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Vorzeitig Festnetzvertrag kündigen wegen Umzug wo Anschluss schon vorhanden ist

8 years ago

Guten Tag, ich Ziehe am 1. 9. 2017 aus meiner Wohung aus und ziehe zu jemanden wo schon ein Festnetzanschluss vorhanden ist der schon länger besteht als meiner und es ist auch nicht möglich meinen jetztigen Anschluss dort zu nutzen. Mein Vertrag läuft eigentlich noch bis ende 2018 und nun möchte ich wissen wieso ich nun für etwas Vertaglich Zahlen müsste was ich gar nicht mehr nutzen kann. Das ist doch rechtlich gar nicht zulässig. 

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    • 8 years ago

      Beauftrage einen Umzug nach TKG §46, ist dieser nicht 1 zu 1 möglich hast du ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Frist.

       

      Und zur Rechtmäßigkeit, der Vertrag ist zweiseitig und von beiden Vertragspartnern einzuhalten. Vertragserfüllungsort ist deine Wohnung, wenn du jetzt wegziehst...

       

       

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      8 years ago

      der_Lutz

      Vertragserfüllungsort ist deine Wohnung, wenn du jetzt wegziehst...

      Vertragserfüllungsort ist deine Wohnung, wenn du jetzt wegziehst...

       

      der_Lutz
      Vertragserfüllungsort ist deine Wohnung, wenn du jetzt wegziehst...

       


      Diese Argumentation ist höchst zweifelhaft, denn nach seinem Wegzug ist das halt nicht mehr "seine" Wohnung.

       

      Wenn das eine Mietwohnung war, hat er in aller Regel überhaupt kein Recht mehr, an diesem Ort eine Dienstleistung entgegen zu nehmen.

       

      Aber natürlich muss man der Telekom die Möglichkeit geben, den Vertrag in der neuen Wohnung zu erfüllen.

      Dafür steckt das TKG den Rahmen ab.

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      8 years ago

      Die Kzlanzkündigung mit der 3-Monatsfrist wenn am neuen Standort bereits ein Telekom Anschluss besteht, greift jedoch auch nur dann, wenn der Anschluss wirklich von der Telekom ist und ein Privatkundenanschluss ist.
      Wenn in der neuen Wohnung also ein Anschluss eines anderen Anbieters besteht, greift entweder das Sonderkündigungsrecht wegen Nichterfüllung, oder, falls der Anschluss doch geschaltet werden kann, musst du diesen auch bis zum Ende der Laufzeit bezahlen Zwinkernd

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      8 years ago

      Käseblümchen

      der_Lutz Vertragserfüllungsort ist deine Wohnung, wenn du jetzt wegziehst... Vertragserfüllungsort ist deine Wohnung, wenn du jetzt wegziehst... der_Lutz Vertragserfüllungsort ist deine Wohnung, wenn du jetzt wegziehst... Diese Argumentation ist höchst zweifelhaft, denn nach seinem Wegzug ist das halt nicht mehr "seine" Wohnung.

      der_Lutz

      Vertragserfüllungsort ist deine Wohnung, wenn du jetzt wegziehst...

      Vertragserfüllungsort ist deine Wohnung, wenn du jetzt wegziehst...

       

      der_Lutz
      Vertragserfüllungsort ist deine Wohnung, wenn du jetzt wegziehst...

       


      Diese Argumentation ist höchst zweifelhaft, denn nach seinem Wegzug ist das halt nicht mehr "seine" Wohnung.

      Käseblümchen
      der_Lutz

      Vertragserfüllungsort ist deine Wohnung, wenn du jetzt wegziehst...

      Vertragserfüllungsort ist deine Wohnung, wenn du jetzt wegziehst...

       

      der_Lutz
      Vertragserfüllungsort ist deine Wohnung, wenn du jetzt wegziehst...

       


      Diese Argumentation ist höchst zweifelhaft, denn nach seinem Wegzug ist das halt nicht mehr "seine" Wohnung.



      Was ist da zweifelhaft?

      Kann die Telekom was dafür das der Umzug erfolgt? 

       

      Und das TKG ist an der Stelle ja wohl auch eindeutig.

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      8 years ago

      Umzug in einen Haushalt mit einem bestehenden Telekom-Anschluss

      Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen, wenn am neuen Wohnsitz ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde. Diese Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.

      Zur Online-Kündigung bei Haushaltszusammenführung

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