Gelöst
Vorzeitige Kündigung – neuer Anschluss in neuer Wohnung bereits vorhanden
vor 6 Stunden
Hallo
ich habe im März 2025 einen Festnetz-Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen (Kundennummer: ***). Da ich nun in eine neue Wohnung umziehe, bitte ich um die Prüfung einer vorzeitigen Vertragsauflösung.
Bei der neuen Wohnung handelt es sich um eine möblierte Wohnung, in der ein Internetanschluss bereits als Teil der Ausstattung vorhanden ist. Da der Anschluss bereits in der Pauschalmiete enthalten ist und die Wohnung über eine fertige Infrastruktur verfügt, habe ich dort keinen Bedarf für einen zweiten, zusätzlichen Anschluss.
Mir ist bekannt, dass die Telekom an der neuen Adresse technisch verfügbar wäre. Da ich die Leistung dort jedoch aufgrund der vorhandenen Ausstattung nicht nutzen werde, bitte ich Sie aus Kulanz um eine vorzeitige Kündigung des Vertrages.
Ich wäre bereit, eine angemessene Einmalzahlung zu leisten, um den Vertrag einvernehmlich zu beenden, da eine doppelte Zahlung der Grundgebühren über die restliche Laufzeit eine große finanzielle Belastung für mich darstellt.
Über eine Rückmeldung zu einer möglichen Lösung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Hinweis:
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Stunden
Da ich den Telekom-Anschluss in der neuen Wohnung nicht nutzen werde und somit doppelte Kosten entstehen, bitte ich Sie zu prüfen, ob eine vorzeitige Kündigung oder eine kulanzweise Lösung möglich ist.
Hallo
ich habe im März 2025 einen neuen Festnetz-Vertrag mit 2 Jahren Laufzeit abgeschlossen. Nun plane ich, in eine neue Wohnung umzuziehen, in der bereits ein Internetanschluss eines anderen Anbieters vorhanden ist, den ich nicht kündigen kann.
Da ich den Telekom-Anschluss in der neuen Wohnung nicht nutzen werde und somit doppelte Kosten entstehen, bitte ich Sie zu prüfen, ob eine vorzeitige Kündigung oder eine kulanzweise Lösung möglich ist.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Buche einen Umzug nach TKG , wenn die Telekom am neuen Standort nicht 1zu1 den selben Anschluss schalten kann hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Wenn sie schalten kann dann musst du halt auch deine Vertragspflicht weiter erfüllen
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Stunden
Hallo @Youngju Oh,
beauftrage einen Umzug nach TKG .
Wenn wir den Anschluss am neuen Standort nicht 1 zu 1 zur Verfügung stellen können, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Grüße Detlev
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