Gelöst
Warum werden in der Rechnung die Beträge netto ausgewiesen?
vor 2 Jahren
In der monatlichen Rechnung werden die Beträge netto ausgewiesen, ich bin aber als Privatperson nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Bitte um eine auch mir einleuchtende Erklärung, danke im voraus
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
In der monatlichen Rechnung werden die Beträge netto ausgewiesen, ich bin aber als Privatperson nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Bitte um eine auch mir einleuchtende Erklärung, danke im voraus
In der monatlichen Rechnung werden die Beträge netto ausgewiesen, ich bin aber als Privatperson nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Bitte um eine auch mir einleuchtende Erklärung, danke im voraus
Die Positionen sind jeweils in netto ausgewiesen. Die Steuer wird dann auf die Gesamtnetto-Summe aufgeschlagen und nicht auf jede Position. Du zahlst ja auch einen Gesamtbetrag inkl. Steuer. Ausgewiesen werden müssen natürlich trotzdem die Nettobeträge.
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von
vor 2 Jahren
Das ist doch gar nicht die Frage, warum es mich stört. Ich bin als Privatperson nicht vorsteuerabzugsberechtigt und erwarte eine korrekte und übersichtliche Darstellung, ohne dass ich die ausgewiesene MwSt nachrechnen muss
Das ist doch gar nicht die Frage, warum es mich stört.
Ich bin als Privatperson nicht vorsteuerabzugsberechtigt und erwarte eine korrekte und übersichtliche Darstellung, ohne dass ich die ausgewiesene MwSt nachrechnen muss
Die bekommst du mit der aktuellen Übersicht. Ist auch viel einfacher zu sehen, wenn sich der MwSt. Satz ändert. So bleibt der Nettobetrag immer gleich (wie gewohnt) und am Ende kommt nur die entsprechende Steuer drauf.
von
vor 2 Jahren
Ich bin als Privatperson nicht vorsteuerabzugsberechtigt und erwarte eine korrekte und übersichtliche Darstellung, ohne dass ich die ausgewiesene MwSt nachrechnen muss
Du Das musst Du doch nicht.
Wenn Du wissen möchtest ob z.B. die Position "Magenta Zuhause ....." richtig ist vergleichst Du den Netto-Betrag einfach mit Deiner AB, denn nur da steht was Du tatsächlich zahlen musst.
Das ist der gleiche Aufwand, als wenn Du die Brutto-Beträge vergleichen würdest.
Oder ich habe Deine Frage nicht verstanden.
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von
vor 2 Jahren
@Mecky1
Für Privatpersonen muss nur der Gesamtbetrag in Brutto aus einer Rechnung ersichtlich sein und die Mehrwertsteuer betragsmäßig ausgewiesen sein, das ist gesetzlich so verlangt. Die restliche Darstellung in einer Rechnung ist wahlfrei.
Ob DIR das so passt oder nicht ist da rechtlich egal. Und man kann aus jedem Fliegenschiss auch einen Elefantenhaufen machen...
Uneingeloggter Nutzer
von