Gelöst
Wann erfolgt die am Telefon vereinbarte Gutschrift?
vor 8 Jahren
Hallo und guten Abend,
da sich leider auf meine E-Mail vom 01.08.2017 an die Telekom niemand gemeldet hat, möchte ich über das Forum versuchen meinen Sachverhalt entsprechend zu klären. Meine Daten müssten für die Telekom-Mitarbeiter entsprechend hinterlegt sein.
Nun kurz zu meinem Problem, am Donnerstag den 13. Juli 2017 (12.40 Uhr) bekam ich von der Telekom (Fr. R.) einen Anruf dass ab sofort VDSL 50 an meinem Wohnort buchbar sei. Bereitstellungstag sei der 31.07.2017.
Nach kurzem Gespräch habe ich einem Wechsel des Tarifes von Magenta Zu Hause Hybrid zu Magenta Zu Hause M zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte jedoch nur mit der Bedingung, dass ich die 100 Euro Gutschrift erhalte, die jeder Neukunde erhält. Nach Rücksprache mit Ihrem Teamleiter versicherte mir die Dame am Telefon, dass in der ersten Auftragsbestätigung per Mail nur die 60 Euro ausgewiesen werden. Ein paar Tage später sollte eine weitere Mail mit den restlichen 40 Euro folgen.
WiiRazor
Hinweis Telekom hilft Team: Mitarbeiternamen editiert.
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vor 8 Jahren
@wiirazor
Hallo und herzlich Willkommen,
Eine mündliche Zusage ist naturgemäß schlecht oder gar nicht nachprüfbar, an sich zählt einzig und allein die schriftliche Auftragsbestätigung, in der 60 € bestätigt wurden.
Ein Bonus von 60€ ist der an sich übliche Bonus, den ein Bestandskunde beim Tarifwechsel erhält.
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass Du die 40€ noch erhalten kannst.
Aber vielleicht kann ein Teami der Telekom hier was für Dich tun.
MfG A Martin
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vor 8 Jahren
es tut mir leid, aber über eine zusätzliche Gutschrift ist kein Vermerk gemacht worden.
Daher stehe ich nun zwischen den Stühlen. Als alternative würde ich Ihnen einen Gutschein für unseren Prämienshop zukommen lassen. Was halten Sie davon?
Grüße
Sarah S.
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Antwort
von
vor 8 Jahren
wie schon gesagt, es ist kein Vermerk über eine zusätzliche Gutschrift gemacht worden. Daher gestaltet sich die Klärung ja nun auch nicht ganz so einfach.
Da mündliche Absprachen ja nicht nachvollzogen werden können, gibt es eine schriftliche Auftragsbestätigung und ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Da Sie einen Gutschein ablehnen, biete ich Ihnen 20,00 Euro Kulanz an. Diese Gutschrift wird dann auf einer der nächsten Rechnungen verrechnet.
Grüße
Sarah S.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Das mit der 14-tägigen Widerrufsfrist ist mir bekannt, jedoch geht man wie bereits erwähnt davon aus, dass die Zusagen die einem am Telefon gemacht werden dann auch eingehalten werden. Aber ich will Ihnen nun keinen Vorwurf machen, denn Sie können nichts dafür bzw. waren beim Telefonat nicht dabei.
Ich denke ich muss mich, wenn man nichts weiter aus den Vermerken nachvollziehen kann mit der angebotenen Kulanzgutschrift in Höhe von 20 Euro zufrieden geben (besser als nichts). Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie veranlassen dass bei einer der folgenden Rechnungen 20 Euro in Abzug gebracht werden.
Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag...
WiiRazor
Antwort
von
vor 8 Jahren
ich habe soeben die Kulanzgutschrift über 20 Euro veranlasst. Da die nächste Rechnung schon in wenigen Tagen bei Ihnen eintrifft, wird die Gutschrift erst auf der folgenden Rechnung ausgewiesen sein.
Freundliche Grüße
Jürgen U.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Das mit der 14-tägigen Widerrufsfrist ist mir bekannt, jedoch geht man wie bereits erwähnt davon aus, dass die Zusagen die einem am Telefon gemacht werden dann auch eingehalten werden. Aber ich will Ihnen nun keinen Vorwurf machen, denn Sie können nichts dafür bzw. waren beim Telefonat nicht dabei.
Ich denke ich muss mich, wenn man nichts weiter aus den Vermerken nachvollziehen kann mit der angebotenen Kulanzgutschrift in Höhe von 20 Euro zufrieden geben (besser als nichts). Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie veranlassen dass bei einer der folgenden Rechnungen 20 Euro in Abzug gebracht werden.
Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag...
WiiRazor
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Uneingeloggter Nutzer
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