und Co.
Vor gut 2 Jahren gab es Glasfaser in der Straße von einem regionalem Anbieter. Leider ist der Anbieter eine absolute Katastrophe. Kein Kundensupport (möglicherweise kriegt man dann doch mal ne Antwort auf eine E-Mail), Verträge aus der Steinzeit die unverschämt Teuer sind und dann nur 20 Mbit/s Upload haben...bei Glasfaser! Zugriff hat wohl jedoch niemand auf die Faser.
Mich würde also mal interessieren, wie das überhaupt und generell so abläuft. Kann die Telekom einen Netzteil dann zubuchen? Was ist wenn die Firma, die das Netz aktuell hat, pleite geht? Kann man in die Leerrohre entsprechend eine weitere Faser dazu blasen?
Danke und grüße,
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Akzeptierte Lösung
Kugic
akzeptiert von
CyberSW
vor einem Jahr
Solange die beiden Firmen keine Kooperation eingehen, wirst du über die Telekom keinen Anschluss dort buchen können.
Auch würden dir leerrohrkapazitäten als Privatperson nichts bringen.
So etwas wie Vorvermarktungsrecht gibt es nicht. Es ist schlicht eine Sache des wollens zweier Parteien, ob eine Kooperation eingegangen wird.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Kugic